Bild: Familie Treblin/Ebling

Die gewaltfreie Gemeinde Jesu

Als „Vortrupp der neuen Schöpfung“ und „Kontrastgesellschaft“ ist die Gemeinde Jesu in die Völkerwelt gesandt, um in der Nachfolge Jesu ihr Leben in den Zeugendienst des Heils an den Menschen zu stellen. Untereinander in geschwisterlicher Liebe verbunden gilt ihr Dienst den Opfern aller Gewalt, dazu den an den Rand der Gesellschaft Gedrängten.

Inhalt

Vorwort

I. Die gewaltsame Lebenssicherung der Gesellschaft

II. Der von Gewalt befreiende, gottebenbildliche Mensch Jesus

III. Die gewaltfreie, dienende Heilsgemeinde Jesu, Fremdling unter den Völkern

IV. Diesseitige Erfüllung des Menschseins und aller Religion

V. Die Ambivalenz staatlicher Gewalt

VI. Begrenzte Kooperation mit staatlichen und gesellschaftlichen Instanzen

VII. Die Gemeinde Jesu und die Volkskirchen

VIII. Die Gemeinde Jesu innerhalb und außerhalb der Kirchen

Vorwort

Die Arbeitsgemeinschaft für Kirchliches Friedenszeugnis entstand 1961. Anlass war die Remilitarisierung der Bundesrepublik Deutschland. Damals fanden Kriegsgegner aus dem Bereich der Bekennenden Kirche, die sich nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 in den Kirchlichen Bruderschaften neu zu Wort meldeten, mit den Vertretern der Historischen Friedenskirchen zusammen. Beide Gruppen trafen sich seit 1955 zu den sogenannten Puidoux-Konferenzen zum Gespräch mit den europäischen Kirchen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kirchliches Friedenszeugnis (AKF) vereinigte Mitglieder der Historischen Friedenskirchen und der Landeskirchen, um über das jeweils aktuelle Friedenszeugnis zu sprechen und entsprechende Initiativen in Gang zu setzen.

Seither hat die AKF

  • ihre friedenstheologische Überzeugung dargelegt und begründet, z. B. in der Mannheimer theologischen Erklärung zum Friedenszeugnis der Kirchen von 1962 und im Heidelberger Friedensbekenntnis von 1965 (vgl. Evang. Zeitstimmen 15/16: Christusbekenntnis – Friedenszeugnis und Evang. Zeitstimmen 40: Von der Volkskirche zur Friedensgemeinde, Herbert Reich Ev. Verlag, Hamburg),
  • durch Tagungen und Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen von Kirchen, Theologie und Gesellschaft das Friedenszeugnis und den Friedensdienst gefördert in der Überzeugung, dass die Feindesliebe Gottes in Jesus die tätige Glaubensteilhabe daran erfordert und sie zum Kennzeichen der Kirche Jesu macht,
  • immer wieder zu den Fragen der Friedensverantwortung der Kirchen und des Ökumenischen Rates der Kirchen Stellung bezogen und ökumenische Versammlungen beratend begleitet (z. B. die Europäischen Ökumenischen Versammlungen in Basel 1989 und in Graz 1997),
  • und hierfür intensive geschichtliche Forschungen über Elemente des Friedens und des Krieges in der Geschichte Israels, der Weltreligionen (z. B. M. Gandhi) und der Christenheit (besonders unter den mittelalterlichen Waldensern und bei den Historischen Friedenskirchen) unternommen.
  • Mit den nachfolgenden Thesen schließt die Arbeitsgemeinschaft ihre bisherige Arbeit ab. Sie wird künftig im Friedenstheologischen Arbeitskreis von Church & Peace mitarbeiten.

Die vom ÖRK ausgerufene Dekade Zur Überwindung der Gewalt 2001-2010 erfordert eine breite Verankerung in den verschiedenen christlichen Basisgruppen, insbesondere aus dem Bereich der Historischen Friedenskirchen, die sich für eine gewaltfreie Konfliktlösung und eine aktive Gewaltprävention in Krisenregionen einsetzen und entsprechende Erfahrungen einbringen können. Ihre Stimmen haben in der Vorphase der Dekade bisher leider noch wenig Gehör gefunden.

Deshalb wurde am 8. April 2000 bei der Mitgliederversammlung in Ingolstadt der Friedenstheologische Arbeitskreis von Church & Peace gegründet, in den Church & Peace seine bisherige friedenstheologische Arbeit und die Erfahrungen friedenskirchlicher Existenz einzubringen gedenkt.

I. Die gewaltsame Lebenssicherung der Gesellschaft

Die menschliche Gesellschaft der Völker, Religionen und Weltanschauungen auf Erden sucht ihr Leben gegenüber anderen durch den Einsatz physischer, wirtschaftlicher, finanzieller, umweltzerstörender, psychischer und religiöser Gewalt zu behaupten und zu sichern. So wurde Gewalt zur Hauptursache des Unheils in der Gesellschaft und entlädt sich am furchtbarsten in den Kriegen, Revolutionen und im Terrorismus. Stärkere suchen Schwächeren ihren Willen aufzunötigen. Feinde werden notfalls beseitigt. Es gibt Täter und Opfer der Gewalt. In diesem Kampf fast aller gegen fast alle fällt die Herrschaft einmal den einen, ein anderes Mal den anderen zu. Wie beim sogenannten „kalten“ oder „heißen“ Krieg zwischen Völkern prägt eine „Hackordnung“ auch das Zusammenleben der gesellschaftlichen Schichten und Gruppen. Im Wechsel der Generationen bilden sich zwischen diesen jeweils neue Herrschaftsstrukturen und Rangordnungen heraus, die von Diktatur, Monarchie, Oligarchie und verschiedenen Formen der Demokratie bis zur Anarchie reichen.

Derzeit wird von allen mächtigen Wirtschaftsregionen der Erde, aus militär- und machtpolitischen Gründen, weltweit eine alle entwurzelnde Destabilisierung des Ökosystems (Atommüll, die Biosphäre zerstörende Emissionen), der Landwirtschaft (Urwälderraubbau, Zerstörung der Humusschicht, Saatgutmonopolisierung), des Finanzsystems (Börsen- und Währungsspekulationen zu Lasten der Arbeitenden) und der regionalen sozialen und kulturellen Lebensordnungen (Arbeitslosigkeit, Verelendung) der Menschheit aufgenötigt durch die herkömmliche zentralistische Energiewirtschaft und durch die am arbeitsfreien Kapitalgewinn orientierte globalisierte „freie“ Marktwirtschaft. Dieser Prozess treibt nicht nur der drohenden Klimakatastrophe, Hungersnöten und Flüchtlingsströmen zu, sondern auch globalen Kriegen um die abnehmenden bisherigen Energiereserven. Die bisher siegreiche zentralistische „freie“ Geldmarktherrschaft wehrt sich gegen das Wachstum einer friedenfördernden, dezentralen, ökologisch und sozial nachhaltigen, viel preiswerteren Sonnen-Energiewirtschaft. Sie versucht derzeit, die Menschheit in ihren Untergang mit hineinzuziehen.

II. Der von Gewalt befreiende, gottebenbildliche Mensch Jesus

Inmitten der heillos gewalttätigen Menschheit hat der unsichtbare Gott immer wieder Menschen zu Zeugen und Zeuginnen gewaltfreier Feindesliebe nach seinem Ebenbild berufen. Ganzheitlich und ein für allemal hat Gott sein Heil allen Menschen in der Existenz und Wirksamkeit des in Israel erwarteten Friedensstifters und Heilerschließers (Christus) Jesus zugänglich gemacht:

  • Durch Jesus bietet Gott allen Menschen seine vergebende, gewaltfrei friedensstiftende Feindesliebe an. Sie überwindet die heillos-gewalttätige Selbstsicherung der Menschheit, auch und gerade wenn sie deren Gewalt bis zum Tod erleidet. Sie kann nur in ganzem Vertrauen und in offener Umkehr von den – Gewalttat samt Notwehr rechtfertigenden – Menschengesetzen gesellschaftlicher, religiöser und politischer Art ergriffen werden. Diese Feindesliebe Jesu ist nur als Sendung und aktive Herausforderung der Menschheit zu einer gottebenbildlich-freien Existenz ungeschützter Offenheit recht verstanden. Als Bejahung einer nur passiven Opferrolle wäre Jesu Feindesliebe heillos und menschenunterwürfig mißverstanden.
  • Indem Jesus Gottes Feindesliebe zu uns gewalttätigen Menschen bis zum Tod bewährt, deckt er auf, daß wir aus kreatürlicher eigener Willenskraft unfähig sind, Gottes weltüberwindende Feindesliebe zu bekennen und zu bewähren wie Jesus. Dazu benötigen wir die gewisse Gegenwart des Geistes Gottes.
    Durch Jesus erschließt Gott uns Menschen die Gegenwart des von Schuld und Angst befreienden ewigen Lebens Gottes, indem er sich nach seinem Tod seinen schuldig gewordenen Nachfolgern als aus dem Grab Auferstandener zu erkennen gibt, ihnen den Geist ewigen Lebens zuspricht und sie – all ihr Versagen vergebend und sie zu ganzer Liebe ausrüstend – als Täter und Boten der Feindesliebe Gottes in die heillos-gewalttätige Völkerwelt sendet.
  • Am Ende werden wir vom Menschensohn Jesus nach dem Tun der barmherzig rettenden Feindesliebe gefragt. In unserem Tun geschieht der Glaube. Wer weiter Gewalt übt, besteht nicht vor Gott (Matthäusevangelium 5; 7, 1-5.12-14.21-27; 16, 27; 26, 63f; 28, 18-20; Römerbrief 14, 7-12.17f; 2. Korintherbrief 5, 10.14-15.21; Galaterbrief 5, 6; Jakobusbrief 2, 5-17).

III. Die gewaltfreie, dienende Heilsgemeinde Jesu, Fremdling unter den Völkern

Als „Vortrupp der neuen Schöpfung“ und „Kontrastgesellschaft“ weiß sich die Gemeinde Jesu, durch Gottes Wort und Geist vom Zwang zu Selbstbehauptung und Selbstsicherung befreit, in die Völkerwelt gesandt, um in der Nachfolge Jesu ihr Leben ganz in den Zeugendienst des Heils an den Menschen zu stellen.

Untereinander in geschwisterlicher Liebe verbunden (Johannesevangelium 13) gilt ihr Dienst vorrangig den Opfern aller Gewalt, sei es der politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, physischen, psychischen oder religiösen Gewalt, dazu den an den Rand der Gesellschaft Gedrängten. Sie widersteht dem Unheil und der Gewalttat und zeigt Wege und Schritte der Umkehr in Offenheit und Menschenwürde.

Deshalb wird sie von den maßgeblich Mächtigen in der Gesellschaft immer wieder als Ärgernis und als „Fremdling“ empfunden, zuweilen auch als Hauptfeind und „Sündenbock“ verfolgt und selbs in die Verborgenheit gedrängt. Weil sie weiß, dass Jesus für sie diesen Weg vorausgegangen ist, erträgt sie, gestärkt durch die Kraft Gottes, geduldig und furchtlos Verfolgung und Gewalt in der gewissen Zuversicht, dass gewaltfreie Feindesliebe in der Gemeinschaft des am Kreuz hingerichteten „Lammes Gottes“ am Ende den Geist der Gewalt besiegen wird.

Zwei Merkmale prägen die Verfassung der Gemeinde Jesu, deren Preisgabe den Rückfall in die sich selbst sichernde Gewaltherrschaft zur Folge hat und deren Wesensgehalt darum unaufgebbar bleibt:

  • Jesus hat mit seiner eigenen Wassertaufe die Heilsgemeinde in der Wüste gegründet, woran teilzuhaben die Menschen ihre sie schützenden Häuser, Dörfer und ummauerten Städte verlassen müssen und teilhaben an der Schutzlosigkeit aller aus dem „Lager“ der sich selbst mit Gewalt sichernden Gesellschaft Verstoßenen oder Flüchtenden (Matthäusevangelium 3, 1.3-6.11.13; Johannesevangelium 1, 38-39; Lukasevangelium 9, 58). Damit hat Jesus den Zeugendienst der Feindesliebe an den außerhalb des Schutzes des „Lagers“ der Gesellschaft Lebenden als vorrangigen Wirkungsort seiner Gemeinde gekennzeichnet. Alle in das gesellschaftliche Erwerbs- und Familienleben zurückkehrenden Glieder seiner Heilsgemeinde behalten dadurch ihre vorrangige Verantwortung für den Zeugendienst an den Menschen „draußen vor der Tür“ (Lukasevangelium 16, 20) und ermöglichen deren Dienst in fürsorglicher Solidarität. Als „wanderndes Gottesvolk“ sollen sie stets gewärtig bleiben, dass sie um ihrer gewaltfrei heilsamen Feindesliebe willen wie Jesus selbst dahin verfolgt und vertrieben werden können (Matthäusevangelium 15, 21.24; Johannesevangelium 11, 54.57; Apostelgeschichte 4, 1-4; Hebräerbrief 11, 13.26-27.37-38; 13, 11-14; vgl. 2. Mose 33, 7).
  • Jesus hat seinen – mit dem Zeugnis des Evangeliums – örtliche Gemeinden gründenden Boten (den Aposteln und deren Nachfolgern und Nachfolgerinnen) seine eigene wohnsitzfreie und besitzfreie Wanderpredigt-Existenz in ihrer Ungesichertheit verordnet, damit sie ärmer und schutzloser als die Ärmsten und Schutzlosesten der Gesellschaft ihren Zeugendienst an den Elendesten unter den Menschen nicht versäumen, denen zuerst die Feindesliebe Gottes gilt (Matthäusevangelium 21, 31-32). Die durch ihren Zeugendienst Gewonnenen sollen den Wanderboten den täglichen Lebensunterhalt gewähren, solange ihr Dienst der Seelsorge des Evangeliums währt, ehe sie weiterziehen (Matthäusevangelium 10, 1-5; Markusevangeliium 1, 35-39; Lukasevangelium 5, 1-11; 10, 38-42; 18, 28-34). Die „Leitung der Gemeinde des armen Wanderpredigers Jesus bleibt ein für allemal von ihm den arm nachfolgenden Wanderpredigern anvertraut. Örtliche Gemeindeämter dürfen sich zu keiner Zeit als „Ortsbischöfe“ kirchenleitende Funktionen anmaßen. Denn damit wäre die Perversion des geschwisterlichen Zeugendienstes in unheilvolle Machtausübung beschritten, vor der Jesus alle gewarnt hat (Lukasevangelium 12, 41-48; Matthäusevangelium 20, 25-28; 21, 33-34; vgl. 3. Johannesbrief 9-10 und 1. Cl. 57 mit 1. Korintherbrief 3 und 13; 2. Korintherbrief 6 und 10-12; Galaterbrief 4, 19-20).

IV. Diesseitige Erfüllung des Menschseins und aller Religion

Die von Jesus realisierte Feindesliebe bis zum Tod ist als diesseitige Erfüllung des Gesetzes (Römerbrief 5, 6.8.10; 13, 10; Matthäusevangelium 7, 12; Jakobusbrief 1, 25) zugleich die Erfüllung des Menschseins, aller menschlichen Gemeinschaft und alles dessen, was menschliche Religion für das irdische Leben und Sterben jemals ersehnt, erhofft, erbetet hat und verheißen konnte. Insoweit ist die der Gemeinde Jesu zu Realisation anvertraute Heilsgegenwart auch die diesseitige Erfüllung aller Religion. Denn in dieser Realisation des Heils liegt das Erreichen des Ziels, der Vollendung der Schöpfung, mit einbeschlossen (Matthäusevangelium 24, 35; 16, 17-19; Johannesevangelium 5, 24; 11, 25-26; 1. Johannesbrief 4, 14). In dieser Heilsgegenwart können alle Menschen ihre innere Wiedergeburt und Aufrichtung zu wahrer, gottebenbildlicher Menschenwürde und zu geschwisterlich-solidarischer Gemeinschaft finden.

Die Verwirklichung im je eigenen Verhalten bleibt hierbei hinter der geglaubten Heilsgegenwart zurück,

  • weil jeder Mensch mit der Freiheit und Vollmacht zur Realisation der Liebe zugleich auch die Freiheit zur Verweigerung der Nachfolge Jesu und zum Verbleiben in der Selbstliebe und Gewaltbereitschaft empfängt;
  • weil mit dem Wachsen des Heils beim Durchdringen der Menschheit auch ein ebensolches Wachsen des Unheils verbunden ist (Matthäusevangelium 5, 45; 13, 24-30.33; Offenbarung 22, 11);
  • weil das Lernen und Einüben gewaltüberwindender Liebe bei jedem Einzelnen wie in jeder Gemeinschaft zeitlebens mit Rückschlägen verbunden ist und jede neue Generation von Geburt bis zum Tod mit diesem Lernen, Einüben und Bewähren stets von Neuem beginnen muß.

Zum Dienst der Gemeinde Jesu gehört, die allen Menschen angebotene Heilsgegenwart auch den Gliedern der anderen Weltreligionen, Weltanschauungen und religiösen Gruppen nahezubringen und hierbei im Gewissen zu verankern, dass auch religiöse Gewaltanwendung gegen die Menschenwürde verstößt.

Dazu gehören ferner gemeinsame Bemühungen im Einüben gewaltüberwindenden Liebesverhaltens. Es gilt für alle Kirchen und Religionen, die bestehende Herrschaft der Gewalt aufzudecken und zu überwinden und dabei mit jeweils dazu hilfreichen Überlieferungen beizustehen. Insoweit ist alles heilsegoistische Behaupten der eigenen Frömmigkeit und Tradition selbst ein Teil des Unheils und daher abzulegen.

Leider haben wir Menschen die Religion zum Machtgewinn über andere missbraucht, zu ihrer Unterwerfung, Ausbeutung, sexueller Entwürdigung, Vereinnahmung von Geburt an, Entrechtung der Frauen, Bestrafung bis hin zur Folter und öffentlicher Verbrennung, Ängstigungen über den Tod hinaus bis ins „Fegfeuer“, in Wiederverkörperungen als Tiere oder in aufaufhörlich-ewiger Höllenqual, ja missbraucht auch zu „Glaubenskriegen“ und zur Ausrottung anderer Rassen, Klassen, Weltanschauungen und Religionen. Hierfür wurden hierarchische Ämterstrukturen, Kasten, Religionsgesetze, Eide, Lehrindoktrinationen mit dem Anspruch auf unfehlbare Richtigkeit eingerichtet, auch immer wieder die weltlichen politischen Machthaber durch Androhung des Bannes erpresst. Besonders verwerflich ist das, wenn von Jesus zur Nachfolge verpflichtete Kirchen dessen Namen dazu missbrauchen und die Einheit der Kirche gewaltsam erzwingen.

V. Die Ambivalenz staatlicher Gewalt

Der Gemeinde Jesu ist es verwehrt, eine Dienstverpflichtung einzugehen, in welcher Menschen zu verurteilen und zu töten sind. Denn Gott hat in Jesus alle Menschen von ihrer Schuld an ihm und seinen geringsten Ebenbildern überführt und davon freigesprochen (Matthäusevangelium 5, 21-26.33-37.38-42.43-48; 28, 20). Mit ihrem Eintritt in die Heilsgegenwart stehen alle zum gottebenbildlichen Leben Befreiten in der alternativ ganz anderen Aufgabe, Menschen vom Zwang zu Unheil und Gewalttat durch ihren Liebesdienst zu befreien.

Jesus hat aber eine heidnische Rechtsordnung, sofern sie Schwache und Minderheiten gegen gewalttätige Übergriffe Überlegener schützt, respektiert und sich nirgends dagegen aufgelehnt Seine Nachfolger und Nachfolgerinnen wies er durch Wort und Beispiel an, auch gerade Zolleintreibern, Polizisten und Soldaten der römischen Besatzungsmacht den Liebesdienst der Heilsgegenwart zu erweisen, selbst wenn ihnen das im damaligen Judäa und Galiläa den Vorwurf des Vaterlandsverrates und der Freundschaft mit Gottlosen eintrug (Matthäusevangelium 5, 41; 11, 19; 22, 17-21; vgl. Johannesevangelium 18, 19-24.33-38; 19, 7-11). Das besagt, daß die weltliche Rechtsordnung und durch sie Verpflichtete der Gemeinde Jesu bei der Aufgabe, Unheil und Gewalttat in der menschlichen Gesellschaft zu überwinden, insoweit zuhilfekommen können, dass sie Terror und Gewaltmissbrauch auch gewaltsam beenden.

Jesus hat also nüchtern damit gerechnet, dass heidnische Rechtsordnungen gewaltsam für eine gewisse politische Ordnung sorgen. Er verwehrte auch seinen Jüngern nicht, Steuern zu zahlen. So hat auch Paulus seine Gemeinde ermahnt, sich nicht gewaltsam gegen die Obrigkeit aufzulehnen, wie es die Zeloten taten (Römerbrief 13). Dass „die Herren dieser Welt über die Völker herrschen und die Mächtigen ihnen Gewalt antun“, sah Jesus als Merkmal der gefallenen Welt an und sagte ausdrücklich: „Unter euch soll es nicht so sein“ (Matthäusevangelium 20, 25). Wenn spätere Volkskirchen tötende Gewalt im Dienste eines angeblichen „Schwert-Amtes“ der weltlichen Obrigkeit als „christliches Gottesgebot“ sanktionierten, haben sie damit die Botschaft Jesu und den Bund der Feindesliebe Gottes verleugnet.

VI. Begrenzte Kooperation mit staatlichen und gesellschaftlichen Instanzen

Auch die gewaltgläubige Gesellschaft muss zuweilen einsehen, dass uneingeschränkte Gewaltausübung zur Selbstzerstörung der Menschheit führt. Darum sieht sie sich schon aus Selbsterhaltung genötigt, den Kampf aller gegen alle durch Regelungen, „Rechtsordnungen“ und Verträge einzudämmen. Das ermöglicht der Gemeinde Jesu, an Maßnahmen, Ordnungen, Gesetzen und Initiativen mitzuarbeiten, die dem friedlichen Zusammenleben der Bürger und Fremden, der Völker und Religionen dienen. Hierbei sind kleine Schritte von Bestand hilfreicher als Überforderungen, die zu neuem Unfrieden führen. Die inneren Motive der Gemeinde Jesu (zum Heil und zur Menschenwürde dienende Liebe) unterscheiden sich hierbei von denen der Gesellschaft (Sicherung des zeitlichen Wohlstandes) wesentlich. Die Gemeinde Jesu darf deshalb keinesfalls versäumen, offen zu bezeugen, welcher Geist sie zur Mitarbeit am Wohl der Allgemeinheit motiviert.

Diese Kooperation findet ihre Grenze dort, wo Maßnahmen, Ordnungen, Gesetze oder Initiativen zu Unfrieden stiftendem Unrecht führen, besonders gegenüber Schwachen, Benachteiligten und Randgruppen der Gesellschaft. Hier werden die Nachfolger und Nachfolgerinnen Jesu auf solche Folgen warnend hinweisen und bei anhaltender Nichtachtung ihre Mitarbeit begründet beenden. Wo die Gemeinde Jesu in der Gesellschaft offen und versteckt unlautere, illusionäre oder gewalttätige Bestrebungen am Werk sieht, wird sie diese aufdecken, durch Verweigerung der Mitarbeit Widerstand leisten und für die vom Unrecht Betroffenen eintreten. Jeder Nachfolger und jede Nachfolgerin Jesu ist hierbei zuerst seinem bzw. ihrem von Gottes Wort erleuchteten Gewissen verantwortlich (2. Korintherbrief 6, 14-18).

Ihre Vertrauensbindung an das Heilsgesetz Gottes und an seine angst- und gewaltüberwindende Feindesliebe verwehrt es der Gemeinde Jesu, das – die Gewalttat nur unterdrückende – menschliche Notrecht als „Naturrecht“ oder göttliches Recht zu glorifizieren. Dabei wird sie nicht ausschließen, dass Gottes Geist beim Zustandekommen weltlicher und vorläufiger Rechtsordnungen mitgewirkt hat.

VII. Die Gemeinde Jesu und die Volkskirchen

Die Ortsgemeinden haben durch ihre „Bischöfe“ gegen Jesu Weisung den irdisch ungesicherten, armen Wanderboten die Kirchenleitung geraubt (vgl. Teil III), danach durch Anmaßung einer autoritativen Lehramts-Mittlerrolle die freien Nachfolger Jesu entmündigt und sich selbst unterworfen (vgl. Teil IV), zuletzt aber diese religiöse „Machtergreifung“ staatlich gesichert, indem sie vom römischen Kaiser, der die Christenverfolgung beendete, – den Schutz ihres allgegenwärtigen Herrn verleugnend und verlassend – den tötenden Waffenschutz für sich begehrten und deshalb – gegen Jesu Heilsgebot – den Christen die Wehrdienstverweigerung bei Verlust ihres Heiles und ihrer Seligkeit verboten („Konstantinische Wende“ auf der Synode von Arles 314 n. Chr. gemäß Papst Silvester I.). Mit staatlicher Duldung und Schutz noch nicht zufrieden, nötigten die Bischöfe Kaiser Theodosius, dieses der Jesus-Nachfolge entfremdete „Christentum“ zur Staatsreligion zu machen und andere Religionen zu verbieten, ja zu verfolgen. Noch heute beherrscht auch in Deutschland ein staatskirchliches „Christentum“ das Denken und Handeln vieler in fast allen Kirchen. Es ist das der tiefgreifendste, nachhaltigste und langdauerndste Abfall von der Nachfolge-Gemeinde Jesu. Nur die Umkehrbewegungen der Waldenser im Mittelalter, der tschechischen Brüder, der Täufer, der Hutterischen Brüder, der Mennoniten zur Reformationszeit und der „Historischen Friedenskirchen“ samt dem Internationalen Versöhnungsbund in der Neuzeit haben die Weltchristenheit nachhaltig, wenngleich weithin erfolglos, daran erinnert, wodurch Jesus „als Licht in der Finsternis leuchtet“ (Johannesevangelium 1, 5).

Es ist ein Abfall von der durch Jesus gestifteten und ins sterbliche Leben eingebrachten Heilsgegenwart (Gemeinde Jesu als weitergeführte Inkarnation des Heilsgeistes), wenn als Kennzeichen der Kirche nur die „rechte Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ (Confessio Augustana VII) angegeben werden, als wäre die Kirche eine weltweite Heilsversorgungsanstalt, die automatisch Früchte des Heilsgeistes bringt, statt ihre Worte und Taten am Heilswort und Heilshandeln Jesu auszurichten und sich zu prüfen, wieweit sie verantwortlich ist für die Heillosigkeiten, die von der Kirche Christi im Namen Jesu geschehen sind, und dafür, dass der Name Jesu Christi beim ersten Gottesvolk Israel Entsetzen auslöst und bei den Völkern und Religionen der Menschheit gelästert wird. Vielmehr erfordert der in Jesus erfüllte Heilsbund Gottes als Kennzeichen der Gemeinde Jesu (notae ecclesiae) die beiden zusätzlichen Kennzeichen:

  • für die aus der Gesellschaft Verstoßenen zuerst da und unterwegs zu sein und deshalb als wanderndes Gottesvolk außerhalb gesellschaftlicher Sicherung zu leben;
  • allezeit selbst umzukehren in die dienende Feindesliebe Jesu und in ihr Tat- und Leidenszeugnis. Hat der johanneische Jesus nicht (Johannesevangelium 13, 35-36) selber benannt, was er als das eigentliche Kennzeichen seiner Gemeinde ansah: „Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe. Daran wird jeder erkennen, dass ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt“?

Anders mißbraucht eine Kirche den Namen Jesu, um unter dem Schein des Heils um so unverhüllter Götzendienst zu treiben (mit Neu-Sakralisierung, Wallfahrten, Amtsträgern, Massenversammlungen, Heiligen Orten, Sinnzeichen wie Hostien und Kruzifixe) und sich gleichzeitig nach innen und außen mit Gewalt selbst zu sichern. Die weltweite „Christenheit“ gebraucht weithin die vom Menschensohn Jesus für uns gelebte Feindesliebe Gottes noch immer nicht als Maßstab für unsere Umkehr.

Um die Volkskirchen wieder auf den Weg der Gemeinde Jesu zu führen, bedarf es heute einiger weiterer Klarstellungen:

  • Die lutherische Aussage „gerecht und Sünder zugleich“ benennt insofern zutreffend die Wirklichkeit der Nachfolgegemeinde Jesu wie jedes einzelnen Nachfolgers im Dienst der Feindesliebe, als der Riss zwischen Heilsgemeinde und heilloser Welt mitten durch jeden Nachfolger und jede Nachfolgerin Jesu wie mitten durch alle Kirchen hindurchgeht. Der Weg in die Heilsgegenwart Jesu geschieht immer neu jetzt durch das Bekenntnis der Schuld des Versagens und durch die Umkehr zu den Früchten des Vertrauens als verzeihend befreiende Feindesliebe. Luthers „simul peccator et justus“ wurde und wird aber leider allzuoft dazu missbraucht, den Rückfall in heillos-sündiges Verhalten als unvermeidlich zu entschuldigen und „christliche“ Gewaltanwendung öffentlich und vor dem eigenen Gewissen zu rechtfertigen. Das ist künftig eindeutig und öffentlich als Abfall von der Heilsgegenwart und als Verführung zu Gewalt zu brandmarken.
  • Die lutherische Unterscheidung zwischen „Christperson“ und „Amtsperson“ bei jedem Nachfolger und jeder Nachfolgerin Jesu lief darauf hinaus, dass die Christusnachfolge der unheilüberwindenden Feindesliebe fast ganz aus dem öffentlichen, gesellschaftspolitischen Bereich in die Nischen eines der Freiwilligkeit offengelassenen „Privatbereiches“ verdrängt wurde. Zum Bereich der „Amtsperson“ rechnete man alles bürgerlich-verantwortliche Handeln, das zwar in Liebe, aber nach den natürlichen, vorgegebenen Vernunftgesetzen geschehen sollte, weil „ja die Welt nicht mit der Bergpredigt zu regieren ist“. Damit wurde zwar die längst fällige Säkularisierung in Politik und Gesellschaft (Entklerikalisierung, Befreiung aus dem Staatskirchentum) eingeleitet, leider aber auch die technisch-wissenschaftliche Entwicklung der Neuzeit nicht genug öffentlich zum Dienst an der Menschheit angefordert, sondern der „Eigengesetzlichkeit“ der Finanz- und Markwirtschaft und einer zentralistischen Kolonial- und Machtpolitik preisgegeben. Auf dem Weg über die „Amtsperson“ wurde die Kirche und Christenheit mitschuldig an dieser Eskalation der Gewalt. Die Kirche hat ihre Heilsbund-Verpflichtung aufgegeben, als sie dieser heidnisch-weltlichen „Amts“-Moral Einlass gewährte. Die Übernahme einer solchen „Weltverantwortung“ hat Jesus als Versuchung zum Abfall aus der Heilsgegenwart und aus dem Heilsauftrag gekennzeichnet und auch seiner Gemeinde verwehrt (Matthäusevangelium 4, 1-11; 20, 25-28; vgl. auch III und V): Die mit Gewalt zwingende und strafende Verantwortung ist zutiefst von der Sendung und Verantwortung für das gottebenbildlich machende Heil unterschieden. Ein gleichzeitiger Doppeldienst ist ausgeschlossen (Matthäusevangelium 6, 24). Den Konflikt beider Verantwortungen hat Jesus in seiner Kreuzigung ans Licht gebracht und alle Menschen aus diesem Doppeldienst erlöst. Endlich ist der Menschheit öffentlich die Heilsgegenwart als verzeihende Feindesliebe nahezubringen und die Verführung unter die Tyrannei von Geld und Macht in Händen weniger aufzudecken. Ohne dieses Salz verdirbt die Menschheit.
  • Daraus wurde seit dem 19. Jahrhundert die Unterscheidung zwischen „Gesinnungsethik“, bei der Jesu Heilsgebot der Feindesliebe zu einem Ideal, zu einer inneren Gesinnung ohne entsprechende Taten und zum Inhalt des „guten Willens“ verkümmerte, die Gesellschaft aber einer heidnischen Staatsraison preisgegeben wurde, und „Verantwortungsethik“, die Gewalt als Mittel zum Zweck bejaht. Mit dem Eintritt in die Heilsgegenwart hat jeder Nachfolger und jede Nachfolgerin diese falsche Alternative hinter sich gelassen.
  • Nach der Herstellung der ABC-Massenvernichtungswaffen (zur Beendigung von Hitlers Massenvernichtung des europäischen Judentums) wurde als Rechtfertigung für ein tätiges Zusammenwirken von Jesu Heilsgemeinde mit den in gewaltbejahender Weltverantwortung stehenden Kirchen von deren Theologen das „Komplementaritätsmodell“ entwickelt (Heidelberger Thesen vom 28. 4. 1959), das seither Geltung fand. Hier wird die Abschaffung des Krieges und Bildung einer Weltfriedens-Regierung als „Überlebensbedingung des technischen Zeitalters“ zum Ziel erklärt und für den Weg dahin die Komplementarität des gleichwertigen Zusammenwirkens von einem bis zum ABC-Waffeneinsatz reichenden Militäreinsatz und einem absolut auf Waffen verzichtenden Friedenstiftungsdienst als notwendiges gleichzeitiges Verhalten gefordert, währenddessen die Weltabrüstung vorgenommen werden soll, wobei alle Christen sich zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden können. Die Zielsetzung hierbei ist das weltliche Überleben und dessen Sicherung (wie derzeit ebenso bei der Sozialpraxis friedenstiftender Mediation und beim ÖRK-Programm „Überwindung von Gewalt“, nur dass letztere nicht mit einem möglichen Militäreinsatz verknüpft sind). Durch eine solche Verklammerung mit dem modernen Militäreinsatz wird für Christen der Einsatz auch von ABC-Waffen gerechtfertigt gegen Jesu klare Weisung (Lukasevangelium 9, 55-56; 11, 23), die Heilsgemeinde ihrem Auftrag entfremdet und mißbraucht. Wenn sie ihren Dienst als „Salz“ innerhalb der Weltchristenheit weiter tun will, muss sie ihren von der Zielsetzung der Selbstsicherung durch Jesu Kreuzigung getrennten anderen Heilsauftrag deutlich bezeugen, das in der weltlichen Zielsetzung enthaltene Unheil entlarven und die Christenheit und die Kirchen, wie alle Menschen, zu ganzer Heilsnachfolge zu gewinnen suchen.

Die freiheitlich-rechtsstaatliche demokratische Verfassung der meisten Staaten dieser Erde , wie auch das Grundgesetz der Bundesrepublik, gibt den Kirchen einen so großen und weiter ausbaufähigen Freiraum für die Einübung wahrer Heilsnachfolge Jesu, wie er bisher noch keineswegs ausgeschöpft wurde, wohl mangels Interesse. Viele „Kirchenchristen“ und Kirchen sind heute vor allem an der Sicherung ihres Daseins orientiert gleich den Bürgern im Weinberg, die sich des Weinbergs Gottes bemächtigt haben und den Sohn und Erben des Weinbergs samt seinen Boten verfolgen und töten (Matthäusevangelium 21, 33-41). Durch eine 1700jährige Tradition dieses Sicherungsdenkens als „christlich“ wissen die heutigen Nachfahren der Christenheit fast nichts mehr von der wahren Heilsgegenwart, die Jesus in die Welt gebracht hat und zu der immer die Umkehr offensteht. Damit es zu einer echten Umkehr, zu einem Suchen nach dieser Heilsgegenwart kommen kann, bedarf es wohl eines neuen Hörens auf jene armen wandernden Heilsboten des Neuen Bundes, die mit der Botschaft des Heilsgebotes Jesu die zwanghaft schuldige Unheilsverflochtenheit aller ins Licht brachten und das Licht des Heils für alle Völker auf den Leuchter stellten (Jesaja 49, 6-8; Matthäusevangelium 5, 14-15; Johannesevangelium 3, 19-21; Apostelgeschichte 13, 46-47). Dafür tragen alle, die sich auf den Namen Jesu berufen, ihre vorrangige Verantwortung (Matthäusevangelium 9, 35-38).

VIII. Die Gemeinde Jesu innerhalb und außerhalb der Kirchen

Allein der Treue Gottes und der Gegenwart des biblischen Wortes ist es zu verdanken, dass die Kirchen bis heute nicht völlig ins Heidentum zurückgefallen sind. Solange sich die Kirchen noch formal auf Jesus Christus als ihren Stifter berufen und die Heilige Schrift als Grundlage ihrer Verkündigung ansehen – so sehr sie auch das Wort Gottes in seiner Geltung einschränken oder umdeuten -, solange kann Gottes Wort und Geist Menschen zu Gottes Kindern und zu Nachfolgern und Nachfolgerinnen Jesu machen, innerhalb und außerhalb der Kirchen. Auch wenn die realexistierenden Kirchen ein „corpus permixtum“, ein Mischgebilde von Heidentum und Christentum sind, erhalten sie doch durch das von ihnen weitergegebene Evangelium und durch die ihm gemäß lebende Gemeinde Jesu in ihrer Mitte immer wieder die Chance, der Welt den Weg zum wahren Leben zu weisen.

Die globale Gefährdung der Menschheit durch die immer neu aus ihrer Mitte aufbrechende Gewalttat (vgl. Teil I) hat weltweit in allen Völkern ein neues Suchen nach dem Heil und einem heilen, friedlichen Zusammenleben ausgelöst. Hierbei verlassen im „christlichen Abendland“ viele zumeist enttäuscht die christlichen Kirchen, was an den Austrittszahlen der letzten Jahrzehnte deutlich wird. Das ist oft die Folge davon, dass das von Jesus erschlossene gewaltfreie Heil derzeit in den europäischen Kirchen zu wenig glaubwürdig leuchtend und anziehend gemeinschaftlich gelebt wird.

Da eben diese globale Gefährdung der Menschheit zunehmend auch alle Kirchen erschüttert, sollten die Kirchen darin die Stunde ihrer Heimsuchung zur Umkehr ins gegenwärtige Heil erkennen und ergreifen (Lukasevangelium 7, 16; Offenbarung 3, 14-22). Nur so geht für die suchende Menschheit anstelle so vieler Irrlichter das wahre Licht der Liebe Jesu auf. Wie lange werden die Kirchen sich noch dazu missbrauchen lassen, als Lieferanten „moralischer Werte“ die Selbstbehauptungsgesellschaft zu sanieren, statt ihr den Weg der „besseren Gerechtigkeit“ (Matthäusevangelium 5, 17-20) zu verkünden und Gottes Feindesliebe vorzuleben?

Wir klagen uns an, dass wir selber dem biblischen Bild der gewaltfreien Gemeinde Jesu zu wenig entsprochen haben, und laden Sie ein, im Vertrauen auf Gottes Geist mit uns hinfort neue Schritte der Umkehr zu wagen.

Für die „Arbeitsgemeinschaft für Kirchliches Friedenszeugnis“
Alzey und Weissach i. T. im März 2001
Heinrich Treblin und Dietrich Fischinger

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