Bild: Familie Treblin/Ebling

Politisches Christuszeugnis im Lichte von Römer 12 und 13

Treblin-Heinrich
Pfarrer Heinrich Treblin

Jörg Rosche hat in seinem Beitrag „Eine christliche Ethik für Demokraten“ (Dt. Pfarrerblatt 1/1985) mutig ein heißes Eisen angepackt, nämlich die Frage, wieweit das Festhalten an der überkommenen „Zweireichelehre“ die Kirche noch immer daran hindert, ihren Auftrag gegenüber dem Staat in Treue zu ihrem Herrn unverkürzt und ohne Scheu wahrzunehmen. Insbesondere weist er darauf hin, wie eine falsche, den Gesamtzusammenhang außerachtlassende Auslegung von Röm. 13, 1-7 bis heute dahin führt, das Wort des Bergpredigers, den Paulus ja in Röm. 12 und 13 zu Worte kommen lässt, zu überhören und dessen Botschaft, das Wort vom Kreuz, zugunsten unbiblischer Vorstellungen vom Amt das Staates und der Pflicht christlicher Staatsbürger, geradezu in ihr Gegenteil zu verkehren. Indem man dem Staat ein „Mandat sui generis von Gott, für dessen Beurteilung dem Christen kein biblischer Maßstab mehr gegeben war“, zubilligte, verlor die Bergpredigt „jeden normativen Charakter für die öffentliche Ordnung“. Der alleinige „Maßstab christlichen Handelns“, nämlich „das Liebesgebot Jesu in der Form der Nächstenliebe und Feindesliebe“, das Paulus ja in Röm. 12/13 seiner Gemeinde einschärfen will und zwar nicht nur für den privaten Bereich – ist damit außer Geltung gesetzt. Rosche deutet ausdrücklich an, wie fatal sich dies im Hitlerreich (als viele sich trotz der erkannten Greuel des Nazistaates auf diese Obrigkeit verpflichtet fühlten), aber auch in unserer Demokratie (wo Minderheiten, die lebensbedrohenden Tendenzen im staatlichen Handeln widersprechen und gewaltfreien „Widerstand“ leisten, als Aufrührer verdächtigt werden) für die Glaubwürdigkeit einer „christlichen“ Kirche auswirken musste.

So neu und verblüffend Rosches Ausführungen über Röm. 13 für viele sein mögen, so dankbar werden andere, die seit Jahren über eine christusgemäße politische Ethik nachdenken und zu ähnlichen Erkenntnissen kamen, dafür sein, dass solches hier öffentlich verhandelt werden kann. Haben sich doch in langjährigen Gesprächen zwischen Angehörigen der „Historischen Friedenskirchen“ und der evangelischen Landeskirchen im Anschluss an die Puidouxkonferenzen (1) ebenfalls erhebliche Zweifel daran ergeben, ob die Aussagen der Reformatoren über den Gehorsam christlicher Untertanen gegenüber der staatlichen Obrigkeit vor der biblischen Botschaft bestehen können und ob nicht das Versagen der Kirchen etwa gegenüber dem Nationalsozialismus und die Ratlosigkeit unserer heutigen Kirchenleitungen in Fragen der Rüstung und des Kriegsdienstes in der mangelnden Bereitschaft zu wirklicher, ganzheitlicher Umkehr, zu der Christus die Seinen einlädt, seinen Grund hat. Die bedrückende Polarisierung zwischen Lutheranern und reformierten Barthianern, zwischen Evangelikalen und Liberalen, von manchen zu einem neuen Kirchenkampf hochstilisiert, sollte beide Seiten zu neuem gemeinsamem Hören auf das unverkürzte Evangelium veranlassen. Es ist ja nicht nur lutherische „Zweireichelehre“ mit ihrer Auseinanderreißung von Glauben und politischem Handeln, es ist ebenso die reformierte (Barth’sche) Einreichlehre von der „Königsherrschaft Jesu Christi“ mit ihrer Entsprechung von Christengemeinde und Bürgergemeinde, die in ihren Formulierungen neu überdacht werden sollte (2), da sich hier wie dort offenbar Wahrheitsmomente mit unbiblischen Gedankengängen verbunden haben (etwa konservativ-patriarchalische Vorstellungen der ostdeutschen Reformation mit ihrem Sündenfatalismus oder progressiv-demokratische der westlich-anglikanischen Reformation mit ihrem Fortschrittsoptimismus, beide aber der Anwendung von tötender Gewalt nicht abgeneigt), die sich gegenseitig hochschaukeln und verteufeln. Es sei nur an die Auseinandersetzungen im Anschluss an das reformierte Wort zur Abrüstung oder an die unterschiedliche Wertung der Barmer Theologischen Erklärung (3) erinnert. Aber auch Anfragen wie die des katholischen Journalisten Franz Alt, der die Bergpredigt neu als Alternative zum „Rüstungswahn“ ins Gespräch gebracht hat, müssten die Christenheit nötigen, neu über ihren Auftrag in der Welt nachzudenken.

In aller Kürze sei hier angedeutet, in welcher Richtung dies geschehen könnte.

Das Evangelium ist die Botschaft vom Kommen des Reiches Gottes in das Reich dieser Welt, angekündigt im Alten Bund, angebrochen im Reden und Handeln, Lieben und Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu Christi, bezeugt durch Wort, Tat und Leiden der ihrem Herrn nachfolgenden Gemeinde, vollendet im noch ausstehenden Reich der Herrlichkeit.

Der Anbruch des Reiches Gottes beinhaltet für die Jüngergemeinde die Umkehr aus religiöser und politischer Selbstbehauptung und Selbstrechtfertigung zu vertrauensvoller, dienstbereiter Hingabe an Gott und zu einem daraus entspringenden „Leben für andere“ in Nächsten- und Feindesliebe.

Wie Jesus selber als einzigartiges „Ebenbild“ und als gehorsamer „Sohn“ des Vaters dessen Liebe zu seinen gottlos-lieblosen Geschöpfen in seiner vergehenden, Unrecht erleidenden Liebe (Agape) widerspiegelte und weitergab und so Menschen aus ihrer Selbsthilfe erlöste, so dürfen Christen durch die Kraft des göttlichen Geistes schon mitten in dieser Welt als „Ebenbilder“ und „Söhne“ Gottes in aller Schwachheit („fragmentarisch“ sagt Tillich) auch durch ihr alternatives politisches Verhalten ihren Mitmenschen die „bessere Gerechtigkeit“ des Reiches Gottes bezeugen – als Bürger des kommenden Gottesreiches.

So wahr Christen immer wieder in Sünde fallen und der Vergebung und Erneuerung durch Gottes Geist bedürftig sind, so gewiss dürfen sie auf die am Kreuz und zu Ostern bekräftigte Zusage Gottes hoffen und immer wieder umkehren in den Dienst, zu dem sie in Christus berufen sind: „Salz der Erde“ zu sein. Die Tatsache, dass sie „Sünder und Gerechte zugleich“ sind, besagt nicht, dass sie nach Gottes Willen nunmehr sowohl sündigen und ihre Feinde töten, als auch sie lieben sollen, sondern dass sie ihre Sünde bekennen und um das Geschenk der Umkehr bitten sollen.

Das neue Leben in der Nachfolge (nicht im Sinne gesetzlicher Nachahmung, sondern der Teilhabe am Leibe) Christi steht im Gegensatz zu dem Verhalten des alten („natürlichen“) Menschen gegenüber Gott und den Mitmenschen, wie es die (Heiden-)Völker, aber auch die zum Teil in heidnische Praktiken zurückfallenden Juden (Opferkult, Gesetzesknechtschaft, tötende Gewalt gegen Feinde) kennzeichnet. Damit ist für Christen der Konflikt zwischen dem, was in dieser Welt als „Recht“, als „vernünftig“ und „verantwortlich“ gilt, und der neuen Ethik der Feindesliebe gegeben. Was als „Weisheit“ angesehen wird, nämlich die gewaltsame Sicherung des eigenen privaten und kollektiv-nationalen Lebens und Friedens, hat Jesus, das „Lamm Gottes“, durch die göttliche Weisheit des Kreuzes als „Torheit“ entlarvt (1. Kor. 1 u. 2). Weil die „Herrscher dieser Welt“ sich in ihren Sicherungsbemühungen bedroht fühlten, haben sie „den Herrn der Herrlichkeit gekreuzigt“ (2, 8), um eben damit um so ärger „zunichte zu werden“. Das Kreuz Christi als der Zusammenstoß zwischen der Feindesliebe Jesu und der Selbstliebe der Menschen ist nicht nur Bestätigung der Versöhnung mit Gott, sondern der siegreiche Angriff Gottes auf den lieblosen Umgang der Menschen miteinander. Wie sich das „Lamm Gottes“ als der „Löwe“ erweist (Offb. 5), so dürfen sich Christen „wie Schafe unter die Wölfe“ senden lassen in der getrosten Zuversicht, eben so auch „vor Statthaltern und Königen“ (Mt. 10) den Anbruch des Reiches Gottes anzukündigen und das Leben nicht zu verlieren, sondern zu finden.

Es geht also im Evangelium nicht bloß um die „religiöse“ Umkehr zu Gott (1. Gebot), sondern zugleich um die bürgerlich-politische Umkehr (2. Tafel des Dekalogs). Das Friedenstiften und die Feindesliebe von Mt. 5 bezieht sich nicht nur auf persönliche Feinde, sondern gilt ebenso im öffentlich-staatlichen Bereich. Christen laden durch eigenes alternatives politisches Verhalten Regierende und Regierte ein, ebenfalls zu einer anderen Politik umzukehren. Was Jesus Mt. 20, 25 allgemein sagt: „Ihr wisst, dass die Fürsten der Völker sie knechten und die Großen über sie Gewalt üben. Unter euch soll es nicht so sein!“, das führt Paulus in seiner Auslegung der Bergpredigt Röm. 12 und 13 im einzelnen aus: „Vergeltet niemandem Böses mit Bösem … überwinde das Böse mit Gutern!“ Christen sollen sich auch den staatlichen Machthabern „unterordnen“, nicht in duckmäuserischem Untertanengehorsam, wie die Heiden, sondern in der Freiheit der Söhne Gottes, die sich in dienender Liebe „einander unterordnen“ (1. Kor. 9, 19; Eph. 5, 21). So weisen sie Regierende wie Regierte auf die „bessere Gerechtigkeit“ Gottes und die stärkere Gewalt der leidensbereiten Herzen gewinnenden Liebe Jesu hin.

Sie sollen nicht wie die Zeloten die „Gewalt von oben“ durch blutige „Gewalt von unten“ bekämpfen, sondern den Teufelskreis der Vergeltung durch Verzicht auf tötende Gewalt durchbrechen. Das heißt aber nicht, dass sie durch Schweigen zu Gewalt und Unrecht oder gar durch Beteiligung an solchem Tun zu Komplizen der Herrschenden werden sollen, wie es in den späteren Staats- und Volks-Kirchen weithin der Fall war. Paulus idealisiert die Staatsmacht nicht als „Schöpfungsordnung“ oder als Hypostase à la Hegel, er sieht ganz nüchtern in den Regierenden Menschen, die in dem Kampf aller gegen alle um die Macht die Stärkeren geblieben sind und jeweils als „staatliche“ Obrigkeit gelten. Obwohl die Machthaber der Androhung und Ausübung tötender Gewalt ihr Amt verdanken, vermögen Christen auch in ihnen „Diener“ und Werkzeuge Gottes zu sehen, die trotz ihrer Sünde letztlich Gottes Zielen „für dich zum Guten“ dienen müssen, ohne ihr Wollen und Wissen, nur den Glaubenden erkennbar. Diener Gottes ist die heidnische Obrigkeit als „Rächerin zum Zorngericht für den, der Böses tut“ (13, 5). Gott gibt die Sünder ihrer eigenen Sünde preis, lässt sie die Folgen sündiger Gewalt erfahren, indem er (wie Luther sagt) „einen Buben durch den anderen straft“ und so dafür sorgt, dass sie sich gegenseitig in Schranken halten. In seiner Langmut erträgt, erleidet Gott die sündige Welt, erhöht hier den einen, dort erniedrigt er den anderen, und übt so sein „Regiment zur Linken“, um die Welt in einer gewissen (sehr labilen) Ordnung zu halten, bis sein Friedensreich anbricht.

Keinesfalls denkt Paulus hier an ein „Gebot“ Gottes (auch keine „Anordnung“, wie es noch in Barmen V heißt), durch Androhung und Ausübung tötender Gewalt zu regieren, wie ja auch Gen. 9, 6 „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird vergossen werden“, nicht (wie noch die Reformatoren meinten, vgl. Luthers klassische Obrigkeitsschrift von 1523) als Gottesgebot, sondern als Ankündigung des göttlichen Strafgerichts, als Fluch und Folge menschlicher Gottlosigkeit verstanden werden will. Auch Jesu Wort an Pilatus Joh. 19, 11 besagt nicht, dass dem römischen Statthalter seine Macht (exusia = Vollmacht) „von oben“ zum Töten gegeben ist, sondern dass er – wie jeder in seinem jeweiligen Stand – von Gott gesetzt ist, brüderlich-väterlich gerecht für seine Mitmenschen zu sorgen. (Wieweit das „Schwert“ Röm. 13 die tötende Gewalt oder die Justitia versinnbildlicht, wie Rosche meint, möge offen bleiben.)

Als Jünger Jesu können die Christen also auch der sie blutig verfolgenden Staatsgewalt „ohne Furcht“ gegenübertreten, ja, sogar mit ihr zum Wohle der Gesamtheit, ohne deren Komplizen zu werden, in genau beschriebener Weise zusammenarbeiten. Wo diese nämlich, wenn auch aus dem egoistischen Motiv, am Leben und an der Macht zu bleiben, gewisse Kompromisse und Zugeständnisse an ihre Gegner (innen- wie außenpolitisch) macht und partiell auf schrankenlosen Gewaltgebrauch verzichtet, da werden Christen sie ermuntern, in dieser Richtung weiterzuschreiten (Abrüstung, Humanisierung des Krieges, Verzicht auf Angriffskriege, Demokratisierung zugunsten der Minderheiten usw.), ohne dabei freilich die Notwendigkeit völliger Umkehr zu verschweigen. Sie werden loyal ihre Bürgerpflichten wie Steuerzahlen u. a. erfüllen, soweit dies mit dem Gebot Jesu vereinbar ist, für Unterprivilegierte eintreten, Hilfsbedürftigkeit unterstützen, wo die Gesellschaft dies versäumt, auch gewaltfrei gegen mörderische Waffen und lebenszerstörende Industrieanlagen und chemische Produkte protestieren. Sie werden alles tun, was ihnen die Liebe Jesu eingibt und was Bürgern des kommenden Gottesreiches gemäß ist. Sie werden dabei den Konflikt mit der Welt, die via crucis, nicht scheuen, mögen ihnen auch um die Intaktheit ihrer Institution besorgte Politiker und Kirchenmänner dringend davon abraten. Der Vorwurf, zu „politisieren“, könnte sie nur dann treffen, wenn sie in der Weise der Welt, also gewaltsam politischen Widerstand leisteten. Ihre Perspektive ist nicht ein taktisch-kurzfristiger Scheinfriede, sondern der „Friede, der höher ist als menschliche Vernunft“ (Phil. 4), das kommende Gottesreich, und dieses nicht als Quietiv und Vertröstung, sondern als „Motiv“ zu gehorsamer Nachfolge als der wahren „Weltverantwortung“. So schließt Paulus die Einladung zu politischer Feindesliebe: „Die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber ist genaht. Darum lasset uns ablegen die Werke der Finsternis, anziehen aber die Waffen des Lichtes!“ Im Horizont dieser ständigen „Naherwartung“ vollzieht sich auch heute politisches Christuszeugnis.

Wie ist es aber trotz dieser klaren Aussagen zu jener Verwirrung und Verirrung der späteren Kirchen gekommen, die Franz Alt eine einzige „Geschichte der Verdrängung der Bergpredigt“ nennt? Es kann hier nur in Stichworten angedeutet werden, wie sich mit der Etablierung der christlichen Gemeinde als römische Staatskirche ein fataler Rückfall in heidnisch-jüdische Religiosität und politische Praxis anbahnte. Aus dem Gegeneinander von Gottesreich und Weltreich, von Feindesliebe und gewaltsamer Selbstbehauptung wurde nun die Arbeitsteilung zwischen Kirche und Staat, wobei die Kirche für den „religiösen“ Sektor zuständig war, der Staat sich aber um die politischen Angelegenheiten kümmerte, ohne allerdings in diesem Bereich die heidnischen Regeln tötender Gewaltanwendung abzutun. Die Folge war, dass die Christusbotschaft zu einer privaten Herzensgesinnung reduziert wurde, praktiziert im kultischen Raum und im Kämmerlein, als Jenseitshoffung schließlich zu einem – im Grunde heidnischen – Heilsegoismus verkümmert. Als Staatsbürger aber war nun auch der Christ an die heidnische „Rechtsordnung“ der pax romana, auf tötender Gewalt basierend, gebunden. „Im Herzen Christ, als Bürger Heide“, das blieb bis heute in vielen Variationen der Grundsatz kirchlich-politischer Ethik.

Allein die „historischen Friedenskirchen“, die Taufgesinnten der Reformationszeit (nicht mit Müntzer und Münster zu verwechseln!) und die Quäker, haben, von den Kirchen verketzert und blutig verfolgt, gewaltfreien Widerstand gegen die Zumutung, das Gebot Christi zu verleugnen, geleistet. Ihr Opfer ist nicht vergeblich gewesen, wie das biblische „Weizenkorn“ hat es auch schon inmitten dieser Welt reiche Frucht getragen. Es wurde für viele Christen und christliche Gruppen ein Impuls, auch in den Kirchen das religiöse Ghetto zu verlassen und zu ganzheitlicher politischer Diakonie aufzurufen. Wenn heute in unseren Kirchen angesichts des drohenden atomaren Holokaust endlich auch über die Verantwortbarkeit weiterer Aufrüstung nachgedacht wird, so möge dies nicht nur aus Angst ums eigene Überleben geschehen, sondern zu wirklicher Umkehr, das heißt zu der Erkenntnis führen, dass sich tötende Gewalt von Anfang an nicht mit gehorsamem Christuszeugnis vereinbaren ließ.

Quelle: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 4, April 1985, S. 158-160

Anmerkungen

(1) Näheres in: Fast-Fischinger-Treblin „Von der Volkskirche zur Friedensgemeinde“, 1968 bei Reich-Hamburg. Vgl. auch: Treblin „Agape, der Dienst der Kirche an der Welt“ 1961 bei Reich, sowie Treblin „Die törichte Weisheit vorn Kreuz – die politische Vernunft des Christen“ in „Kirche und Friede“ 1/1984 bei Church and Peace Butzbach 12.

(2) Exemplarisch u. a.: Künneth „Der Christ als Staatsbürger“ 1984 bei Brockhaus-Wuppertal; Barth „Christengemeinde und Bürgergerneinde“ 1946 bei Kaiser-München; Schmauch/Ernst Wolf „Königsherrschaft Christi“ 1958 bei Kaiser; Gollwitzer „Befreiung zur Solidarität“ 1978 b. Kaiser.

(3) Hierzu W. Huber „Folgen christlicher Freiheit“ 1983 Neukirchener Verlag.

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