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Kapitel 1: Einführung

Im ersten Kapitel des Buches gibt Pfarrer Helmut Schütz eine Einführung in das Umfeld, das ihn zu Studien über das Geschichtenteilen in einem multireligiösen Kindergarten angeregt hat.

Zum Gesamt-Inhaltsverzeichnis des Buches „Geschichten teilen“

Die Silhouetten zweier männlicher Gesichter, die einander gegenüberstehen, im linken Kopf ist das Symbol des Islam, Halbmond und Stern, zu sehen, im rechten das christliche Kreuz
Um Geschichten verschiedener Religionen miteinander zu teilen, muss man miteinander reden (Bild: Gerd AltmannPixabay)

Inhalt dieses Kapitels

1.1 Viel freie Zeit des Lesens und beeindruckende Begegnungen

1.2 Als Pfarrer in der multireligiösen Kita in evangelischer Trägerschaft

1.3 Ein Seitenblick auf Kinder, die „gar nichts sind“

Anmerkungen zu diesem Kapitel

1.1 Viel freie Zeit des Lesens (1) und beeindruckende Begegnungen

„Kindern vom lieben Gott erzählen. Die Barmherzigkeit Gottes in sich überschneidenden Erzähltraditionen der Bibel und des Koran, nacherzählt für Kinder im Kindergarten.“ So lautete das Thema, das ich mir für meinen Studienurlaub vorgenommen hatte. Dermaßen eingegrenzt blieben meine Studien dann jedoch nicht. Eine wahre Freude war es für mich, ohne äußeren Termindruck oder den Zwang, am Ende ein bestimmtes Ergebnis präsentieren zu müssen, drei Monate lang lesen zu dürfen, was mein Herz und mein Kopf begehrte. Durch ein Seminar mit Paul Mecheril (2) war ich bereits im Jahr zuvor auf die pädagogischen Herausforderungen in unserer Migrationsgesellschaft aufmerksam geworden, und bereits im Vorfeld der Studienzeit las ich Bücher über Migrationspädagogik und Sprachenvielfalt im Kindergarten sowie über die Geschichte und das Wesen des Islam.

Mein Vorhaben, Kindergartenkindern neben biblischen auch koranische Geschichten zu erzählen, entwickelte sich schließlich zu der Idee, dass wir im Kindergarten Geschichten aus verschiedenen religiösen Traditionen miteinander teilen. Um einschätzen zu können, ob und wie das zu verantworten ist, habe ich mich in eine breite Basis an Hintergrundwissen eingelesen (3). Dass ich 13 Jahre lang in unserem Kindergarten nicht auf die Idee kam bzw. mich nicht getraut hatte, auf Erzählungen aus dem Koran zurückzugreifen, ist genau so bezeichnend wie die Tatsache, dass ich in der gesamten Literatur, die mir zugänglich war, nur sehr wenige Beispiele einer solchen Erzählpraxis fand. Ich fühlte mich unsicher, denn ich wusste einfach zu wenig über den Koran, den Islam, über Interkulturalität und Migration sowie über neuere Konzepte der Entwicklungspsychologie und Religionspädagogik im Kindergarten.

Einer Reihe von beeindruckenden Menschen bin ich auch persönlich begegnet. Ich führte Gespräche mit dem Imam einer arabischen Moscheegemeinde und seiner Frau, mit einem syrischen Studenten, der Koranschüler unterrichtet, mit einem jungen türkischen Familienvater, dem die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in seiner Moscheegemeinde sehr am Herzen liegt. Weitere Kontakte ergaben sich beim Iftar-Empfang der Buhara-Moschee und bei einem Fest der Türkisch-Islamischen DITIB-Gemeinde; auch beim Warten an Bushaltestellen kam ich ins Gespräch mit Gießener Bürgern, die aus Afghanistan, Irak, Thailand und anderswoher stammten. Per Email und Telefon tauschte ich mich aus mit islamischen und christlichen Religionspädagogen in Deutschland und England. Hinzu kamen persönliche Gespräche mit meinem Pfarrerkollegen Matthias Weber in Frankfurt a. M. – Bornheim, der mir von seinem letztjährigen Studienurlaub zum Thema „Religon im Kindergarten“ berichtete, und mit meinem Mentor Pfarrer Bernd Apel, dem ich ebenfalls wertvolle Anregungen verdanke. Für interessante Literaturhinweise danke ich Pfarrer Joachim Dietermann vom Zentrum Bildung der EKHN, der Religionswissenschaftlerin Christa Dommel, dem Islamischen Religionspädagogen Harry Harun Behr und dem Islamwissenschaftler und Religionspädagogen Ali Özgür Özdil.

Um falschen Erwartungen vorzubeugen: Dies ist keine Doktorarbeit, und ich habe keine neuen Forschungsergebnisse vorzuweisen. Mein Studienbericht greift vor allem gelesene Literatur auf, die ich zuweilen ausführlich zitiere. Damit vergegenwärtige ich mir noch einmal, was für mich die Quintessenz mancher Aufsätze und Bücher war, ohne natürlich alle für mich interessanten Aspekte aufgreifen zu können. Außerdem versuche ich das, was ich gelernt habe, einigermaßen verständlich zusammenzufassen, so dass ich es mir selber noch besser einpräge, denn, wie Manfred Spitzer in seinem genialen Buch über das „Lernen“ ausführt:

„Je intensiver wir uns mit Inhalten beschäftigen, desto eher hinterlassen sie Spuren im Gedächtnis. … Ein bestimmter Inhalt wird … im Kopf bearbeitet, … es wird mit ihm geistig hantiert. Je mehr, je öfter, je tiefer, desto besser für das Behalten.“ (4)

Eigene konzeptionelle Ideen enthält vor allem das Kapitel 8, und an anderer Stelle der Bibelwelt stelle ich Beispiele biblisch-koranischen Nacherzählens mit den Handpuppen Zappi, Fischli und Jamal vor. Es ist eine lange Wanderung zum Ziel des Teilens von Geschichten aus unterschiedlichen religiösen Traditionen im multireligiösen Kindergarten, auf der ich immer wieder Abstecher in benachbarte Themenfelder mache, nicht ohne wieder auf den Weg zurückzukehren, den ich mir vorgenommen hatte.

1.2 Als Pfarrer in der multireligiösen Kita in evangelischer Trägerschaft

Mein interreligiöses Interesse war entstanden, weil ich seit 13 Jahren regelmäßig die Kinder in den Gruppen der Kindertagesstätte unserer Evangelischen Paulusgemeinde Gießen besuche, deren kulturelle und religiös-pluralistische Vielfalt immer unübersehbarer wurde. Alle zwei Wochen setze ich mich für eine halbe Stunde mit meiner Gitarre in ihren Stuhlkreis, um mit ihnen Lieder zu singen, Geschichten zu erzählen und über Gott und ihre Welt mit ihnen zu reden. In all den Jahren nahmen auch die muslimischen Kinder ganz selbstverständlich am Stuhlkreis teil; wenn sich ihre Eltern dazu äußerten, dann meist in positiver Weise: „Es ist gut, dass unsere Kinder überhaupt etwas von Gott erfahren.“ (5)

Als unsere Kindertagesstätte im Jahr 2010 zu einem „Kinder- und Familienzentrum“ mit zwei zusätzlichen Gruppen und Räumen für die Arbeit mit Familien ausgebaut wurde, tat der Kirchenvorstand dies mit der Absicht, einen Beitrag zur Integration im Stadtteil zu leisten, und zwar ausdrücklich in dreifacher Hinsicht: neben den sozialen Problemen im Stadtteil und dem Zusammenleben der Generationen wurde ausdrücklich die Verschiedenheit der Kulturen und Religionen in der Gießener Nordstadt in den Blick genommen (6). Parallel zur Planung meines Studienurlaubs bewarb sich die Kirchengemeinde beim Evangelischen Dekanat Gießen um die Bezuschussung eines Gemeindeprojekts zur „Entwicklung interreligiöser Kompetenz in Gemeinde, Kita und Familienzentrum“. Da die Evangelische Lukasgemeinde Gießen ein ähnliches Projekt beantragt hatte, beschloss der Dekanatssynodalvorstand, beide Projekte gemeinsam zu fördern. In diesem Rahmen werden unter anderem Fortbildungsveranstaltungen für das pädagogische Personal in den Kindergärten beider Gemeinden zum Thema „Interreligiöse Erziehung in der Kindertagesstätte“ durchgeführt; an der ersten konnte ich während meiner Studienzeit teilnehmen (7).

Ein Blick auf die Herkunft der Kinder unserer Kindertageseinrichtung zeigt eine bunte Vielfalt. Im Frühjahr 2011 brachten insgesamt 90 Kinder 17 verschiedene muttersprachliche Prägungen mit (8). Was die mannigfaltige religiöse Verwurzelung der Familien angeht, lassen sich (im Januar 2012) drei große Gruppen unterscheiden. Gut ein Drittel der zur Zeit 89 Kinder (34, 8 %) ist evangelisch oder katholisch, und knapp ein weiteres Drittel (31, 5 %) wächst in Familien mit muslimischer Tradition auf (9). Für das verbleibende Drittel (33, 7 %) wurde Konfessionslosigkeit oder eine „andere“ Religionszugehörigkeit angegeben. Einige gehören weiteren christlichen Konfessionen (10) an, zwei Kinder sind Buddhisten. Es ist schwer zu sagen, wie viele tatsächlich zur wachsenden „Konfession der Konfessionslosen“ (11) zu rechnen sind.

Immer mehr wurde es für mich zu einer Herausforderung, mit dieser Situation umzugehen. Ich erzähle bi­blische Geschichten – und habe immer auch muslimische Kinder vor mir, denen ich gerecht werden möchte. Das war der Anstoß, das Thema für meine Studienzeit so zu formulieren, wie ich es getan habe. Inzwischen ist mir auch das Problem bewusster geworden, dass ich außerdem Kinder aus Familien vor mir habe, die „gar nichts sind“, wenn wir sie in den Kategorien christlicher Konfessionen oder religiöser Zugehörigkeiten in eine Schublade einordnen möchten. Obwohl ich mich in meinem Studienurlaub intensiver mit dem interreligiösen Begegnungsfeld zwischen Christentum und Islam beschäftigt habe, möchte ich doch in einem Exkurs einige Gedanken vorausschicken, die sich auf den Umgang mit Kindern aus nicht konfessionell verankerten Familien beziehen.

1.3 Ein Seitenblick auf Kinder, die „gar nichts sind“

Die Überschrift des Exkurses spielt auf einen Artikel von Linda Rudge an: „‛I am nothing‛ – does it matter?“ und bezieht sich auf die Frage, wie „Kinder ohne religiöse Sozialisation im traditionell-kirchlichen Sinne“ (12) zum Beispiel beim Übergang vom Kindergarten in die Schule gefragt werden: „Und was bist du? Evangelisch, katholisch, muslimisch – oder gar nichts?“ (13) Im Kindergarten teilen wir die Kinder zwar noch nicht nach ihrer Konfession oder Religion in verschiedene Unterrichtsgruppen ein, wie dies in den meisten deutschen Bundesländern (14) in der Schule getan wird, aber wenn ich erzähle, dass die Christen das so sehen und die Muslime so, wenn ich von evangelischen und katholischen, orthodoxen und aramäischen Kindern rede, wenn einzelne Kinder zu den Aleviten gehören und zwei buddhistische Geschwister neu in den Kindergarten kommen, dann fragen sich manche Kinder möglicherweise auch: „Bin ich auch so etwas oder bin ich gar nichts?“

Mit dem „schleichenden ‚Verdunsten des Christentums‛ “ (15) oder dem sogenannten „Traditionsabbruch“, wie das Phänomen zunehmender Entkirchlichung in der deutschen Bevölkerung genannt wird, bin ich bisher vorwiegend so umgegangen: Seit meinem Studium, das vor 40 Jahren begann, ging ich wie viele meiner Mitstudierenden davon aus, dass wir uns auf eine religionslose Zeit, die Dietrich Bonhoeffer vorausgesehen hatte (16), einstellen müssen. Geschult an Karl Barths innerchristlicher Religionskritik (17) machte mir das jedoch nichts aus, sondern es wurde mir zu einem Herzensanliegen, gerade auch religiös „unmusikalische“ Menschen (18) auf die befreienden und sinngebenden Impulse der biblischen Botschaft anzusprechen.

Ich nahm dabei mit zunehmender Gelassenheit die real existierende Volkskirche so, wie sie ist und wie sie Kristian Fechtner liebevoll beschreibt:

„Lebensweltlich steht die Volkskirche für ein diskretes Christentum, das ermöglicht, sich zur Kirche zu halten, indem man sich distanziert zur ihr verhält. Das diskrete Christentum ist gleichsam die religionskulturelle Innenseite des volkskirchlichen Christentums. In einer Kultur der Aufdringlichkeit erscheint es immer auch als Schonraum einer Religiosität, in der die Grenzen der Scham sorgsam gewahrt werden. Es erlaubt, Religion auch in Halbdistanz und mit Vorbehalt zu leben, vielfältig, situativ und, ja auch – eigensinnig.“ (19)

Diese Sicht der Volkskirche in einer Kultur der Unaufdringlichkeit widerspricht übrigens dem oft als Alternative verstandenen Modell der „Beteiligungskirche“ nur dann, wenn man sie mit Klaus Douglass auf ihre Funktion als „Versorgungskirche für weitgehend passive Mitglieder“ reduziert. Zwar hat Douglass Recht, wenn er sagt: „der moderne Mensch möchte nicht nur versorgt werden. … wirkliche Erfüllung finden wir erst dort, wo wir uns selbstverantwortlich beteiligen.“ (20) Aber das kann nur auf freiwilliger Basis geschehen und mit der legitimen Option, sich dem aktiven Engagement in der Kirche auch zu verweigern, ohne dadurch ein Mitglied mit herabgestuftem Wert zu sein.

Was ist allerdings mit den Kindern aus Familien, die sich von ihrer Mitgliedschaft in der christlichen Volkskirche verabschiedet haben oder noch nie einer Religion angehört haben? Im Blick auf die Kinder anderer Religionszugehörigkeit besteht Einigkeit darüber, dass die religionspädagogische Arbeit im Kindergarten nicht eine falsch verstandene „missionarische“ Zielsetzung im Sinne einer Abwerbung der Kinder vom Glauben ihres Elternhauses haben darf. Nicht so klar ist das im Blick auf die „Konfession der Konfessionslosen“ und kirchlich Fernstehenden: Gegenüber dem Versuch, im konfessionell getragenen Kindergarten diese Familien auf dem Umweg über die religionspädagogische Beeinflussung ihrer Kinder wieder für die Institution der Kirche zurückzugewinnen, plädiert die Religionswissenschaftlerin Christa Dommel dafür, auch nicht-etikettierte Religiosität, die in keine der von Religionsgemeinschaften vorgefertigten Schubladen passt, in ihrer Eigenart wahr- und ernstzunehmen (21).

Wie gesagt: diese Fragestellung streife ich hier nur im Rahmen eines Exkurses. Ob meine Art und Weise, als Pfarrer die Kita-Kinder in ihrem Stuhlkreis zu besuchen, ihnen Geschichten zu erzählen und mit ihnen Lieder zu singen, um ihnen zu helfen, Mut zu gewinnen, dankbar zu leben, Konflikte zu lösen, ein Gespür für Gut und Böse zu entwickeln und ansatzweise zu verstehen, warum christliche Feste wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Erntedank und St. Martin gefeiert werden, dem von Dommel formulierten Anliegen entspricht oder doch eher einen Versuch darstellt, ehemals volkskirchlich geprägte Familien wieder für die Kirche zurückzugewinnen, lasse ich offen.

Bei der Beschäftigung mit der muslimischen Wahrnehmung westlich geprägter Menschen, die den verfassten Kirchen fernstehen, ist mir allerdings erst bewusst geworden, wie sehr sie dennoch in der Regel einer im weiten Sinn christlich-abendländischen Kultur verhaftet bleiben. Muslime sind und bleiben ohnehin Muslime, auch wenn sie keiner Moscheegemeinde angehören (22), während – gemäß der in Deutschland üblichen Struktur der Kirchenmitgliedschaft – Christen, die aus „der Kirche“ als Körperschaft des Öffentlichen Rechts „austreten“, als Menschen „ohne Bekenntnis“ gelten, auch wenn sie in einem kulturellen und oft sogar spirituellen Sinn christlich geprägt bleiben. Unabhängig davon, aus welchen Gründen sie der Institution „Kirche“ den Rücken gekehrt haben und ob sie sich selber als gläubig oder ungläubig empfinden, verlieren sie ihre kirchlichen Rechte und können zum Beispiel als „Konfessionslose“ nicht in kirchlichen Krankenhäusern oder Kindergärten angestellt werden, obwohl der Kirchenaustritt ihre Taufe nicht ungeschehen macht und die Wirkungen der Taufe nicht aufhebt (23). Wie fragwürdig das ist, fällt besonders auf, wenn in Zeiten der Personalknappheit dann doch ausnahmsweise von der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abgesehen werden kann (24).

Nach Christa Dommel ist dagegen

„ ‚Religion‛ … religionswissenschaftlich nur angemessen – im Sinne eines inklusiven Bildungsverständnisses – pädagogisch zu thematisieren mit Hilfe von Kategorien, die nicht ganze Bevölkerungsgruppen per definitionem ausschließen, wie es etwa bei der Kategorie ‚Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft‛ der Fall ist. Dieses formale Kriterium ist z. B. weder im Islam noch im Judentum ein Merkmal für die Religionszugehörigkeit und schließt auch alle Konfessionslosen, ca. ein Drittel der christlich geprägten deutschen Bevölkerung, als ‚nicht religiös‛ aus, selbst wenn deren Selbstdefinition mehrheitlich durchaus religiös ist“ (25).

Eine kirchliche Forschungsgruppe schätzt umgekehrt die nicht einer Moschee-Gemeinde angehörenden Muslime als der eigenen Religionsgemeinschaft ähnlich fernstehend ein wie ausgetretene Christen:

„Selbstverständlich gibt es auch im Bereich des Islams Menschen, die Kraft ihrer Herkunft als Muslime gezählt werden, für die im Lebensvollzug der Islam jedoch keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. So sind auch nur rund 10 Prozent der Muslime in Deutschland Mitglied in einem Moscheeverein.“ (26)

Damit wird aber verkannt, dass auch Muslime, die nicht zu einem Moscheeverein gehören, durchaus zum Gebet in die Moschee gehen oder sich bewusst als Muslime verstehen können.

So zeigt bereits dieser Exkurs, wie kompliziert die Fragen der Religionszugehörigkeit sich gestalten können.

Anmerkungen

(1) Zur Zitierung der Literatur in den Anmerkungen siehe das Literaturverzeichnis.

(2) Seminartag: „Was bedeutet interkulturelle Bildung“ am 5. November 2010 im Zentrum Bildung der EKHN in Darmstadt mit Referent Prof. Dr. Paul Mecheril von der Universität Innsbruck, geleitet von Pfarrerin Heike Wilsdorf.

(3) Für diese sehr langsame Annäherung an mein Thema mit vielen Umwegen gab mir folgender Gedanke von Astrid Messerschmidt, S. 223f., ein gutes Gefühl: „Worum geht es, wenn wir Fremdheit zum Problem interreligiöser Bildung erklären – um Integration, um reibungsloseres Funktionieren, um Verstehen? Was sind die gesellschaftlichen Bedingungen einer Problematisierung von Differenz? Wieso wird Fremdheit überhaupt zu einem pädagogischen und interreligiösen Problem? Die Fragen sind nicht auf Lösungen ausgerichtet, sondern vielleicht eher auf eine Verzögerung in unserer Suche nach pädagogischen Konzepten.“ (Hervorhebung von mir, Helmut Schütz)

(4) Spitzer, S. 6.

(5) Nur in einem Ausnahmefall bestand der muslimische Vater mehrerer Kinder, die unsere Kita besuchten, darauf, dass sein Sohn nicht vom Pfarrer religiös beeinflusst werde, und sorgte dafür, dass er an den entsprechenden Tagen vor Beginn des Stuhlkreises abgeholt wurde. Dagegen, dass Erzieherinnen mit den Kindern zu Tisch beten oder ihnen biblische Bilderbücher vorlesen, hatte er allerdings nichts einzuwenden, und seine Töchter entzog er dem Einfluss des Pfarrers bisher nie.

(6) In den „Leitlinien für das Familienzentrum der Evangelischen Paulusgemeinde Gießen“ (Stand 10. August 2010) heißt es: „Die besonderen Schwerpunkte des Familienzentrums der Evangelischen Paulusgemeinde ergeben sich vor allem aus seiner Lage im Zentrum der Gießener Nordstadt mit ihrer heterogenen sozialen Situation: Trotz der im städtischen Vergleich hohen Arbeitslosen- und Sozialhilfequote leben hier auch gut Verdienende. Es gibt kinderreiche Familien und eine überdurchschnittliche Zahl von allein erziehenden Müttern. Neben einem hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund wohnen im Viertel auch viele alteingesessene ältere Bürger. Integration ist daher das wichtigste Leitmotiv für die Arbeit des Familienzentrums: Soziale Integration: Niederschwellige Angebote, die der Förderung von Kompetenzen und der Orientierungshilfe für verunsicherte Familien dienen. Interkulturelle Integration: Angebote zur interkulturellen bzw. interreligiösen Zusammenarbeit im Stadtteil, um problematische Folgen aus Globalisierungsprozessen aufzufangen. Integration der Generationen: Angebote zur Begegnung der Großeltern-, Eltern- und Enkelgeneration, ggf. zur Hilfeleistung auf Gegenseitigkeit.“

(7) Sie fand am 26.10.2011 unter der Leitung von Jean-Félix Belinga Belinga vom Zentrum Ökumene der EKHN statt. Eine weitere ist geplant für den 10.02.2012 mit Pfarrer Joachim Dietermann vom Zentrum Bildung der EKHN und Pfarrer Berd Apel (Pfarrstelle für Ökumene der Dekanate Grünberg-Hungen-Kirchberg) gemeinsam mit dem muslimischen Referenten Abderrahim en-Nosse. Außerdem beschäftigen sich die Kirchenvorstände der Paulus- und Lukasgemeinde Gießen am 03.03.2012, ebenfalls unter Anleitung der genannten Referenten, auf einem KV-Tag mit Fragen der interreligiösen Konzeption ihrer Kirchengemeinden.

(8) Die Zahl der Kinder mit der Muttersprache Deutsch oder Türkisch war genau gleich groß: jeweils 28. Für halb so viele, nämlich 14, war die Herkunftssprache Russisch. Auf die restlichen 20 Kinder verteilten sich 14 Muttersprachen. Drei Kinder sprachen Zaza, eine wie Kurdisch und Aramäisch in der Türkei ansässige Sprache. Albanisch und Mazedonisch aus Südosteuropa war ebenso vertreten wie Kaukasisch, Kirgisisch und Usbekisch aus dem Umfeld Russlands. Vier Kinder mit afrikanischen Wurzeln sprachen Somalisch, Nigerianisch und die eritreische Sprache Tigrinya. Zu guter Letzt war die Muttersprache je zweier Kinder Amerikanisch, Arabisch und Thai.

(9) Wie viele dieser Familien zu den drei Moscheegemeinden im Umkreis des Stadtteils gehören, ist mir bislang unbekannt; es gibt einzelne Verbindungen sowohl zur türkischen DITIB-Gemeinde als auch zur Buhara-Moschee sowie zur arabischen Moscheegemeinde, zu der auch deutsche Konvertitinnen gehören (eine davon die Mutter eines unserer Kita-Kinder, eine andere die Tochter einer Kirchenvorsteherin). Vielfarbiger wird das Bild dadurch, dass auch kurdische Familien vertreten sind und Familien mit alevitischer Tradition.

(10) Das Spektrum reicht von den orthodoxen bis zu einzelnen aramäischen und evangelisch-freikirchlichen Christen; eine afrikanisch-stämmige Familie gehört zu einer evangelischen eritreischen Gemeinde lutherischer Prägung.

(11) In ihrem Buch „Religions-Bildung im Kindergarten in Deutschland und England“ stellt Christa Dommel fest, dass in Deutschland „die Thematisierung von religiöser Identität … zuerst im Hinblick auf die zahlenmäßig größte ‚religiöse Minderheit‛ diskutiert wird – die der Konfessionslosen, die seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 immerhin ein Drittel der Bevölkerung stellen und damit den beiden christlichen Kirchen eine dritte ‚Konfession‛ in gleicher Größenordnung entgegensetzen.“ (Dommel, Religions-Bildung, S. 359).

(12) Dommel, Religions-Bildung, S. 424, wo sie sich auch auf Rudge bezieht.

(13) Vgl. Dommel, Religions-Bildung, S. 25: „Der Historiker Michael Brenner berichtet von seinem ersten Schultag vor gut 30 Jahren, an dem sich die wichtigste Frage für ihn auf seine Schultüte bezog: ‚Schokolade oder Bonbons?‛, während seine Lehrerin ihn mit einer anderen Frage in Verlegenheit brachte: ‚Wer von euch ist katholisch, wer evangelisch?‛: ‚Weder das eine noch das andere kam mir bekannt vor, und so konnte ich mich nicht so recht zwischen den genannten Optionen entscheiden. (…) Ich blieb dann während der nächsten 13 Jahre der einzige jüdische Schüler in meiner Schule, wenngleich man korrekterweise anmerken sollte, nicht der einzige Jude im Klassenzimmer, der andere hing an der Wand. Es war ja eine gute bayrische Schule mit Kruzifix.‛“. Das Zitat stammt aus Brenner, S. 55.

(14) Dommel, Religionsbildung, S. 102: „Die deutsche bildungspolitische Praxis für Religionspädagogik und ihre akademische Verortung an den Universitäten basiert auf der vorherrschenden juristischen Deutung von Artikel 7 GG: Artikel 7 des Grundgesetzes … 3. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. … Kernpunkt ist die Formulierung ‚in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften‛, die in der Mehrzahl der Bundesländer (außer Hamburg) so interpretiert wird, dass mit diesen Grundsätzen ‚normative, schriftlich formulierte Glaubensätze, dogmatische Lehren, ethische Vorschriften und Gebote etc. gemeint sind, an denen man – analog zu Gesetzestexten – die ‹Übereinstimmung› überprüfen kann‛.“ Das Zitat stammt aus: Lott, S. 145. „In Hamburg hat sich die Nordelbische Evangelische Kirche für eine andere Interpretation des Artikel 7.3. entschieden, seit die Katholische Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund der geringen Anzahl katholischer Schüler auf einen eigenen katholischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Hamburg freiwillig verzichtete und nur an katholischen Privatschulen einen solchen anbot. So entstand das bundesweit bislang einzigartige Modell eines ‚Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung‛“. Dommel, Religionsbildung, S. 103: „In denjenigen Bundesländern, in denen die ‚Bremer Klausel‛ (Grundgesetz Artikel 141) als Ausnahmeregelung Anwendung findet – Bremen, Berlin und Brandenburg -, ist die Situation anders geregelt, und zwar in jedem dieser Bundesländer auf unterschiedliche Art.“

(15) Dommel, Religions-Bildung, S. 55: „die Emnid-Studie ‚Jugend und Religion‛ von 1959, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Auftrag gegeben wurde… [,] erfasste und beschrieb bereits im Wesentlichen die Trends der kommenden Jahrzehnte, die bis heute anhalten. Knapp 50 Jahre später hat sich die Abwendung von den großen Kirchen, die sich damals schon abzeichnete, verschärft, sowohl bei den Mitgliederzahlen als auch bei der Identifikation der Kirchenmitglieder mit ihrer Institution: Gottesdienstbesuch, kirchliches Engagement, Bedeutung traditioneller christlicher Glaubensüberzeugungen für die eigene Lebensführung sind stark abnehmend. … In seiner Kommentierung der Ergebnisse sprach bereits Otto Wölber vom schleichenden ‚Verdunsten des Christentums‛.“ Ebd. 349: „Die Metapher ‚Verdunstung‛ ist insofern sehr treffend, als sie auch in der Physik kein Verschwinden signalisiert, sondern eine Veränderung des Aggregatszustands (vom Flüssigen zum Gasförmigen) sowie eine Ortsveränderung.“

(16) Vgl. Hofstetters Bonhoeffer-Arbeit über das „religionslose Christentum“.

(17) Vgl. meine Ausführungen über Karl Barths „Absage an die natürliche Theologie“.

(18) König, Religiös musikalisch, S. 219f.: „Es war der Philosoph Jürgen Habermas, der 2001 in einer vielbeachteten Rede sich selbst einen ‚religiös eher unmusikalischen‛ Menschen nannte. Habermas hatte diese Umschreibung nicht selbst erfunden, sondern von dem Soziologen Max Weber übernommen. Der lebte etwa 100 Jahre früher“ und schrieb „1909 in einem Brief an einen Freund, er sei zwar religiös absolut unmusikalisch, aber nach genauer Selbstprüfung weder antireligiös noch irreligiös.“ … „im Religionsmonitor 2008 oder in den Sinusstudien zur religiösen Landschaft in Deutschland … bezeichnen sich in Westdeutschland etwa 70% der Bevölkerung als mehr oder weniger religiös musikalisch und etwa 30% als religiös ganz unmusikalisch, um bei dieser Umschreibung zu bleiben. In Ostdeutschland ist das Verhältnis nahezu umgekehrt: Etwa 35 % der Befragten halten sich für religiös musikalisch, 65 % dagegen nicht“.

(19) Fechtner, S. 24.

(20) Douglass, S. 25f.

(21) Dommel, Religions-Bildung, S. 235: „Das auch in Deutschland weit verbreitete Phänomen, dass viele Menschen sich als ‚nichts‛ bezeichnen, wenn sie vor die Wahl gestellt werden, eines der traditionellen Etiketten Christ, Jude, Buddhist oder Muslim für sich zu wählen, wird im wesentlichen mit einer Bekräftigung dieser Etiketten beantwortet, und mit einer verstärkten Anstrengung, sie überzeugend zu präsentieren.“

(22) Das Thema des Übertritts vom Islam zu einer anderen Religion möchte ich nur kurz erwähnen, indem ich auf einen lesenswerten Aufsatz des an der Universität Osnabrück lehrenden Islamwissenschaftlers und Religionspädagogen Bülent Ucar zur Frage der Bestrafung des Glaubensabfalls vom Islam hinweise.

So schreibt Ucar, S. 241f.: „Im Mittelalter und weit danach bildete die Religion die Grundlage der Staats- und Gesellschaftsordnung. … Jeder Angriff auf die Religion bzw. Abfall davon wurde als ein direkter Angriff auf die gesellschaftliche Ordnung und als Gefahr verstanden. Die Wahrung des öffentlichen Friedens erschien als abhängig von der homogenen religiösen Struktur in einer Gesellschaft. Daher forderte selbst Luther noch, dass in einem Land nur eine Religion existieren und vorherrschen solle. Folgerichtig soll er die Todesstrafe für Wiedertäufer nicht wegen ihrer abweichenden religiösen Überzeugungen gefordert haben, sondern weil er sie Aufrührern und Revolutionären gleichstellte. … Jeder Religionswechsel … bildete eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die Homogenität der Gesellschaft…, der auch entsprechend geahndet werden musste“.

Ucar, S. 243f., zieht die Schlussfolgerung: „Meines Erachtens war die Todesstrafe nur für solche Apostaten vorgesehen, die nicht nur einfach vom Glauben abfielen, sondern darüber hinaus auch kriegerische und feindliche Absichten gegenüber den Muslimen und ihrer Gemeinschaft verfolgten. … Da in unserer Gegenwart Apostaten in der Regel keine kriegerischen Unternehmungen gegen Muslime durchführen und nach ihrem Glaubenswechsel auch nicht unweigerlich eine feindliche Gesinnung gegenüber dem Islam und den Muslimen hegen, ist auch die Grundlage dieser Vorschrift nicht mehr gegeben, so dass entsprechend die Rechtsfolge entfällt. … Wenn Menschen bereits im Diesseits zu einer Lebensweise gezwungen werden, an deren Wahrheit sie nicht glauben, ergeben die Folgen ihres Tuns einfach keinen Sinn, weil der freie Wille fehlt.“

(23) Von einer schriftstellerisch tätigen und christlich engagierten Frau, die ich außerordentlich schätze, hörte ich, dass sie die christliche Taufe mit einem „geistlichen Tattoo“ verglich, das man nicht entfernen könne, selbst wenn man aus der Kirche austräte. Als ich aus gegebenem Anlass bei der Rechtsabteilung unserer Landeskirche nachfragte, ob es eine Möglichkeit gäbe, eine Taufe, die gegen den ausdrücklichen Willen eines Kindes vollzogen worden ist, unter bestimmten Bedingungen zu annullieren, bekam ich die Antwort: „Die Taufe ist unter keinen Umständen zurück zu geben, selbst wenn es sich um eine ‚Zwangstaufe‛ im Kindesalter gehandelt hat. Das wird zwar immer wieder als grundsätzlich nicht unproblematisch diskutiert, eine theologisch stimmige und vertretbare Lösung zur Auflösung ist bisher nicht entwickelt.“

(24) Vgl. dazu folgende Paragraphen im „Kirchengesetz über das Erfordernis der Kirchenzugehörigkeit bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Einstellungsgesetz – EinstG) vom 28. November 2009 (Amtsblatt 2010, S. 24f.)“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EHHN):

§ 2. Grundsatz. Voraussetzung für die Einstellung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder in einer Kirche, die der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen oder dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehört.

§ 3. Personen ohne Kirchenzugehörigkeit.

(1) Von der in § 2 genannten Kirchenzugehörigkeit kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn 1. geeignete Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Zugehörigkeit nach § 2 aufweisen, trotz angemessener Bemühungen nicht gefunden werden können, 2. die Besetzung erforderlich ist, um den Dienst in angemessener Weise fortführen zu können, 3. die Bewerberin oder der Bewerber auch die persönliche Eignung für den Dienst aufweist und 4. die Bewerberin oder der Bewerber verbindlich erklärt, in ihrem oder seinem Dienst das Christentum und seine Grundüberzeugung zu achten, wie sie in der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau festgehalten sind.

(2) Von der in § 2 genannten Kirchenzugehörigkeit kann ferner abgesehen werden, wenn die zu besetzende Stelle aufgrund ihrer spezifischen Konzeption auch der Arbeit mit Menschen anderer Religionen dient und es für diese Arbeit erforderlich ist, die Stelle mit einer Person anderer Religionszugehörigkeit zu besetzen.

(3) Bewerberinnen und Bewerber, die aus der evangelischen oder einer anderen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder der Konferenz Europäischer Kirchen oder dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehört, ausgetreten sind, ohne in eine andere dieser Kirchen übergetreten zu sein, können nicht eingestellt werden.

§ 4. Anforderungen bei fehlender Kirchenzugehörigkeit. Beabsichtigt ein Anstellungsträger, eine Bewerberin oder einen Bewerber einzustellen, die oder der die Voraussetzung nach § 2 nicht erfüllt, ist im Einstellungsgespräch besonders auf die in § 3 Absatz 1 Nummer 4 genannten Voraussetzungen einzugehen. Der besondere Charakter des kirchlichen Dienstes in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der durch den Auftrag bestimmt ist, das Evangelium zu bezeugen, ist der Bewerberin oder dem Bewerber deutlich zu machen. Die daraus folgenden besonderen Pflichten sind im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Kirchenverwaltung hält einen Vordruck für die verbindliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers bereit.“

(25) Dommel, Handlungsfeld, S. 269, wo sie sich auf Forschungsergebnisse der Identity Foundation beruft.

(26) Biesinger/Schweitzer/Edelbrock, S. 15 und 17.

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