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Kapitel 2: Was ist sexueller Missbrauch?

Im zweiten Kapitel seines Buches schlägt Helmut Schütz eine Schneise in das Dickicht der Definitionen für Sexuellen Missbrauch und gibt einen Einblick in die Statistik. Außerdem erzählt er von Jesu Parteinahme für verführte Kinder.

Zum Gesamt-Inhaltsverzeichnis des Buches „Missbrauchtes Vertrauen“

Pfarrer Helmut Schütz versucht eine Schneise durch das Dickicht der Definitionen für den sexuellen Missbrauch zu schlagen
Pfarrer Helmut Schütz (Foto: Franz Möller)

Inhalt dieses Kapitels

Im Dickicht der Definitionen

Streifzug durch die Statistik

Sexualität zwischen Eltern und Kindern – ein verletztes Tabu

Jesus ergreift Partei für verführte Kinder

Anmerkungen zu diesem Kapitel

Im Dickicht der Definitionen

Das Thema „sexueller Missbrauch“ ist in aller Munde. Aber ist auch klar, wovon wir reden, wenn wir diesen Ausdruck verwenden? Katharina Rutschky behauptet: „Von unstrittigen Fällen abgesehen, über die sich alle schnell einigen können, wissen wir nicht, was sexueller Missbrauch wirklich ist“ (1). Das ist zwar eine polemische Übertreibung im Kampf gegen eine übereifrige Suche nach Anzeichen für sexuellen Missbrauch in nahezu jeder Familie oder Institution, in der Kinder mit Erwachsenen zu tun haben. Aber das Anliegen ist schon berechtigt, genau zu klären, was ein derart strapazierter Begriff eigentlich aussagen soll.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Nach § 176 „wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt oder wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt“. Wenn der Täter „1. mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder 2. das Kind bei der Tat körperlich schwer misshandelt“, liegt ein besonders schwerer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch vor. Es gibt noch eine Reihe weiterer Paragraphen, mit denen das StGB bestimmte andere Formen der Ausübung von Sexualität sanktioniert, u. a. erscheint im § 173 der häufig verwendete Begriff des Inzests als „Beischlaf zwischen Verwandten“ (2).

Gegen den „juristischen Begriff ‚sexueller Missbrauch‘“ hat Klaus Holzkamp Protest eingelegt, denn der Ausdruck „Missbrauch“ lasse daran denken, dass „gegen einen ‚ordnungsgemäßen‘ Gebrauch solcher Individuen nichts einzuwenden sei“, das heißt, dass „man schon mit dem Wort ‚Missbrauch‘ den Subjektstandpunkt der betroffenen Mädchen ausschließt. Diese erscheinen hier nur als die Objekte, an denen von den Männern Rechtswidriges vollzogen wird“. Er selber spricht lieber von „sexuellen Misshandlungen, sexueller Gewalt, sexuellen Übergriffen“ (3).

Buchholz hat allerdings in einem bestimmten Zusammenhang durchaus davon gesprochen, dass ein Kind beim „Doktorspielen“ nicht etwa andere Kinder „missbraucht“, sondern „gebraucht“ habe (4). Eine Frau in meiner seelsorgerlichen Beratung fühlte eine innere Leere, als sie innerlich Abschied von dem sie missbrauchenden Vater genommen hatte – sie fühlte sich zugleich auch nicht mehr gebraucht, ihr Leben schien sinnlos geworden zu sein, solange sie nicht den Blick auf neue Beziehungen und Aufgaben richten konnte, in denen sie neuen Sinn und auch neues Gebrauchtwerden erleben konnte. Wer „gebraucht“ wird, muss sich also nicht immer zum Objekt machen lassen, wenn nämlich das Gebrauchtwerden eingebettet ist in eine Beziehung des Vertrauens, in der man auch geben und nicht nur nehmen will.

Auch in der deutschen Übersetzung des familientherapeutischen Handbuchs von Terry S. Trepper und Mary Jo Barrett wird der englische „Begriff ‚abuse‘ nicht mit ‚Missbrauch‘, sondern mit ‚Übergriff‘ übersetzt, denn… ‚Missbrauch‘ impliziert gar die Idee von einem positiven Gebrauch“. Trepper und Barrett verstehen „Eltern-Kind-Inzest… immer als ‚Übergriff‘… und benutzen… Ausdrücke wie ‚inzestuöser Übergriff‘, ‚Inzest‘, ‚Belästigung‘ und ‚intrafamiliärer sexueller Übergriff‘ austauschbar… vor dem Hintergrund, dass das, was gemeint ist, ‚inzestuöser Übergriff‘ heißt“ (5). In ähnlicher Weise unterscheiden auch Annie Imbens und Ineke Jonker in ihrer breit angelegten Studie über Religion und Inzest ganz bewusst nicht zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung, sondern verwenden den Begriff „sexual abuse“ (= sexueller Missbrauch oder sexueller Übergriff), damit nicht länger „Frauen die männliche Herangehensweise an Sexualität und sexuellen Missbrauch verinnerlichen… und unwissentlich zur Fortführung ihrer eigenen Ausbeutung beitragen“ müssen, sondern „ihren Körper und ihre Gefühle ernstnehmen“ (6). Wenn man Vergewaltigung nur vom männlichen Körper her definiert, dass „sein Penis nachgewiesenermaßen in die Vagina eingedrungen sein muss“, und nicht „aufgrund der Gefühle der Frau, weil sie es ist, die vergewaltigt wurde und folglich weiß, was Vergewaltigung ist“, nämlich, dass „in irgendeiner Weise auf ihre erogenen Zonen, im schlimmsten Fall auf den Intimbereich, gegen ihren Willen ein Übergriff verübt wird“, kommt es zu traurigen Äußerungen von Mädchen wie: „‚Er hat mich ja nur belästigt‘, obwohl sie gezwungen wurde, sich jeder nur denkbaren sexuellen Handlung oder verbalen Vergewaltigung zu unterwerfen oder sie auszuüben mit Ausnahme des Koitus“ (7).

Auch Erika Fischer spricht lieber von „sexueller Gewalt oder Misshandlung“ als von Inzest oder sexuellem Missbrauch, „weil es kaum zu leisten ist, den historisch geprägten Begriff Inzest innerhalb von Diskussionen zu verändern, d. h. mit neuen Inhalten zu besetzen. Auch erscheint es problematisch, immer wieder auf die einzig mögliche Formulierung im Zusammenhang mit Missbrauch als Sprachgebrauch hinzuweisen.“ (8)

Josephine Rijnaarts dagegen stellt im Blick auf den Begriff Inzest fest: „So kann es vorkommen, dass ein Wort sich einfach weigert, in der Versenkung zu verschwinden, auch wenn dafür noch so vernünftige Argumente ins Feld geführt werden. Auch kann ein Wort seine Bedeutung dem Protest anpassen, mit dem es konfrontiert wird“ (9). Ich denke, dass Gleiches auch für den allgemein verbreiteten Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ gilt, den man nicht einfach austauschen kann.

In einer von Ursula Wirtz übernommenen Definition von Suzanne M. Sgroi aus dem USA wird der Ausbeutungsbegriff verwendet: „Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) ist eine sexuelle Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nützt der Erwachsene die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern aus, um das Kind zur Kooperation zu überreden und zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt“ (10). Ursula Enders formuliert kürzer – unter Beibehaltung des eingeführten Sprachgebrauchs: „Sexueller Missbrauch ist immer dann gegeben, wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird“ (11).

Auch Klaus-Jürgen Bruder behält den Begriff des sexuellen Missbrauchs bei und geht darauf ein, dass in diesem Wort auch der Missbrauch einer Vertrauensbeziehung sowie der vielfältigen Gefühle und der Würde der betroffenen Kinder mit anklingt: „Sexueller Missbrauch in der Familie oder im engeren Umfeld der Familie ist immer eingebettet in die Beziehungen zwischen Erwachsenem und Kind: ist Missbrauch nicht nur der Sexualität des Kindes, sondern ganz zentral auch Missbrauch seines Vertrauens, seiner Zuneigung, seiner kindlichen Liebe, seiner Abhängigkeit, (vielleicht) auch: seiner Neugierde… Als Missbrauch der Sexualität des Körpers, der Zärtlichkeit des Kindes, ist es zugleich ein Missbrauch der Erregung, gegen die das Kind sich nicht wehren kann… Die Sexualität, der eigene Körper: das ist der Bereich der (Entdeckung) von Autonomie. Wird dieser Bereich durch die Sexualität, die Gewalt eines anderen, des Erwachsenen, besetzt, wird die Entdeckung und Entfaltung von Autonomie behindert, gestört… Gleichzeitig wird aber Sexualität als – oft einziges Mittel erfahren, Zuneigung und Vergünstigungen zu erhalten. Diese durchgängige Ambivalenz der Gefühle macht Therapie so schwierig“ (12).

Bruders Definition trifft sich zum Teil mit der eingeschränkten Verwendung des Begriffs von Fischer: „‚Missbrauch‘ kann sich nur auf die kindliche Liebesbeziehung beziehen, die von dem Erwachsenen skrupellos ‚missbraucht‘ wird zur eigenen Befriedigung“ (13).

Thijs Besems und Gerry van Vugt haben diesen Gedanken fortgeführt und gegen den Begriff „Missbrauch“ eingewendet, dass „90 % der Inzestbetroffenen… ihre Inzesterfahrungen nicht eindeutig beschreiben können“. Denn „fast immer geht es um ambivalente Gefühle. Die Erfahrungen waren schrecklich, angstbesetzt, zu tief verletzend, aber oft zum Teil auch wärmend, miteinander verbindend und es war etwas Schönes dabei. Wenn wir das Wort ‚Missbrauch‘ benutzen, verbieten wir den betroffenen Frauen diese positiven Gefühle, die auch in den Erfahrungen enthalten waren. Das bringt die Frauen in große Schwierigkeiten. Denn wer kann es schön finden, missbraucht zu sein… Ein Teil ihrer Gefühle wird weggewischt.“ Eins stellen allerdings auch Besems und van Vugt klar: „Auch wenn das Kind bei den Inzesterfahrungen positive Gefühle empfindet, bedeutet das nicht, dass das Kind diese Situation gewollt hat oder dafür verantwortlich ist. Im Gegenteil. Die Verwirrung der widersprüchlichen Gefühle sorgt noch mehr dafür, dass das Kind die ganze Situation überhaupt nicht mehr einschätzen und schließlich auch sehr schlecht verarbeiten kann. Der Erwachsene hat die volle Verantwortung dafür, dass er das Kind Erfahrungen machen lässt, die das Kind selbst nicht gewollt hat… Das Empfinden positiver Gefühle während dieser verletzenden Erfahrungen macht sie nicht weniger, sondern noch viel mehr verletzend. Die Betroffene möchte auch nachher spüren, dass ihre Gefühle in aller Breite berücksichtigt und respektiert werden. Das ist unseres Erachtens mit dem Wort ‚Missbrauch‘ nicht der Fall.“ Sie sind daher dafür, lieber den Begriff des Inzests zu verwenden (14).

Auch dieser Begriff muss aber genau definiert werden. Wenn ein Forscher wie Jörg Klein anthropologisch das Inzest-Tabu bzw. die Inzest-Scheu des Menschen untersucht, mag man „Inzest als heterosexuellen Geschlechtsverkehr zwischen blutsverwandten Eltern und Kindern und zwischen blutsverwandten Geschwistern“ definieren (15). Wenn aber ein Autor wie Serge Lebovici die in amerikanischen Untersuchungen verwendete Definition beklagt, „die diese Personen der Wahrnehmung der sexuellen Beziehung geben“, und folglich feststellt: „Der Inzest als im engeren Sinne vollständige sexuelle Handlung scheint in diesen Untersuchungen selten bewiesen zu sein“ (16), dann ist ihm einfach nicht klar, dass man den Begriff Inzest auch als einen Beziehungsbegriff verstehen kann, der die besondere Vertrauensbeziehung von Menschen in einer Familie, insbesondere zwischen Eltern und Kindern betrifft. So verwendet Josephine Rijnaarts den Begriff des Inzests als gleichbedeutend mit sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie (17). Auch Achim Frick zufolge ist Inzest „der sexuelle Missbrauch an Kindern im vertrauten Umfeld“. Er geht von der lateinischen Grundbedeutung aus: „‚Incestare‘ heißt ‚beflecken, verunreinigen, schänden‘“ und nennt den Inzest „eine Form von Kindesmisshandlung“ und den „Missbrauch einer Machtbeziehung… Die eigentliche kriminelle Schandtat beim sexuellen Missbrauch ist der Vertrauensbruch, der die Grundfesten der kindlichen Persönlichkeit zerstört, was in der Regel psychische bzw. charakterologische Folgen nach sich zieht“ (18).

Es lässt sich aber auch vertreten, den Begriff „Inzest“ auszuweiten und auf alle Beziehungen anzuwenden, in denen ähnlich wie in einer Familie jemand eine Art Elternfunktion für den anderen ausübt. Keith Sherwood stellt fest: „In den Vereinigten Staaten wird der ursprünglich auf Blutsverwandte bezogene Begriff Inzest inzwischen von vielen Therapeuten auch auf diese, mit den Kindern nicht verwandten Betreuer“ – Freunde der Familie, Nachbarn, Baby-Sitter, Lehrer, Pfarrer – „ausgedehnt. Denn sie gehören zu dem Kreis von Menschen, denen das Kind zur Erziehung und zum Schutz anvertraut ist, die es liebt und zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht“ (19). Auch nach Evelyn Pischner ist Inzest „der Missbrauch eines Kindes durch einen natürlichen Elternteil oder Stiefeltern, andere Familienmitglieder oder eine andere Elternfigur, wie z. B. Pflegevater oder Lehrer“ (20).

Ähnlich fragt sich Ursula Wirtz: „Ist Inzest Blutschande oder Vergewaltigung? Ist die sexuelle Ausbeutung durch Ärzte, Lehrer und Psychotherapeuten auch Inzest?“ – und gibt selbst die Antwort: „Inzest ist der Missbrauch einer Machtbeziehung, nicht einer Blutsbeziehung und in diesem Sinn eine Form von subtiler Gewalt und Kindesmisshandlung“ (21). Und Josephine Rijnaarts stellt kategorisch fest: „Der Vater-Tochter-Inzest ist daher als Paradigma sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Familienangehörige oder Verwandte anzusehen, vielleicht sogar als Paradigma sexuellen Missbrauchs von Frauen und Mädchen überhaupt“ (22).

Sieht man den sexuellen Missbrauch allerdings nicht in einem ausschließlichen Zusammenhang mit sexistischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sondern als eine von mehreren Formen von Kindesmisshandlung, die von der Vernachlässigung und Ablehnung eines Kindes bis zur körperlichen Misshandlung und seelischen Ausbeutung reichen, kommt man bereits in Definitionsfragen zu anderen Akzentsetzungen. So ist nach Renate Blum-Maurice und Karin Martens-Schmid „der Begriff der psychischen Misshandlung möglicherweise der zentralste und umfassendste Misshandlungsbegriff, weil er die durch elterliches Verhalten bedingten psychischen Beeinträchtigungen des Kindes zum entscheidenden Bestimmungskriterium macht“. Wenn „sexueller Missbrauch… zum ‚gemeinsten Verbrechen‘“ hierarchisiert wird, geraten ihnen zufolge „allzu leicht… die mit ebenso gravierenden Folgen für das betroffene Kind einhergehenden schweren körperlichen und psychischen Misshandlungen und insbesondere die oft lebensbedrohliche Vernachlässigung kleiner Kinder aus dem Blick“ (23).

Um die ernsten Folgen sexuellen Missbrauchs zu verdeutlichen, halte ich es dennoch für gerechtfertigt, ihn mit den Begriffen „Verrat“, „Vertrauensmissbrauch“ oder „Seelenmord“ in Verbindung zu bringen (24), denn „Inzest ist für das Mädchen oder den Jungen, die oder der ihn erlebt, in aller Regel eine traumatische Erfahrung mit schwerwiegenden Folgen“ (25).

Streifzug durch die Statistik

Auf statistische Fragen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch gehe ich nur kurz ein. Es hätte zu weit geführt, mich ausführlich mit Kriminalstatistiken und Untersuchungen zum sogenannten „Dunkelfeld“ durch Umfragen auseinanderzusetzen.

Die oft – zum Beispiel auch im Deutschen Ärzteblatt (26) – zitierte Zahl von 300.000 Missbrauchsfällen jährlich kommt zustande, wenn wir „die offizielle Zahl der 1980 bzw. 1981 angezeigten Fälle von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung und sexueller Nötigung von Mädchen unter 18 Jahren“ mit dem Faktor 18 oder 20 multiplizieren (27), also von der Annahme ausgehen, „dass von 18 bis 20 sexuellen Gewalttaten an Mädchen nur eine einzige der Polizei angezeigt wird“. Der Kriminologe Michael C. Baurmann, auf dessen Studien die extrem hohe Zahl zurückgeführt wurde, versuchte verschiedentlich, „diese fehlerhaften Dunkelfeldschätzungen richtigzustellen“, und wies darauf hin, dass viele Expertinnen und Experten „anscheinend der Meinung sind, ein wichtiges soziales Problem – was sexuelle Gewalt zweifellos ist – könne erst dann ‚richtig‘ angegangen werden, wenn die statistischen Angaben möglichst atemberaubend sind“ (28). Frigga Haug denkt einerseits: „Ohne skandalisierende Übertreibung wird sich nicht viel bewegen“, sieht aber andererseits „in der öffentlichen Behauptung, tendenziell alle Frauen seien als Kinder Opfer männlicher Übergriffe geworden“, einen Nährboden „für rechte puritanische Moralpolitik“ (29). Klaus Holzkamp stellt im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen den Stellenwert des Zählens und Anhäufens von Daten grundsätzlich in Frage: „‚Erfahrungen‘ kann man nicht zählen, man kann sie nur teilen. Ob bzw. wieweit ich eine Erfahrung teilen kann, darüber hat kein Dritter zu entscheiden“ (30). Auch Lioba Zürn bezweifelt, ob „das Spekulieren über Dunkelziffern für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit sehr hilfreich ist. Es… schafft nicht mehr, sondern weniger Betroffenheit. Das Problem wird irrealer, weil nicht mehr fassbar. Und für die Betroffenen ist es gleichgültig, wie hoch die Dunkelziffer ist. Ihr individuelles Erleben bleibt genauso schlimm“ (31).

Wenn zum Beispiel Peter Wetzels „für die alten Bundesländer eine vermutete Anzahl sexuell missbrauchter Mädchen von etwa 82 000 für das Jahr 1991“ annimmt (32) und andere die oben erwähnte Zahl von 300.000 mutmaßlichen Opfern hochrechnen, dann frage ich mich: Was sagen diese Zahlen eigentlich aus? Muss man eine solche Zahl so verstehen, dass dann im Jahr 1992, 1993 usw. jeweils noch einmal ungefähr so viele Fälle hinzukommen? Das kann doch wohl kaum sein. Vielmehr werden möglicherweise in den Folgejahren auch teilweise solche Fälle angezeigt, die im Vorjahr noch zur Dunkelziffer gehörten. Wirklich vergleichbar wären doch absolut gerechnet nur die tatsächlich gleichzeitig ablaufenden Missbrauchsfälle, wobei sich die Schwierigkeit ergibt, dass sich Missbrauch oft über Jahre hin erstreckt und dass andere Fälle zum Zeitpunkt der Aufdeckung bzw. der Erinnerung bereits seit längerer Zeit beendet sind. Solche absoluten Zahlen, ob hoch oder niedrig, scheinen wirklich nur dazu zu dienen, die Bedeutung des Problems einer politischen Öffentlichkeit nicht nur in einer gefühlsmäßig drastischen Sprache, sondern auch in alarmierenden nüchternen Zahlen so dringend ans Herz zu legen, dass die notwendigen Finanzmittel auch wirklich fließen. Das meine ich nicht böswillig wie Katharina Rutschky, die hier lediglich „Experteninteressen“ unterstellt und im Grunde suggeriert, dass viele Beratungsstellen tatsächlich überbesetzt oder überflüssig seien (33); nein, ich kann sehr gut verstehen, dass man in einer Zeit der ohnehin knappen Gelder glaubt, nur mit einer Übertreibung der Zahlen könne man Politiker und Wähler davon überzeugen, dass immer noch zu wenig Personal vorhanden ist, um Betroffenen wirksam zu helfen.

Aber muss man denn überhaupt mit absoluten Zahlen über Fälle pro Jahr operieren – sei es von aufgedeckten oder noch verheimlichten, angezeigten oder verurteilten Missbrauchsfällen? Zur Frage des Ausmaßes von sexueller Gewalt gegen Kinder geben Umfragen und klinische Untersuchungen besser Auskunft, indem sie den prozentualen Anteil der erwachsenen Gesamtbevölkerung zu erheben versuchen, der als Kind von sexuellem Missbrauch betroffen war. So haben in Dirk Banges Befragung von 518 Studentinnen und 343 Studenten der Universität Dortmund 25 % der Frauen und 8 % der Männer angegeben, als Kind missbraucht worden zu sein (34). Und „in einer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführten repräsentativen Opferbefragung… in den alten und neuen Bundesländern“, von der Peter Wetzels berichtet, bei der „einer Teilstichprobe von 3289 Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unter anderem auch Fragen zu sexuellen Gewalterfahrungen gestellt“ wurden, ergab sich, „dass mit 95prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 16 und 20 Prozent der Frauen in ihrer Kinder- oder Jugendzeit einen sexuellen Übergriff (einschließlich exhibitionistischer Handlungen) erlebt haben. Für Männer liegt dieser Prozentsatz niedriger. Etwa vier bis neun Prozent berichten von einem derartigen Erlebnis. – Über sexuelle Missbrauchserfahrungen mit Körperkontakt im Alter bis zu 14 Jahren berichten fünf bis acht Prozent der Frauen in den alten Bundesländern (Männer: 1,4 bis 3,5 Prozent), in den neuen sind es zwei bis sechs Prozent (Männer: 0,5 bis 2,5 Prozent).“ Aufschluss über die Höhe der Dunkelziffer bei den angezeigten Fällen gibt in diesem Fall die Tatsache, dass „von den männlichen Opfern keines eine Anzeige bei der Polizei wegen sexuellen Missbrauchs mit Körperkontakt erstattet hatte“ und nur „etwa 10 Prozent… von den Frauen, die vor ihrem 14. Lebensjahr Opfer wurden“, hatten dies getan. Hinzu kommt, dass wahrscheinlich „eine Reihe von Opfererfahrungen nicht angegeben wurde, beispielsweise solche, die vor dem dritten Lebensjahr stattfanden und nicht mehr erinnert werden. Daher ist anzunehmen, dass eine Relation von angezeigten zu nicht angezeigten sexuellen Missbrauchsdelikten mit Körperberührung von 1:10 für Mädchen eine vorsichtige Schätzung darstellt“. So kommt Wetzels dann übrigens zu seiner oben erwähnten Hochrechnung von 82 000 Fällen im Jahr 1991 – die nach seinen eigenen Angaben sicherlich nur einen unteren Grenzwert darstellt (35).

Nur noch einen weiteren Gesichtspunkt greife ich aus der Statistik heraus, die Frage nach den Tätern. Auch hierzu können Wetzels Angaben einen Anhaltspunkt liefern, auf den man sich stützen kann: „Die Täter waren nach Angaben der befragten Männer und Frauen in über 90 % der Fälle Männer. Bei den Mädchen unter 14 Jahren waren in 21 % der Fälle Väter oder Stiefväter die Täter. Doch der häufigste Missbrauch fand mit 47,5 % der Fälle durch Bekannte außerhalb der Familie statt. Bei den Jungen waren Väter oder Stiefväter seltener Täter, hier ist der soziale Nahbereich der Bekannten mit 54,8 % der entscheidende“ (36). Nach Winfried Palmowski und Dirk Bange „gilt als gesichert…, dass die Mehrheit der Täter nicht unmittelbar aus der eigenen Familie kommt, sondern aus dem sozialen Nahraum“ (37). Dabei ist zu beachten, dass die seelische Schädigung des Kindes auch dann äußerst schwerwiegend sein kann, wenn zwar kein Mitglied der Familie den Missbrauch verübt, wenn sich Kinder mit ihren Missbrauchserfahrungen durch Bekannte der Familie ihren Eltern aber nicht anzuvertrauen wagen.

Die Anzahl der Täterinnen ist weitaus geringer als die Zahl der Täter, allerdings bleibt mancher Missbrauch durch Mütter auch schwerer erkennbar und noch leichter zu verbergen als der durch männliche Personen (38).

Sexualität zwischen Eltern und Kindern – ein verletztes Tabu

Das uralte Inzest-Tabu verbietet die Ehe und den Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten. Und die meisten Menschen halten es für selbstverständlich, dass dieses Verbot vor allem auch sexuelle Beziehungen zwischen Eltern und Kindern ausschließt. Aber in den letzten Jahrzehnten wurde immer deutlicher, dass dieses Tabu schon zu allen Zeiten übertreten worden ist, stattdessen aber ein Tabu bestand, darüber zu reden.

„Sexueller Missbrauch ist erst seit kurzem Gegenstand einer Fachdiskussion, die deutlich macht, dass zwar die sexuelle Ausbeutung von Kindern immer schon ‚Mode‘ war, jedoch nicht das Gespräch über die sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Nach dem Motto: ‚Nicht die sexuelle Ausbeutung ist ein Tabu, sondern das Sprechen darüber‘ waren bisher Ärzte, Juristinnen, Sozialarbeiter und Lehrerinnen mangels Handlungskonzepten meist bemüht, auch in offensichtlichen Fällen den Tatbestand eines sexuellen Missbrauchs nicht öffentlich werden zu lassen“ (39).

In den Zeiten, als das Inzestverbot entstand, galt es nicht in erster Linie dem Schutz von Frauen und Mädchen gegen Missbrauch, sondern dem Schutz der Eigentumsrechte von Männern an ihren Töchtern und Frauen. Josephine Rijnaarts stellt die zugespitzte Behauptung auf, „dass das Inzesttabu, seit einem Jahrhundert Paradepferd der Kulturanthropologie, überhaupt nicht existiert! Jedenfalls nicht als absolutes Verbot sexueller Beziehungen innerhalb der Familie und der näheren und weiteren Verwandtschaft. Es existiert ein Pakt zwischen männlichen Verwandten, dass einer des anderen Frau in Ruhe lässt. Und es existiert außerdem eine stillschweigende Übereinkunft, diskret wegzusehen, wenn es um solche Formen von Inzest geht, die nicht unter diesen Pakt fallen und deren Opfer Kinder – fast immer Mädchen – sind“ (40).

In der theologischen Ethik habe ich nirgends einen Hinweis gefunden, dass über diese Fragen überhaupt nur nachgedacht worden ist. Auch im Kommentar von Erhard Gerstenberger aus dem Jahr 1993 zum 3. Buch Mose wird beim Thema der Inzestverbote im 18. Kapitel keinerlei Brücke zur aktuellen Diskussion über den sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie geschlagen. Immerhin stellt Gerstenberger fest, dass die Liste der Inzest-Verbote „natürlich aus der Sicht der Männer gedacht“ ist, „denen man in einer patriarchalen Zeit überwiegend oder ausschließlich sexuelle Bedürfnisse zugestand“ (41).

Allerdings außerhalb der Kirche hat sich eine Reihe von feministischen Autorinnen Gedanken darüber gemacht, ob denn der Gott der Bibel etwas dagegen einzuwenden hätte, dass Väter Töchter missbrauchen. Die Amerikanerin Judith Herman meint: „Der patriarchalische Gott hält es für angebracht, über den Vater-Tochter-Inzest stillschweigend hinwegzugehen“, denn die eigene Tochter tauche unter den in 3. Mose 18 genannten Personen nicht auf, mit denen geschlechtlicher Umgang verboten sei (42).

Zunächst dachte ich, das sei ein Irrtum, da in der Lutherbibel in 3. Mose 18, 10 zu lesen ist: „Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schändest du dich selbst“. Ganz abgesehen davon, dass die angegebene Begründung keinen Gedanken an eine eigene Würde der Tochter verschwendet, ist diese Übersetzung schlicht und einfach falsch. In der Zürcher Bibel ist an gleicher Stelle zu lesen: „Mit der Tochter deines Sohnes oder derjenigen deiner Tochter sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen“, und auch in der Übersetzung Gerstenbergers zu dieser Textstelle ist die Tochter nicht wiederzufinden: „Die Scham der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter – ihre Scham sollst du nicht entblößen. Es ist ja deine eigene Scham“ (43). Im Kommentar selbst geht er dann eigentümlicherweise doch davon aus, dass „in gerader Abstammungslinie Großeltern, Eltern, Geschwister, Söhne und Töchter des Angeredeten genannt“ seien, was im Blick auf die Töchter nach seiner eigenen Übersetzung nicht stimmt (44). Was sagt der hebräische Urtext? Da ist in der Tat nur zu lesen: bat-bin‘cha (= Tochter des Sohnes) und bat-bit‘cha (= Tochter der Tochter). Im vergleichbaren babylonischen Recht, „im Codex Hammurapi sind Tochter, Schwiegertochter, Mutter und Stiefmutter eines erwachsenen Mannes für ihn Tabupersonen“. Während aber „der Vater, der seine Tochter missbraucht“, lediglich „aus der Stadt verjagt“ wird, wird er, wenn er sich an seiner Schwiegertochter nach der Verheiratung mit seinem Sohn vergeht, ertränkt, vorher nur mit einer Geldbuße belegt (45). Offenbar geht es in diesem „Urgestein menschlicher Verhaltensnormen“, das nach Gerstenberger „noch gar nichts mit dem Jahweglauben“, mit dem Glauben an den einen Gott Israels zu tun hat, nicht um den Schutz der persönlichen Unversehrtheit und Würde eines Mädchens oder einer Frau, sondern um den „Schutz der Ehre des (übergeordneten) Mannes, sei er Vater, Ehemann, Bruder oder der Übeltäter selbst (V. 10: ‚es ist ja deine eigene Scham‘), dessen Besitz die Frau ist, ganz gleich ob als Tochter oder als Ehefrau (46).

Was Florence Rush über die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowohl in der jüdischen als auch in der christlichen Geschichte berichtet, wollte ich zunächst kaum glauben. Sie schreibt: „Während der ersten drei Jahrhunderte unserer Zeitrechnung führten Rabbis, die das talmudische Gesetz zusammenstellten, folgendes aus: Rabbi Joseph sagte: Komm und höre! Mit drei Jahren und einem Tag kann eine weibliche Person durch Begattung angetraut werden“ (47). Ich suchte im Babylonischen Talmud nach dieser Stelle, fand sie zwar nicht, stieß dafür aber auf ähnliche Texte, zum Beispiel (48): „R. Bebaj lehrte vor R. Nachman: Drei Weiber dürfen den Beischlaf mit Watte (49) vollziehen: die Minderjährige, die Schwangere und die Säugende… ‚Minderjährige‘ heißt sie von ihrem elften Jahr nebst einem Tag bis zu ihrem zwölften Jahr nebst einem Tag; jünger oder älter vollziehe sie den Beischlaf auf gewöhnliche Weise – Worte R. Meírs“. Oder noch krasser (50): „Wenn ein Erwachsener einer Minderjährigen beigewohnt hat, so ist dies nichts, denn unter diesem (51) Alter ist es ebenso, als wenn man mit dem Finger gegen das Auge (52) kommt, wenn aber ein Minderjähriger einer Erwachsenen beigewohnt hat, so hat er sie zu Holzverletzten (53) gemacht“. Ganz klar sind mir Rechtslage und Altersangaben nicht. Aber eindeutig ist: In diesem Recht geht es nicht um den Schutz von kleinen Mädchen vor sexueller Gewalt, sondern in erster Linie um das Recht der Ehemänner auf eine unverletzte Jungfernschaft ihrer künftigen Ehefrauen.

Ähnliches berichtet Rush über die Zeit der Kirchengeschichte. „Das kanonische (= offizielle kirchliche) Recht schenkte auch dem Paarungsakt mehr Aufmerksamkeit als dem Alter, denn wenn die Parteien ‚reif für die Ehe sind, ist es eine gute Ehe, wie immer auch das Alter.‘… Kinder, die als Minderjährige oder ohne Einwilligung gesetzeswidrig zur Ehe gegeben worden waren, konnten nach kirchlichem Gesetz die Ehe rückgängig machen, wenn sie volljährig wurden. Doch wenn Vaginalpenetration stattgefunden hatte, war die Frau lebenslang an den Ehemann gebunden“. Das hatte zur Folge: „Wenn man von ihren Schmerzen und dem sich ergebenden körperlichen Schaden absehen kann, ist die Frau vom Tage ihrer Geburt an für eine eheliche Verbindung geeignet. Und das kirchliche Verzeichnis von ‚Hindernissen‘ für Blutschande oder ‚Verwandtschaft‘ machte deutlich, dass männliche Erwachsene mit ihren Verlobten, die sieben Jahre alt und jünger waren, kopulierten“ (54). Als im Jahre 1571 in England ein Schotte „wegen verbrecherischer Vergewaltigung eines siebenjährigen Kindes“ angeklagt wurde, sprach man ihn frei. Denn „nach kanonischem Recht war Sex mit einem Kind unter sieben, ebenso wie nach hebräischer Rechtsauffassung mit einem Kind unter drei, ungültig und wurde daher rechtlich ignoriert“. Als daraufhin im Jahre 1576 „das gesetzliche Alter, in dem ein weibliches Kind in Geschlechtsverkehr einwilligen konnte“, auf zehn Jahre festgesetzt wurde („das Ehemündigkeitsalter blieb zwölf Jahre“), wurde „noch im Jahr 1832… ein Mann von der Anklage verbrecherischer Vergewaltigung freigesprochen, nicht, weil er ein Kind nicht vergewaltigt hatte, sondern weil ihr Taufschein besagte, dass sie am Tag der Vergewaltigung zwei Tage über ihren zehnten Geburtstag hinaus war“ (55). Viele weitere Schreckensmeldungen ähnlicher Art sind bei Florence Rush nachzulesen.

Mit Recht stellt Ursula Wirtz demnach fest: „In der jüdischen und christlichen Tradition blühte seit je die Erniedrigung und sexuelle Ausbeutung der Frau. Die Heilige Schrift kennt Vergewaltigung und Inzest, aber nichts von Betroffenheit ist zu spüren, nichts von Sorge um die seelische und körperliche Verletzung der Frauen. Es geht nur um die Verletzung von Eigentumsrechten, um die Zerstörung von ‚Besitz‘. Die Frau gilt als sexuelles Eigentum“ (56) – und man muss nach heutigem Sprachgebrauch dabei nicht nur an erwachsene Frauen, sondern auch an junge Mädchen und sogar Mädchen im Kindesalter denken.

Wir können eine patriarchale Gesellschaft sicher nicht von außen, in der Rückschau, gerecht beurteilen. Schwer fällt es vielleicht auch, uns in eine Zeit hineinversetzen, in der die Preisgabe oder Opferung von Kindern wie Isaak, Ismael, der Tochter Jeftahs oder des ersten Kindes von Bathseba und David immer nur als Verlust der Eltern, nicht als selbst empfundenes Leid eines Kindes geschildert wird. Wenn wir die unmenschlichen Erfahrungen nicht länger übersehen, die in der Bibel geschildert werden, und Unrecht beim Namen nennen, auch wenn es im Namen Gottes getan wird, dann tun wir nichts anderes, als was schon die Propheten Israels und auch Jesus in ihrem Ruf zur Umkehr getan haben: Religionskritik zu üben im Vertrauen auf einen wahrhaft väterlichen Gott, der Menschen nicht missbraucht und sich von Menschen nicht missbrauchen lässt. Das steht uns als Christen gut an, wenn wir die biblische Tradition beider Testamente mit dem Reformator Martin Luther auch heute noch als kostbare Überlieferung unseres Glaubens betrachten. Luther sprach nämlich von der Heiligen Schrift, trotz der „einfältigen Reden und Geschichten, so in der Bibel stehen, … als von der allerreichesten Fundgruben, die nimmermehr gnug ausgegründet noch erschöpft werden mag. Auf dass du darinnen die göttliche Weisheit finden mögest, welche Gott in der Bibel so albern und schlecht fürleget, auf dass er aller Klüglingen Hochmut dämpfe und zuschanden mache. In diesem Buch findest du die Windeln und Krippen, darinnen Christus lieget, dahin auch der Engel die Hirten weiset. Es sind wohl schlechte und geringe Windeln, aber teuer ist der Schatz Christus, so darinnen lieget“ (57).

Jesus ergreift Partei für verführte Kinder

Der einzige, von dem eine andere Haltung gegenüber Kindern berichtet wird, als die meisten Erwachsenen vor und auch nach ihm in der jüdisch-christlichen Tradition sie einnahmen, war Jesus. Verständlich ist es, wie entgeistert seine Jünger die Mütter anfahren, als sie Kinder in Jesu Nähe bringen. Revolutionär ist seine Haltung, als er die Nähe der Kinder nicht zurückweist, ja, die Kinder sogar „herzt“, zärtlich berührt, streichelt: „Und er nahm ein Kind, stellte es mitten unter sie und herzte es und sprach zu ihnen: Wer ein solches Kind in meinem Namen aufnimmt, der nimmt mich auf; und wer mich aufnimmt, der nimmt nicht mich auf, sondern den, der mich gesandt hat… Und wer einen dieser Kleinen, die an mich glauben, zum Abfall verführt, für den wäre es besser, dass ihm ein Mühlstein an den Hals gehängt und er ins Meer geworfen würde… Und sie brachten Kinder zu ihm, damit er sie anrühre. Die Jünger aber fuhren sie an. Als es aber Jesus sah, wurde er unwillig und sprach zu ihnen: Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes. Wahrlich ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen. Und er herzte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie“ (im Evangelium nach Markus, Kapitel 9, Verse 36 bis 37 und 42 und Kapitel 10, Verse 13-16).

Ob es sich bei den zum Abfall oder zur Sünde verführten Kleinen wirklich um Kinder handelt, ist allerdings nicht eindeutig zu klären. Der neutestamentliche Theologe Walter Schmithals schreibt zur Parallelstelle im Lukasevangelium, Kapitel 17, Vers 2: „Die ‚Kleinen‘ sind in der frühen Spruchüberlieferung Q die von der Gesellschaft verachteten Nachfolger Jesu. Die Verführer werden offensichtlich außerhalb der Schar der Nachfolger Jesu gesucht; die Verführung selbst ist Verführung zum Verlassen der Nachfolge und zum Verleugnen der (apokalyptischen) Erwartung der kommenden Gottesherrschaft“ (58). Dass mit den Kleinen auch Kinder gemeint sein könnten und dass mit der Verführung auch etwas gemeint sein könnte, das nicht so hochgestochen in theologischen Formeln ausgedrückt werden müsste, wird hier noch nicht einmal in Erwägung gezogen.

Auch Eugen Drewermann erwähnt in seiner Auslegung des Markusevangeliums einen möglichen Bezug der Textstelle auf Kinder nicht: „Die ‚Kleinen‘, das sind offenbar Menschen, die nicht versuchen, groß ‚dazustehen‘, den ‚Durchblick‘ zu haben und die Fäden des Lebens ‚in der Hand zu behalten‘; die ‚Kleinen‘, das sind Menschen, die von all den Machtansprüchen, Rangstreitigkeiten (Mk 9, 34) und Zugehörigkeitsstreitereien (Mk 9, 38-40) nur verwirrt und ‚zur Sünde‘ des Unglaubens ‚verführt‘ werden“ (59).

Schniewind allerdings fragt sich zur Markusstelle: „Sind die ‚Kleinen‘, von denen unser Spruch redet, die Kinder (V. 36) oder die Kleinen überhaupt (vgl. V. 34)? also etwa die Niedrigen, die Ungebildeten, von den stolzen Frommen geringgeachtet… Sie werden die ‚Glaubenden‘ genannt, und dies Wort wird durch keinen Zusatz näher bestimmt (anders Matth. 18, 6: ‚die an mich glauben‘). Soll man an den Gottesglauben denken, der den Kleinen genommen wird? Oder darf man den Wortlaut so wiedergeben: einer der Kleinen, die doch so vertrauensvoll sind? Die Ausdrucksweise des Textes ließe das zu, und es wäre dann an das Vertrauen gedacht, das ein Kind, ein noch nicht Gebildeter, dem Führenden, Älteren entgegenbringt; wie wird es getäuscht bei Dem, der den Kleinen ‚zu Fall bringt‘!“ (60)

Der Evangelist Matthäus stellt den entsprechenden Vers in seinem Evangelium, Kapitel 18, Verse 1-6, unmittelbar hinter den Spruch vom Aufnehmen eines Kindes in Jesu Namen. Aber Ulrich Luck bezieht in seinem Matthäuskommentar den Ausdruck der „Kleinen“ dennoch nur im übertragenen Sinne auf die Christen, die sich als „die Armen… und die Geringsten“ verstehen. Seine Auslegung wirkt sehr blass, wenn er schreibt: „Einen Kleinen zu Fall zu bringen, ihn in seinem Glauben verunsichern oder zum Abfall von diesem zu bringen, das ist für Matthäus ein Verhalten, das den Schuldigen in das letzte Gericht bringt“ (61). Vom konkreten Zorn Jesu über die furchtbaren Dinge, die natürlich auch den Verachteten unter den Erwachsenen, aber vor allem den Kindern angetan werden, ist in diesen Worten nichts mehr zu spüren.

Zwar können mit den „Kleinen“ auch die Armen gemeint sein, oder Leute, die einen einfachen Glauben haben, jedenfalls Menschen, die im Gegensatz zu denen gedacht werden, die meinen, den Glauben an Gott für immer in der Tasche zu haben, und besser zu sein als andere Menschen. Aber ich gestatte mir, bei diesen Menschen eben auch und vor allem an Kinder zu denken, die durch das Verhalten von Erwachsenen „in ihrem Vertrauen zu Fall gebracht“ werden. Die griechischen Wörter pisteuo (= glauben oder vertrauen) und skandalizo (= zur Sünde verführen oder Anstoß geben) können so übersetzt werden, da Jesus den Glauben immer analog zum Vertrauen eines Kindes zu seinen Eltern versteht und da der Begriff der Sünde oder des Abfalls vom Glauben im Sinne Jesu zunächst keine moralisch schlechten Taten, sondern den Zustand bezeichnet, wenn man ohne Vertrauen in der Welt mit seiner Angst und Verzweiflung allein dasteht. Einem Kind sein Vertrauen zu rauben, ist mithin in den Augen Jesu ein so schweres Verbrechen, dass ihm dafür keine Worte der Vergebung einfallen, sondern die härtesten Worte, die er je gesprochen hat: „Ins Meer versenkt sein, in die tiefste Tiefe gerissen von der Last des schweren Steins (ein Mühlstein, so schwer, wie ihn sonst ein Esel treibt): das wäre noch ein mildes Geschick gegen das, was dem Verführer droht“ (62). Ähnlich schreibt Lisa Jung mit Bezug auf Matthäus, Kapitel 18, ab Vers 1: „In der Perikope fordert Jesus die JüngerInnen zur Umkehr auf und macht ihr Verhalten den Kindern gegenüber zum Maßstab ihrer Umkehrbereitschaft: Wer einem Kind Ärgernis bietet, der hat nicht Vergebung, sondern den Tod zu erwarten!“ (63)

Die gegenüber Frauen offene und gegenüber Kindern zärtliche Haltung Jesu und seine Härte gegenüber den Zerstörern des Vertrauens ist es, von der ich mich als Christ und als Seelsorger leiten lasse, wenn ich mich mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs befasse. Eine weiter ins einzelne gehende Anleitung zur Unterscheidung von Zärtlichkeit und Sexualität, also sozusagen Kriterien zur Frage, wo der sexuelle Missbrauch beginnt, finde ich in der Bibel und in der christlichen Tradition nicht.

Anmerkungen

(1) Katharina Rutschky, Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten & Fiktionen, Hamburg 1992, S. 44.

(2) Zitiert nach Reinhart Lempp, Misshandlung und sexueller Missbrauch, S. 589f. In: Christian Eggers, Reinhart Lempp, Gerhardt Nissen und Peter Strunk, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Berlin 1989., 587-593.

(3) Klaus Holzkamp, Zur Debatte ü. sexuellen Missbrauch: Diskurs u. Fakten, S. 138f. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994, S. 136-157.

(4) Michael B. Buchholz, Eltern, Kinder, Sexualität. Szenen zum Thema, S. 227f. In: Almuth Massing und Inge Weber (Hg.), Lust und Leid. Sexualität im Alltag und alltägliche Sexualität, Berlin / Heidelberg / New York 1987, S. 222-243.

(5) Terry S. Trepper und Mary Jo Barrett, Inzest und Therapie. Ein (system)therapeutisches Handbuch, Dortmund 1992, S. 10f. In der Anmerkung auf S. 10 wird auf das Buch von Svetlana Vucelic, ‚Ein Mann wie du und ich‘ – Gedanken und Überlegungen zu sexuellen Übergriffen“, Bezug genommen.

(6) Annie Imbens and Ineke Jonker, Christianity and Incest. A translation by Patricia McVay of „Godsdienst en incest“, Amensfoort, Niederlande 1985. Burns & Oates, Great Britain 1992, S. 118: „Women have internalized the masculine approach to sexuality and sexual abuse. Women do not take their bodies or feelings seriously and thus unwittingly contribute to the perpetuation of their own exploitation. In this study, therefore, we do not draw an distinction between molestation and rape. We speak of sexual abuse, which covers all forms of rape as women experience it“.

(7) Ebenda, S. 117f.: „A distinction is drawn between two forms of sexual assault; molestation as the less serious form, and rape as the serious form. Rape cannot be constituted unless coitus has taken place. In this masculine usage, the body of the man is the key element. His penis must be shown to have penetrated the vagina… When we approach this from the viewpoint of the woman‘s sexuality, however, the rape occurs at the moment that her erogenous zones, in the most serious case those around her vagina, are in any way violated against her will. This definition is based on the women‘s feelings, because it is she who is raped and, consequently, she who knows what rape is. It ist sad to hear a girl say: ‚All he did was molest me‘, although she has been forced to undergo or perform every sexual act and verbal rape possible with the exception of coitus“.

(8) Erika Fischer, Sexueller „Missbrauch“ / sexuelle Gewalt – (k)ein Thema für Schule und Familie?, S. 508. In: Unsere Jugend, 44. Jahrgang, Heft 12, 1992, S. 507-511.

(9) Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988.

(10) Ursula Wirtz, Seelenmord. Inzest und Therapie, Zürich 1989, S. 17, wo sie Sgroi, S. M. (Hg.): Handbook of Clinical Intervention in Child Sexual Abuse, Lexington 1982, zitiert.

(11) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 21.

(12) Klaus-Jürgen Bruder, Wenn das Schweigen gebrochen wird. Missbrauchte Kinder in der Therapie, S. 59. In: Psychologie heute, Jahrgang 18, Heft 4, 1991, S. 59-63.

(13) Erika Fischer, Sexueller „Missbrauch“ / sexuelle Gewalt – (k)ein Thema für Schule und Familie?, S. 508. In: Unsere Jugend, 44. Jahrgang, Heft 12, 1992, S. 507-511.

(14) Thijs Besems und Gerry van Vugt, Wo Worte nicht reichen. Therapie mit Inzestbetroffenen, München 1990, S. 18f.

(15) Wie es Jörg Klein, Inzest: Kulturelles Verbot und natürliche Scheu, Opladen 1991, S. 10, für seine Zwecke auch sinnvollerweise tut.

(16) Serge Lebovici, Inzest und Ödipusprinzip, S. 82. In: Christian Büttner und Aurel Ende, Gefördert und misshandelt. Kinderleben zwischen 1740 und heute, Weinheim 1987, S. 78-86.

(17) Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988, S. 20f.

(18) Achim Frick, Missbrauch an Kindern im vertrauten Umfeld, S. 3f. In: Religionspädagogische Hefte B, Heft 1, 1993, S. 1-59.

(19) Keith Sherwood, Das „Geheimnis“ völlig verdrängt? Erwachsene, die als Kind missbraucht wurden, S. 56. In: Psychologie heute, Jahrgang 18, Heft 4, 1991, S. 56-58.

(20) Evelyn Pischner, Sexueller Missbrauch von Kindern: Hinweise für Helfer, S. 52 (in Anlehnung an Helga Saller). In: Unsere Jugend, 43. Jahrgang, Heft 2, 1991, S. 51-55.

(21) Ursula Wirtz, Seelenmord. Inzest und Therapie, Zürich 1989, S. 13 und 15.

(22) Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988, S. 22.

(23) Renate Blum-Maurice und Karin Martens-Schmid: Gewalt gegen Kinder als gesellschaftliches Problem, S. 5. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 9, 1990.

(24) So Ursula Wirtz, Seelenmord. Inzest und Therapie, Zürich 1989, S. 20.

(25) Annegret Böhmer, Prävention von sexuellem Missbrauch im Religionsunterricht, S. 437. Bericht von einem Projekt Berliner Religionslehrerinnen. In: Der evangelische Erzieher, 45. Jahrgang, Heft 4, 1993, S.436-446.

(26) Helmut Remschmidt, Etwa 300 000 Kinder jährlich werden missbraucht!, in: Deutsches Ärzteblatt, 84. Jahrgang, Heft 21, 1987, S. B-1028-1032.

(27) So tun es Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter, Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Reinbek bei Hamburg 1984, S. 28.

(28) Zitiert nach Reinhart Wolff, Der Einbruch der Sexualmoral, S. 85. In: Katharina Rutschky und Reinhart Wolff, Handbuch Sexueller Missbrauch, Hamburg 1994, S. 77-94.

(29) Frigga Haug, Zur Einführung: Versuch einer Rekonstruktion der gesellschaftstheoretischen Dimensionen der Missbrauchsdebatte, S. 18. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(30) Klaus Holzkamp, Zur Debatte ü. sexuellen Missbrauch: Diskurs u. Fakten, S. 151. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(31) Lioba Zürn, Die Vermeidung einer selbstkritischen Auseinandersetzung, S. 19. In: Sozialmagazin, 17. Jahrgang, Heft 10, 1992, S. 18-19.

(32) Peter Wetzels, Sexueller Missbrauch: Neue Zahlen. In: Psychologie heute, Jahrgang 21, Heft 7, 1994, S. 66.

(33) Katharina Rutschky, Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten & Fiktionen, Hamburg 1992, S. 92.

(34) Dirk Bange, Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen; Köln 1992, S. 179.

(35) Peter Wetzels, Sexueller Missbrauch: Neue Zahlen. In: Psychologie heute, Jahrgang 21, Heft 7, 1994, S. 66.

(36) Ebenda.

(37) Winfried Palmowski, Sexuelle Gewalt gegen Kinder, S. 247. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, 45. Jahrgang, Heft 4, 1994, S. 243-249.

(38) Claudia Heyne, Täterinnen. Offene und versteckte Aggression von Frauen, Zürich 1993, S. 264 ff. Siehe auch den Abschnitt über die Rolle der Väter in dieser Arbeit.

(39) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 11f.

(40) Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988, S. 79.

(41) Erhard S. Gerstenberger, Das dritte Buch Mose (Leviticus), Göttingen 1993, S. 228.

(42) Judith Herman, Father-Daughter-Incest, Cambridge, Mass., USA 1981, zitiert bei Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988, S. 26.

(43) Erhard S. Gerstenberger, Das dritte Buch Mose (Leviticus), Göttingen 1993, S. 224.

(44) Ebenda, S. 227.

(45) Ebenda, S. 229.

(46) Ebenda, S. 228.

(47) Florence Rush, Das bestgehütete Geheimnis: Sexueller Kindesmissbrauch. Aus dem amerikanischen Englisch von Alexandra Bartoszko, Berlin 1988, S. 51.

(48) Der Babylonische Talmud mit Einschluss der vollständigen Mischnah, herausgegeben von Lazarus Goldschmidt, Vierter Band: Jabmuth, Kethuboth, Nedarim. Haag 1933, S. 32. Die in den folgenden Anmerkungen zitierten Fußnoten geben Goldschmidts Kommentar zu den jeweiligen Talmud-Zitaten wieder.

(49) Ebenda, Anm. 270: „Um eine Konzeption zu verhindern“.

(50) Ebenda, S. 489f.

(51) Ebenda, Anm. 236: „Die Beiwohnung eines Mädchens unter 3 Jahren“.

(52) Ebenda, Anm. 237: „Die dadurch ausfließende Thräne ist kein Verlust, da der Thränensack sich wieder füllt, ebenso wächst die Jungfernschaft in diesem Alter nach“.

(53) Holzverletzt ist nach dem Talmud eine Frau, ebenda, Anm. 232, „die die Merkmale der Jungfernschaft durch Verletzung verloren hat“.

(54) Florence Rush, Das bestgehütete Geheimnis: Sexueller Kindesmissbrauch. Aus dem amerikanischen Englisch von Alexandra Bartoszko, Berlin 1988, S. 72f.

(55) Ebenda, S. 75ff.

(56) Ursula Wirtz, Seelenmord. Inzest und Therapie, Zürich 1989, S. 48.

(57) Martin Luther, Tischreden. Ausgewählte Werke, Siebenter Band. Herausgegeben von H. H. Borcherdt und Georg Merz. 2. veränderte Auflage, München 1938, S. 332.

(58) Walter Schmithals, Das Evangelium nach Lukas, Zürich 1980, S. 172.

(59) Eugen Drewermann, Das Markusevangelium. Zweiter Teil: Mk. 9, 14 bis 16, 20, Olten 1988, S. 83.

(60) Das Evangelium nach Markus und das Evangelium nach Matthäus, übersetzt und erklärt von Julius Schniewind, Göttingen 1937, S. 123f. Bezeichnenderweise ist in der später erschienenen Siebenstern-Ausgabe des Buches, Julius Schniewind, Das Evangelium nach Markus, München / Hamburg 1968, S. 125, folgender Satz angefügt: „Aber vielleicht trägt diese Interpretation moderne Gedanken in das Jesuswort ein“.

(61) Ulrich Luck, Das Evangelium nach Matthäus, Zürich 1993, S. 202f.

(62) Das Evangelium nach Markus und das Evangelium nach Matthäus, übersetzt und erklärt von Julius Schniewind, Göttingen 1937, S. 123, wortgleich in Julius Schniewind, Das Evangelium nach Markus, München / Hamburg 1968, S. 125.

(63) Lisa Jung, Sexuelle Gewalt und Kirche. Beitrag zur Tagung „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen als Thema der Kirche“, S.25. In: Lila Blätter, Rundbrief des Frauenreferats der Evangelischen Kirche von Westfalen, Heft 7, 1993, Schwerpunktthema Sexuelle Gewalt, S. 18-28.

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