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Kapitel 3: Wo fängt sexueller Missbrauch an?

Im dritten Kapitel seines Buches beschäftigt sich Helmut Schütz mit den Fragen: Ist das Inzest-Tabu überholt? Gibt es fließende Grenzen für sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern? Was ist Counter-Inzest?

Zum Gesamt-Inhaltsverzeichnis des Buches „Missbrauchtes Vertrauen“

Pfarrer Helmut Schütz beschäftigt sich damit, wie leicht die Grenzen zum sexuellen Missbrauch überschritten werden können
Pfarrer Helmut Schütz (Foto: Franz Möller)

Inhalt dieses Kapitels

Grenzen wahrnehmen oder „aushandeln“?

Ist das Inzest-Tabu heute überholt?

Die elterliche Verantwortung für Grenzüberschreitungen

Fließende Übergänge?

„Inzestoide Familie“ und „Counter-Incest“

Inzest zwischen Geschwistern

Anmerkungen zu diesem Kapitel

Grenzen wahrnehmen oder „aushandeln“?

Bis heute herrscht in den Köpfen vieler Menschen darüber Verwirrung, wo genau die Grenzen liegen, die im sexuellen Missbrauch überschritten werden und ob denn wirklich alle sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern abzulehnen sind. Blickt man sich in der Literatur über den sexuellen Missbrauch um, so gewinnt man den Eindruck, dass es ungeheuer schwierig sein muss, sich überhaupt über Definitionen und Abgrenzungen von Begriffen zu einigen. Nach Katharina Rutschky macht es „keinen Sinn, gerade wenn man an die Interessen der Kinder denkt, alle Szenen in einen Topf zu werfen, in denen Kinder mit erwachsener Sexualität konfrontiert werden… Von unstrittigen Fällen abgesehen, über die sich alle schnell einigen können, wissen wir nicht, was sexueller Missbrauch wirklich ist“ (1). Das Sozialmagazin spricht vom „grandiosen Werteverlust unserer Zeit (wer weiß noch so genau, was er darf), der Tabugrenzen verwischt oder aufhebt, der das Unrechtsbewusstsein bei Tätern verwässert und die Unsicherheit bei Opfern wachsen lässt“ (2). Nicht nur bei Laien, sondern auch bei Fachleuten „besteht häufig eine große Unsicherheit darüber, was sexuelle Ausbeutung ist, wo Grenzen sind zwischen dem für Kinder und für Erwachsene gleichermaßen wichtigen und positiven zärtlichen Körperkontakt und beginnender sexueller Gewalt und Ausbeutung“ (3). Viele Erwachsene können häufig „nicht unterscheiden zwischen einem freundschaftlichen Klaps, einer liebevollen Umarmung und einem sexuellen Annäherungsversuch“ (4).

Einerseits müssen wir also am Ende des 20. Jahrhunderts davon ausgehen, „dass die Grenzen in der Interaktion zwischen Menschen nichts Festes sind, nichts, was nicht ständig in Frage gestellt würde, werden dürfte. Sie sind gewissermaßen Gegenstand von Aushandlungsprozessen, was Ausprobieren und Überschreitung von Grenzen einschließt“. Das Problem ist nur: Kinder haben nicht die Macht, um dabei angemessen ihre Interessen durchzusetzen: „Nicht gleichrangige (gleichmächtige) Partner stehen hier einander gegenüber, zwischen denen ein spielerischer Aushandlungsprozess abläuft, sondern der Wille des Erwachsenen wird dem Kind nicht selten aufgezwungen“ (5). Daher bleibt es andererseits ein ethisches Problem der Erwachsenen, ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern gerecht zu werden. Nach Rijnaarts ist „Macht besitzen… nicht gleichbedeutend mit Macht missbrauchen, und eine psychische Neigung ist kein unbezähmbarer Trieb. Die Kluft, die das eine vom andern trennt, hat einen Namen: Sie heißt ‚persönliche Verantwortung‘“ (6). Bruder präzisiert: „Die Grenze wird durch die Machtpotentiale der Beteiligten und durch Moralität bewacht“ (7).

Aber allgemeingültige Kriterien zu finden, um die körperliche Nähe zwischen Erwachsenen und Kindern zu regulieren, scheint nicht nur schwer zu sein, weil es hier um private und deshalb auch individuell sehr verschiedenartige Normen und Verhaltensweisen geht (8), sondern weil auch ganze Bevölkerungsgruppen sich kulturell stark voneinander unterscheiden können – gerade auch im Blick auf die Bewertung der Generationsgrenzen. „Die Verschiedenheit besteht nicht nur zwischen einzelnen Familien, sondern zwischen kulturellen Gruppen. Beispielsweise wurde in einer Umfrage von 358 Kaliforniern aus verschiedenen kulturellen Gruppen auf die Frage, ob ein Großvater spielerisch und mit Stolz die Genitalien seines drei Jahre alten Enkels berühren dürfe, von über 90 % der Schwarzen, Weißen und Lateinamerikanischen Bevölkerung mit Nein geantwortet, während 43 % der Asiaten nichts daran auszusetzen fand. Für viele Asiaten hat es nichts Verführerisches oder Missbrauchendes an sich, wenn der Großvater seine Zuneigung und seinen Stolz durch diese Berührung seines Enkels zeigt. Die Frage, ob Vater und Mutter sich vor ihrem zwölfjährigen Sohn küssen dürfen, bejahten über 95 % der Schwarzen, Weißen und Lateinamerikaner, während 57 % der Asiaten eine negative Antwort gaben. In diesem Fall wurde das Küssen von vielen Asiaten als eine Form des sexuellen Vorspiels betrachtet, das in den privaten Raum gehöre. (Diese Zitate stammen aus einer Studie von Helen Ahn über kulturelle Verschiedenheit und Vorbeugung, durchgeführt vom Forschungsausschuss für Familienwohlfahrt, U. C. Berkeley)“ (9).

Und auch den Zeitfaktor darf man nicht außer Acht lassen. Normen verändern sich in der Geschichte. Zum Beispiel hat sich „im Zuge der großen industriellen und politischen Revolutionen der letzten zwei Jahrhunderte… auch der gesellschaftliche Stellenwert und Bezugsrahmen von Kindheit“ nachhaltig gewandelt (10), und erst in diesen wenigen Jahrhunderten scheint auch das Bewusstsein dafür gewachsen zu sein, dass Kinder anders fühlen und andere Bedürfnisse haben als Erwachsene. Ob Lloyd deMause aber uneingeschränkt Recht zu geben ist, wenn er die These aufstellt: „Die Fürsorge der Eltern den Kindern gegenüber nimmt im Laufe der Geschichte nicht ab – sondern zu“ (11), muss offen bleiben. Der Kinderschützer Wilhelm Brinkmann wagt jedenfalls nur ein vorsichtiges Urteil: „Die alten ‚kinderfeindlichen‘ Strukturen existieren nicht mehr; an ihre Stelle sind neue getreten“, die die Verletzung der Rechte von Kindern oft nicht mehr so offensichtlich in Erscheinung treten lassen wie in den „brutalen Misshandlungen“ der Vergangenheit (12).

Was das gesellschaftlich anerkannte Sexualverhalten angeht, hat sich in viel kürzerer Zeit, seit der sogenannten „sexuellen Revolution“, die Ende der Sechziger Jahre begann, viel verändert, ob nur zum Guten oder auch zum Schlechten, ist umstritten.

Christa Meves ist der Auffassung, „dass es sich in vielen Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs um eine direkte Folge der Befreiung zur Sexualität handelt. Schließlich wird hierzulande jeder Mann – ob nun allmorgendlich mit dem Pornophoto der Bildzeitung, ob im Fernsehen mit eindeutigen Kopulationsszenen ab 19 Uhr, ob in BRAVO oder ‚Let‘s Talk About Sex‘ in einem Ausmaß mit sexuellen Bildern vollgestopft, dass sich gewiss niemand darüber wundern kann, dass Fixierungen an die Sexualität immer stärker zunehmen“ (13). Aber dem ist entschieden zu widersprechen.

Erstens: Die Broschüre „Let‘s Talk About Sex“ (14), mit der in Rheinland-Pfalz ein interessanter Versuch gestartet wurde, Jugendliche sprachfähiger zu machen im Blick auf Lust, Liebe und Sexualität, hat ihr Schicksal nicht verdient, als pornographisch bezeichnet und nicht neu aufgelegt zu werden. Wer wie Christa Meves die dort gezeigten Bilder in einen Topf mit Pornographie, BILD und BRAVO wirft, muss prüde oder ideologisch verbohrt sein. Sicher kann man von einer solchen Broschüre nicht erwarten, allen Ansprüchen gerecht zu werden, etwa auch noch differenzierte Beiträge zur Partnererziehung oder zu den Vorstellungen der christlichen Kirchen zu liefern. Aber obszön ist sie mit Sicherheit nicht – auch nicht auf den Seiten 10 und 11, auf denen im „Wörtersee“ der vielfältigen Ausdrucksformen über Sexualität nach angemessenen Wörtern für sexuelle Sachverhalte gefischt wird. Ich hätte mir in meiner Jugend eine so ehrliche und offene Aufklärungsbroschüre gewünscht, die Antworten auf viele für Jugendliche beunruhigende Fragen gibt.

Zweitens: Gerade die immer noch fehlende Freiheit im Denken, Fühlen und Reden über Sexualität fördert die Auffassung, Sexualität sei etwas Schmutziges, und fördert sexuelle Gewalt. Auch Ursula Enders widerlegt die These von Meves, die Ursache des sexuellen Missbrauchs sei „im Sittenverfall, in einem ‚triebentfesselten Zeitgeist‘, in einer lustbetonten Sexualpädagogik der siebziger Jahre“ zu suchen. „Diese These ignoriert nicht nur die Tatsache, dass sexuelle Gewalt bereits eine Jahrtausende alte Tradition hat, sondern ebenso den Erkenntnisstand sozialwissenschaftlicher Forschungen, die das Gegenteil beweisen: Mädchen und Jungen aus Familien mit rigiden Sexualnormen, d. h. aus Familien, in den Sexualität tabuisiert wird, ein strenges moralisches Klima herrscht und Selbstbefriedigung verboten ist, werden signifikant häufiger Opfer sexueller Ausbeutung als Mädchen und Jungen, die eine emanzipatorische Sexualerziehung erhielten“ (15). Und entgegen vielen Vorurteilen gegenüber der feministischen Emanzipationsbewegung stellt sie mit einem Zitat von Josephine Rijnaarts eindeutig fest: Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch richtet sich dementsprechend „nicht gegen die sexuelle Liberalisierung, sondern ist im Gegenteil deren Fortführung, wobei allerdings hinzugefügt werden muss, dass es der Frauenbewegung um sexuelle Freiheit für alle geht und nicht um eine Sexualität, bei der des einen Freiheit des anderen Knechtschaft bedeutet… Sexuelle Selbstbestimmung für Frauen und Kinder könnte in der Tat gelegentlich darauf hinauslaufen, dass Männer, anstatt ‚mehr zu dürfen‘ als früher, sich in mancher Beziehung etwas zurückhalten müssen“ (16).

Carl Marquit listet unter den Symptomen, die für ein Individuum oder eine Familie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass es zu sexuellem Missbrauch kommt, auch ein „rigides Moral-/Wertesystem“ und einen „rigiden oder fundamentalistischen religiösen Glauben“ auf (17). Dr. Nobert Kluge und Milan Nespor erwähnen folgendes in diesem Zusammenhang interessante Ergebnis einer Befragung von fast 6000 Personen über das Anschauen von Porno-Filmen, die Prof. Dr. Norbert Kluge von der Forschungsstelle für Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik an der Universität Koblenz durchgeführt hat: „Je autoritärer, strenger und auch sexualfeindlicher die Erziehung ausfiel, desto interessierter waren Männer später an Pornos. Und noch eine Beobachtung und Erkenntnis scheint mir wichtig zu sein: Wer keine oder nur wenige Pornos anschaut, ist offensichtlich mit seinem Leben zufriedener.“ Und der Psychologe und Sexualpädagoge bei der Landesstelle Jugendschutz, Niedersachsen, Milan Nespor schreibt: „Männer, die Pornos anschauen, wollen sich sexuell erregen, Lust empfinden… Das Verbotene, das Tabu, spielt bei vielen Männern auch eine Rolle. Grenzen zu überschreiten, übt auf sie einen besonderen Reiz aus. Dabei kann jedoch bei hohem Konsum ein gewisser Gewöhnungseffekt eintreten. Und diese früher oder später eintretende Langeweile beim Schauen kann das Bedürfnis nach härteren Videos wecken: zum Beispiel Sex mit Tieren, Sex mit Kindern oder besonders gewalttätige Darstellungen… Außerdem halten Pornos einen Mythos aufrecht, der immer noch in zahlreichen männlichen Köpfen herumspukt: Frauen wollen vergewaltigt werden, sie provozieren, ja genießen es. Das Nein einer Frau heißt in Wirklichkeit ja. Und die Männer können wegen ihres starken Triebes manchmal gar nicht anders. Diese pornographische Filmwirklichkeit bekommt eine noch gefährlichere Dimension, wenn Kinder Pornos sehen. Für sie können diese Darstellungen prägend sein. Sie lernen zwar etwas über den menschlichen Körper, die Selbstbefriedigung und den Geschlechtsverkehr. Aber sie erfahren nichts darüber, wie man zwischenmenschliche Beziehungen eingeht, sie aufrechterhält und wie man Konflikte löst. Diesen Teufelskreis kann man nur mit einer umfassenden Sexualerziehung unterbrechen“ (18).

Man muss also die Folgen der „sexuellen Revolution“ sehr differenziert betrachten, zumal die Frage, ob ein Sexual-Tabu noch aufrechterhalten werden müsse, auch vor dem Inzestverbot nicht haltmachte (19).

Ist das Inzest-Tabu heute überholt?

Offenbar kann man am Übergang zum 3. Jahrtausend gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht mehr einfach mit dem Argument angehen, dass das Kind damit „zu früh sexualisiert“ würde. „Kinder sind sexuelle Wesen“, so konnte man es 1984 in einem Artikel von Helga Riedmaier lesen, „und von frühester Kindheit an höchst interessiert an ihren Genitalien. Warum sollte einem Kind sexueller Kontakt in keinem Falle Spaß machen?“ Die Autorin sieht dann aber doch die Gefahr, dass Eltern sich eher an eigenen ideologischen Vorstellungen von sexueller Offenheit und Unterdrückung als an den wirklichen Wünschen der Kinder orientieren: „Manche Eltern motivieren sexuelle Kontakte in dem Glauben, dass verstärkte sexuelle Offenheit für das Kind von Nutzen sei, während sexuelle Unterdrückung Depression, Suizid, Delinquenz etc. verursache. In ihrem Bestreben, moderne sexuelle Werte zu vermitteln, stimulieren diese Eltern mehr sexuelle Neugierde, als sie zu akzeptieren bereit sind. Erregung, Angst oder Schuldgefühle werden mittels Rationalisierung oder Ideologisierung sublimiert“ (20).

Ernest Borneman dagegen hält es noch 1989 für „erwiesen, dass freiwilliger Geschlechtsverkehr eines Kindes mit Menschen anderer Altersstufen ihm keinen Schaden bringt, sondern dass es die polizeilichen und gerichtlichen Befragungen sind, die den eigentlichen Schaden in der Seele des Kindes erzeugen. Allmählich setzt sich sogar die Ansicht durch, dass jene Erwachsenen, die ein besonders zufriedenstellendes Geschlechtsleben führen, meist schon in ihrer Kindheit befriedigenden Geschlechtsverkehr gehabt haben“ (21). Nur bleibt Borneman die Antwort darauf schuldig, von Kindern welchen Alters er eigentlich spricht, ob er also zum Beispiel von schon pubertären, wenn auch minderjährigen Jugendlichen redet, die sexuellen Kontakt mit Gleichaltrigen oder nur einige Jahre älteren, vielleicht gerade volljährigen Erwachsenen suchen oder ob er auch den Inzest zwischen Eltern und Kindern für unbedenklich hält.

Interessant ist übrigens, dass in dem von Borneman ein Jahr später in einem anderen Sammelband abgedruckten Artikel der mit dem eben genannten in weiten Teilen wortgleich übereinstimmt, bezeichnenderweise nicht mehr nur vom „Geschlechtsverkehr eines Kindes mit Menschen anderer Altersstufen“, sondern „mit Gleichaltrigen oder Älteren“ die Rede ist (22). Ähnlich sind die Unterschiede an einer anderen Stelle: „In Längsschnittuntersuchungen habe ich zwei Jahrzehnte lang rund 300 Jugendliche und Erwachsene beobachtet, die in ihrer Kindheit sexuelle Beziehungen zu Älteren (Erfahrungen mit Gleichaltrigen oder Älteren) gehabt hatten. Weder psychische Störungen noch sexuelle Schäden irgendwelcher Art ließen sich als Folgen solcher Beziehungen feststellen, (wenn die Kinder gleichaltrig waren, oder) wenn die Initiative vom Kind ausgegangen war und wenn der Ältere weder Gewalt noch psychischen Druck auf das Kind ausgeübt hatte“ (23). Interessant ist auch, dass im zweiten Artikel über zwei Seiten fehlen, auf denen Borneman ein Plädoyer für die Positionen der Pädophilen abgegeben hatte: „Der ‚Kinderliebhaber‘ (im Gegensatz zum lieblosen Kunden einer jugendlichen Prostituierten) ‚liebt‘ Kinder tatsächlich und erzielt seine Befriedigung, indem er dem Kinde jene Befriedigung verschafft, die ihm in seiner eigenen Kindheit versagt geblieben ist.“ Ist Borneman zwischen 1989 und 1990 doch aufgefallen, dass auch der Pädophile, der „nicht mit dem Kind koitieren…, sondern streicheln und gestreichelt werden, entdecken und entdeckt werden“, der also „keine genitalen, sondern nur prägenitale Wünsche erfüllen“ will, das Kind für eine Art Pseudo-Therapie seiner selbst ausnutzt? (24)

Die Annahme liegt nahe, dass Bornemans Argumentation zwar scheinbar am Wohl der Kinder ausgerichtet ist, in Wirklichkeit aber dazu dient, pädophile Wünsche wenigstens teilweise zu rechtfertigen. Während meines Aufenthalts in den Niederlanden lernte ich einen im Ruhestand lebenden ehemaligen Studentenpastor der Freien Universität von Amsterdam kennen, der in seinem Berufsleben für sexuelle Befreiung eingetreten war und – ähnlich wie Borneman – Verständnis für die Pädophilen hatte, die Kindern Zärtlichkeit geben und sich nicht sexuell an ihnen vergehen wollten. Ich gab zu bedenken, dass schon die Grenze des emotionalen Missbrauchs nicht überschritten werden darf – genau wie bei Eltern, die ihre Kinder gefühlsmäßig ausnutzen, warf er ein. Ich meinte, dass Pädophile mit ihrer Veranlagung so umgehen müssten wie Alkoholiker mit ihrer Sucht, indem sie abstinent leben. Er wies darauf hin, dass es auch Pädophile gegeben hätte, die ihren Trieb künstlerisch sublimieren konnten, zum Beispiel Kinderbuchautoren. Außerdem trifft sich in den Amsterdamer Räumen der Nederlandse Vereniging voor Seksuele Hervorming (NVSH) regelmäßig eine Selbsthilfegruppe pädophiler Menschen, allerdings weiß ich nicht, mit welcher Zielsetzung. Dies aber nur am Rande, denn in dieser Arbeit steht nicht die Hilfe für pädophile Menschen, sondern für Missbrauchsopfer im Mittelpunkt. Und in diesem Kapitel geht es um die Frage, ob die pädophilen-freundlichen Argumente Bornemans zutreffen. Meines Erachtens verwischt er die Grenze zwischen kindlichen Wünschen nach Nähe und den sexuellen Wünschen eines Heranwachsenden oder Erwachsenen.

Sicherlich „muss ein Fall freiwilliger (aber was heißt das?) sexueller Handlungen zwischen einem beispielsweise 14jährigen Mädchen und einem 20jährigen jungen Mann unterscheidbar bleiben von einem Fall sexueller Handlungen zwischen einem 7jährigen Kind und dem 32jährigen Onkel“ (25). Aber Borneman verzichtet darauf, die Grenze zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität genauer ins Auge zu fassen. Wenn er drei Mädchen von 9 bis 11 Jahren zitiert, die sich über die Kontakte zu Pädophilen positiv äußern, wird aus dem Zusammenhang klar ersichtlich, dass sie aus einem Mangel an liebevoller elterlicher Zuwendung und sicherlich auch wegen einer frühzeitigen Sexualisierung durch die Eltern keinen anderen Weg kennen, um sich liebgehabt zu fühlen. Nach Bornemann versucht der Pädophile, „an dem Kinde gutzumachen, was seine Eltern an ihm versäumt haben. Das klingt in den Ohren der ‚Normalen‘ sowohl paradox wie suspekt. Aber meine Gespräche mit den Kindern und ihren Kunden haben ein ziemlich übereinstimmendes Bild ergeben: ‚Die Leute sind nett zu mir‘, sagte ein Mädchen von 11 Jahren. ‚Sie sind lieb‘, sagte eine andere von 9. ‚In der Schule hab ich‘s nie so gut wie zu Hause‘, sagte eine dritte, 10 Jahre alt, von der niemand in der Schule weiß, dass sie seit drei Jahren Berufsprostituierte ist“. Heißt das, dass sie „zu Hause“, dass heißt mit Duldung oder im Auftrag ihrer Eltern als Prostituierte arbeitet? (26)

Kein Wunder, dass sich auch sogenannte „Herrenmagazine“ auf Borneman berufen, so zum Beispiel die Zeitschrift Lui in einem Artikel über den „Inzest, das letzte Tabu“: „Kann man das ‚grausam-zärtlich‘ misshandelte Kind gerade noch als ‚Opfer‘ bezeichnen, in weitaus mehr Fällen gibt es keinerlei Opfer. Ernest Borneman in seinem ‚Lexikon der Liebe‘ weist darauf hin, dass es zumeist der weibliche Teil ist, der die inzestuöse Verbindung anstrebt und einleitet“ (27). Im gleichen ekelerregenden Sinn geht Penthouse einerseits „breit auf die Tricks der kleinen Töchter“ ein, „mit denen sie ihre Väter zu lustvollen Beziehungen herumgekriegt haben“, und beklagt andererseits, dass den erwachsenen Männern „die kleinen Mädchen verboten sind“ (28). Nach Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter ist es sehr auffällig, dass in einer Zeit, in der es sonst kaum Veröffentlichungen zum Thema des sexuellen Missbrauchs in Deutschland gab, ausgerechnet die einschlägigen „Herren-Magazine wie Playboy, Lui, Penthouse… recht oft Artikel über den sexuellen Missbrauch von Kindern in der Familie unter Titeln wie: ‚Verbotene Früchte‘, ‚Der Mann, das Kind, die Lust‘, oder ‚Wenn der Vater mit der Tochter‘, ‚Inzest, das letzte Tabu‘“ veröffentlichten (29).

Selbst „eine ‚Zeitschrift für die Frau‘: Cosmopolitan“ verharmlost den Sex zwischen Eltern und Kindern als eine Angelegenheit mit dem Reiz des Verbotenen: „Denn wie alle spannenden Spiele steht der Inzest unter Strafandrohung“ (30). Eindeutig muss man feststellen, dass die Erwachsenen hier perfiderweise so tun, als seien sie die unschuldigen Beteiligten an einem nur aufgrund veralteter gesellschaftlicher Normen verbotenen kindlichen Doktorspiel. Oder, wie Kavemann und Lohstöter es ausdrücken: „Die Anerkennung der Sexualität von Kindern, das bewusste Wahrnehmen ihrer Genitalien und die Möglichkeit, sich Partnerschaften nach eigenem Wunsch zu wählen, werden hier auf eine Ebene gestellt mit dem Recht Erwachsener auf den sexuellen Zugriff auf Kinder“ (31).

Der Sexualerzieher Helmut Kentler schreibt: „Sexuell befriedigte Kinder, die gerade auch in sexuellen Fragen zu ihren Eltern ein gutes Vertrauensverhältnis haben, sind vor sexueller Verführung und sexuellen Angriffen am besten geschützt“, und meint damit nicht, dass die Kinder von ihren Eltern sexuell stimuliert werden, sondern dass sie zu einem altersentsprechenden offenen Umgang mit Sexualität erzogen werden. „Wenn Kinder sich sexuell befriedigen dürfen, wenn sie Freunde und Freundinnen haben, zu denen sie zärtlich sein können und die zärtlich zu ihnen sind, dann ist die Sexualität nichts Fremdes, Geheimnisvolles, Verlockendes, das man zu entdecken hofft, wenn man einem Fremden folgt“ (32). An anderer Stelle scheint Kentler aber doch – unter der Bedingung der „Selbstlosigkeit der Liebeszuwendung“ – sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern gutzuheißen: „Es ist nicht die erotische und womöglich sexuelle Beziehung zu einem Erwachsenen, die Kinder schädigt, sondern die Überforderung durch die Bindungsansprüche des Erwachsenen, die Unfähigkeit des Erwachsenen, das Kind loszulassen, es freizugeben, und es ist die Aggression, die Wut des Erwachsenen, die aus Enttäuschung und Frustration dem Kind entgegenschlägt, wobei meist weder dem Kind noch dem Erwachsenen dieser Zusammenhang von tiefer Verletztheit und Aggressivität bewusst ist“ (33). Eine solche freie Sexualerziehung kann sehr wohl die Grenze des sexuellen Missbrauchs überschreiten – dafür ist die berühmt-berüchtigte „Kommune 2“ ein beredtes Beispiel (34).

Alice Miller meint dazu: „Die unter dem Einfluss von Wilhelm Reich stehenden Eltern waren wirklich davon überzeugt, dass sie den Kindern helfen müssten, ihre infantile Sexualität, die genital verstanden wurde, zu befriedigen.“ Aber sie fragt sich, ob nicht auch diese antiautoritär orientierten Eltern „unter dem Zwang stehen, dem Kind die ‚richtigen Gefühle‘ beibringen zu wollen und es zu dessen Wohle zu manipulieren. Die bewussten und unbewussten Motive, die einen Erwachsenen dazu bewegen, sein Kind im Namen einer antirepressiven Erziehung sexuell zu manipulieren, so dass… zwei Kinder… schließlich einen Koitusversuch machen, mögen sehr verschieden sein. Aber… weshalb sollen die Kinder zu einem Koitus animiert werden? Müssen sie sich dann nicht für fremde Bedürfnisse missbraucht fühlen?“ (35)

Ursula Enders hat klarer verdeutlicht, worum es geht: „Erleben Mädchen und Jungen einen positiven Zusammenhang von Sexualität, Freude, Zuneigung und Lust, so fällt es ihnen leichter, sexuelle Übergriffe schon in den Anfängen zu erkennen… Ein kleines Mädchen, das den Anblick eines nackten Mannes kennt, wird eher die Masche vom ‚besonderen Geheimnis‘ durchschauen, denn sie weiß eher, was sie ‚erwartet‘, als ein Mädchen, das noch nie einen Penis gesehen hat. Kinder, die von klein auf gewohnt sind, über Sexualität zu sprechen, finden leichter Worte für den Missbrauch und bitten schneller um Hilfe“ (36). Ähnlich hatte bereits Niels Ernst versucht zu differenzieren: „In Familien, in denen Triebe offen ausgedrückt werden können, wird das Interesse an den Geschlechtsorganen der Eltern und deren Beziehungen zueinander offen und direkt bekundet. Für Kinder sind Betrachtung und Berührung lustbetont. Diesbezügliche allzu strenge Taburegeln sind daher Ausdruck des Puritanismus in unserer Kultur. Veränderungen kündigen sich hier jedoch an. Es gilt dabei sehr wohl zu unterscheiden zwischen jenen, die der Neugierde und Neigung von Kindern, den eigenen Körper und den der Eltern und Freunde – einschließlich der Geschlechtsorgane – zu berühren, verständnisvoll gegenüberstehen, und solchen Autoren, die bedenkenlos für inzestuöse Beziehungen eintreten, sogar unter Berufung auf Freud, dem bisweilen fälschlicherweise Sittenlosigkeit nachgesagt worden ist“ (37).

Gerhard Amendt schreibt zum gleichen Thema in der Frankfurter Rundschau vom 4.11.1992: „Eltern und Erzieher zeigen sich im Alltag immer mehr außerstande, zwischen Liberalisierung und Grenzenlosigkeit eine Unterscheidung zu treffen. Die hohe Fähigkeit, ‚nein‘ sagen zu können, wird mit traditioneller Rigidität verwechselt, so dass es fast unabwendbar zu sexuellen Grenzüberschreitungen zwischen der Sexualität der Erwachsenen und der der Kinder kommt… Die (im Original grammatikalisch falsch ‚Der‘, H. Sch.) Zerschlagung der ‚autoritären Kleinfamilie‘, die sich die 68er Bewegung zum Ziel gesetzt hat, um die Quellen der Neurosen ein für allemal zu verstopfen, ist mittlerweile einer von hermetischer Elternsorge für das Kind getragenen hoch intensiven Klebrigkeit der gefühlsmäßigen Bindungen gewichen – eben der Sexualisierung… Wo Sexualisierung herrscht, kann selbstverständlich auch keine Zärtlichkeit entstehen.“ Amendt gibt zwar auch zu Missverständnissen Anlass, wenn er für „veränderte sexuelle Beziehungen zwischen Eltern und Kindern“ plädiert – allerdings nur in folgendem genau umrissenem Sinn: „Sexuelle Erziehung ist eine in verletzbare Affekte eingebettete Form der Beziehung… Das Reden über Sexualität kann nur sinnvoll sein, wenn Sexualpädagogen und Eltern neben den Informationen, die sie weitergeben, sich einer wie immer gearteten Erfahrung mit ihrer eigenen sexuellen Lebenswelt aussetzen… Wenn diese Gefühlswelt vernachlässigt wird, ist die Gefahr groß, dass es zur Sexualisierung der Eltern-Kind-Beziehung… kommt. Die sinnvolle und zugleich beschützende Grenze zwischen den Generationen wird damit allmählich eingerissen… Eltern, die das selbstbewusste Nein gegenüber den Kindern nicht mehr zustandebringen, sind durch Verführung, d. h. durch inzestuöse Beziehung bedroht. In einer Familie, in der die Tochter die Vorhaut ihres Vaters manipulieren darf, ist jene Grenze überschritten, die Sexualität der Eltern von der Sexualneugierde und dem ödipalen Begehren des Mädchens in kultursichernder Weise trennt“ (38).

Die elterliche Verantwortung für Grenzüberschreitungen

Der Essayist Benjamin DeMott schrieb 1980 in der Zeitschrift Psychologie heute folgende nach wie vor beherzigenswerten Sätze: „Ich will ein paar Thesen über elterliche Liebe und kindliche Bedürfnisse hier wiederholen – auch wenn sie bekannt sind. Für ein Kind ist das Bedürfnis, um seiner selbst willen geliebt zu werden und nicht für etwas, das es gibt oder nimmt, ein genauso starkes Bedürfnis wie das nach Nahrung. Doch nur wenige Kinder können von klein auf unterscheiden zwischen Geliebtwerden und Benutztwerden. Nur ganz wenige sind in der Lage zu differenzieren – zwischen der Liebe, die ihre Erfüllung im Glück des Kindes sucht, und jenem anderen Zustand, in dem jemand, getarnt als Zärtlichkeit – nichts anderes will, als seinen sexuellen Appetit zu befriedigen, sei es zum Guten oder Schlechten des Kindes… Kinder sind anfällig für Täuschungen. Deshalb müssen sie einer Stimme, einem Blick, einer zärtlichen Hand trauen können. Sie müssen sich auf jenes sichere Gefühl beschützender Sorge bei den Eltern verlassen können, das sie vom ersten Atemzug an unbewusst wahrgenommen haben.“ Aus diesen Gründen ist eine sexuelle Annäherung von Bezugspersonen an die ihnen anvertrauten Kinder ein „heimtückischer Betrug“. Auch wenn das Kind scheinbar freiwillig mitmacht, kann es einen „einverständlichen Inzest“ nicht geben, vielmehr ist es doch so, dass „ein Elternteil sich dem Kind sexuell nähert und ihm weismachen will, seine ausbeuterischen sexuellen Annäherungsversuche seien Ausdruck selbstloser Güte“ (39).

Es ist also ganz wichtig, bei der Definition des sexuellen Missbrauchs nicht einfach das Kriterium des freiwilligen Einverständnisses anzulegen, ganz allgemein wegen der „Unreife des Minderjährigen, vor allem bis zum 16. Lebensjahre“ (40). „Die äußerlich gleiche Handlung, ein Kuss, ein Steicheln der Beine des Kindes o. ä., kann verschiedene Bedeutungen haben. Hierzu gehört auf der Seite des Kindes, in etwas Unüberschaubares, vielleicht sogar zunächst Lustvolles hineingezogen zu werden, dessen Bedeutung nicht allein an der äußeren Handlung des Erwachsenen ablesbar ist; das Kind aber erlebt sich unversehens als aktiv und mitbeteiligt, wenngleich es eben nicht ‚informiert‘ über Bedeutung und Folgen dieses Tuns und ‚frei‘ im Sinne von nicht abhängig zustimmen kann“ (41).

„Sexuelle Aktivitäten im Kindes- und frühen Jugendalter erfolgen zunächst meist ipsativ (=selbstbezogen), dann zunehmend mit Partnern aus der Peergroup (= Gruppe der Gleichaltrigen)“. Wenn jedoch ein Erwachsener sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen eingeht, ist immer „Befangenheit des Jüngeren“ die Folge. „Die Ausnutzung der Unselbständigkeit, der geringen Entscheidungsreife und des verkürzten Planungshorizontes des jungen Menschen, verbunden mit dessen vom Täter geweckter sexueller Appetenz, verhindert weitgehend selbständige Gestaltung und Selbstbestimmung. Es liegt daher kein Fall von ‚informed consent‘ (bewusste Einwilligung) vor, d. h. ein dem erwachsenen Täter vergleichbarer Erfahrungshintergrund des Kindes, der diesem die gleiche Entscheidung- und Handlungskompetenz verleiht wie jenem. Der noch unreife Partner wird erst später, in der endenden Pubertät und in der Adoleszenz, in der Lage sein, die Folgen, aber auch die Anwendung eigener moralischer Standards auf die Verführungssituation zu überblicken und danach zu handeln“ (42). Auch Elisabeth Müller-Luckmann bestätigt: „Keines der mir bekannten Opfer… konnte als eine Person bezeichnet werden, die zur eindeutigen sexuellen Selbstbestimmung fähig gewesen wäre. Zwar hatten viele sich anfänglich gewehrt, dann aber angstvoll sich entweder gefügt oder mitgemacht“ (43).

Menschenverachtende Einwände entlarvt Dirk Bange: „Befürworter der Pädophilie weisen darauf hin, dass es auch in den Beziehungen von Erwachsenen nicht immer einvernehmlich zugeht. Diese sicherlich zutreffende Feststellung ist aber ein als zynisch zu bezeichnendes Gegenargument. Denn es ist der Versuch, einen Missbrauch durch einen anderen Missbrauch zu legitimieren. Außerdem haben Erwachsene eher als Kinder die Möglichkeit, sich zu informieren und sich aus einer solchen Beziehung zu befreien“ (44).

Es wäre eine Überforderung, vom Kind zu erwarten, es könne von sich aus eine Grenze dort wahren, wo der Erwachsene sie überschreitet. „Das Kind erlebt, dass der Erwachsene scheinbar auf seine Wünsche nach Zärtlichkeit und Körperkontakt eingeht, muss dann aber die Erfahrung machen, dass dieser es für seine eigenen Bedürfnisse benutzt. Da es das Ausmaß der Handlung nicht abschätzen kann und oftmals eingeschüchtert ist, fürchtet es, die Liebe des Erwachsenen zu verlieren, wenn es sich da abgrenzt, wo der missbrauchende Erwachsene die Grenze nicht wahrt“ (45).

Selbst wenn Kinder sexuell aufgeklärt und altersentsprechend informiert sind, selbst wenn sie gefühlsmäßig von ihren Eltern mitbekommen haben, dass Sexualität zwischen Erwachsenen Spaß macht und in Ordnung ist, etwas Schönes und nichts Schmutziges ist, verträgt sich eine sexuelle Partnerbeziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind einfach nicht mit der elterlichen Rolle, die die erwachsene Vertrauensperson dem Kind gegenüber einnimmt. Wenn also zum Beispiel ein Vater die kindlichen „Grundbedürfnisse nach seelischem und körperlichem Wohlergehen, Wärme, Nähe und Herzlichkeit… sexualisiert“, hört er damit auf, Vater für seine Tochter zu sein (46). „Der missbrauchende Erwachsene… sieht das Kind als Erwachsenen oder sich selbst als Kind“ (47). Seine „Beschützerrolle geht unter in einer Mischung aus dem Gefühl elterlichen Besitzrechts und sexueller Erregung“ (48). Die Generationsgrenzen verschwimmen, die Rollen werden vertauscht, denn die Tochter darf nicht mehr Kind sein, in einer kindhaften, unreifen Weise übernimmt sie die Rolle der Erwachsenen, so dass sie im Grunde doppelt betrogen wird: Um die Erlaubnis, Kind zu sein, sich als Kind Schritt für Schritt fortzuentwickeln, und um die Erlaubnis, wirklich erwachsen zu werden; sie wird Erwachsen-Sein fortan immer verwechseln mit den Dingen, die sie in dieser Zeit gelernt hat: sich gefühllos und hart machen, sich überfordern müssen, keine Freude und keine Trauer zu kennen und vieles mehr. „Im Inzest werden die physischen, sexuellen und psychischen Grenzen des Kindes brutal verletzt, und die erwachsene Frau wird es in ihrem weiteren Leben sehr schwer haben, in diesen drei Bereichen die Grenzen, sowohl in ihrem Verhältnis zu sich selbst als auch zu anderen, zu erkennen und zu wahren. – Für die Rolle des Kindes in der Familie bedeutet eine solche Grenzverletzung, dass es die Funktion eines Erwachsenen ausübt. Das Kind befriedigt die Bedürfnisse der Erwachsenen, es passt seine Gefühle und sein Verhalten ihrem Verlangen an… Das Kind hat also kaum Gelegenheit, sich wie ein Kind zu fühlen und zu verhalten“ (49). Alle Personen der „Inzestfamilie“ einschließlich der erwachsenen agieren als „eine Familie von Kindern, in der alle befürchten, ihre Bedürfnisse nach Geborgenheit und Liebe nicht befriedigen zu können“ (50).

Auch Jörg Klein erwähnt in seiner Studie über den „Inzest: kulturelles Verbot und natürliche Scheu“, dass „der Inzest, der dem Kinde aufgezwungen wird…, …wohl am ehesten eine Zerstörung der Kindheit zur Folge“ hat. Er wendet sich mit diesem Argument gegen die Auffassung mancher Kulturanthropologen, das Inzesttabu sei notwendig, damit das Kind dazu gezwungen wird, „sich aus der engen Eltern-Kind-Bindung“ zu lösen. „Dass eine so starke qualitative Veränderung in der Eltern-Kind-Beziehung, wie sie ein Eltern-Kind-Inzest mit sich brächte, für das betreffende Kind… hauptsächlich nur Kontinuierung seines Kindseins, seiner kindlichen Anhänglichkeit an die Eltern bedeuten soll, ist eine völlig aberwitzige Vorstellung“ (51). Und Trube-Becker stellt fest: „Das natürliche Verlangen eines jeden Kindes nach Zärtlichkeit, menschlicher Wärme und Zuwendung, nach Schmusekontakt oder auch materiellen Vorteilen berechtigt… in keinem Fall den Erwachsenen dazu, im Verhalten des Kindes eine Aufforderung zu sexuellen Handlungen zu sehen. Auch das Verhalten junger Mädchen, die in der Sicherheit der Familie dazu neigen, ihre Verführungskünste ein wenig auszuprobieren, ist ganz normal. Es berechtigt nicht zum Inzest und stellt erst recht nicht ein Mitwirken bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen dar, die in der Regel nicht vom Kind, sondern vom erwachsenen Mann in Gang gesetzt werden, der auch allein die Verantwortung trägt“ (52).

Schon Ferenczi hatte gewusst, dass der sexuelle Missbrauch ein Kind auch dadurch überfordert, dass es zu früh wie eine erwachsene Person reagieren muss: „Das sexuell angegriffene Kind kann die in ihm virtuell vorgebildeten zukünftigen Fähigkeiten, die zur Ehe, zur Mutterschaft, zum Vatersein gehören, und alle Empfindungen eines ausgereiften Menschen unter dem Druck der traumatischen Notwendigkeit plötzlich zur Entfaltung bringen. Man darf da getrost, im Gegensatz zur uns geläufigen Regression, von traumatischer (pathologischer) Progression oder Frühreife sprechen“ (53). Und Katterfeldt legt dar, dass Kinder die Elternfunktion für den missbrauchenden Elternteil übernehmen „in der unbewussten Hoffnung…, von ihren Eltern doch noch das zu bekommen, was sie sich bisher vergeblich erhofften, falls sie ihren Eltern helfen, zu richtigen Eltern zu werden“ (54).

Für Judith Herman ist sexueller Missbrauch im Grunde ein Zwang zur Prostitution: „Inzest muss man als Verbrechen ansehen, eines, für das der Erwachsene in vollem Maß verantwortlich ist… Die Beziehung zwischen Vater und Tochter, einem erwachsenen Mann und einem kleinen Mädchen, ist die am wenigsten ausgeglichene Beziehung, die man sich vorstellen kann… Die tatsächliche sexuelle Begegnung mag brutal oder zärtlich sein, schmerzhaft oder gar genussvoll sein, sie ist aber immer und unausweichlich für das Kind zerstörerisch. Der Vater zwingt die Tochter letztendlich dazu, mit ihrem Körper die Zuwendung und Anteilnahme zu erkaufen, die ihr normalerweise selbstverständlich zusteht. Auf diese Weise zerstört er das schützende Band des Vertrauens zwischen Eltern und Kind und weiht seine Tochter in die Prostitution ein. Das ist es nämlich, was ein Inzestopfer erlebt“ (55). Es gibt also gute Gründe, jeden sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern als sexuelle Ausbeutung zu verstehen, und zwar innerhalb des Machtgefälles zwischen einem Erwachsenen und einem Kind, das um so größer ist, je mehr das Kind dem Erwachsenen vertraut und als Bezugsperson auf ihn angewiesen ist. „Wenn ein Vater ein Bedürfnis befriedigt, indem er das Verhältnis zu seinem Kind sexualisiert, spielt es keine Rolle, ob das Kind den Sinn dieses sexuellen Vergehens begreift. Es spürt gleichwohl, dass es benutzt wurde, dass sein eigener Wert eben darin liegt, Bedürfnisse anderer zufriedenzustellen. Dadurch wird es um die Möglichkeit betrogen, eigene Wünsche zu empfinden und erfüllt zu bekommen“ (56).

Von Thomas Weil lernte ich in meiner transaktionsanalytischen Supervision, dass ein missbrauchender Vater erst dann wieder Vater für das Kind sein kann, wenn er den Missbrauch beendet und als seine eigene Schuld anerkennt – und wenn das Kind ihn von sich aus von neuem als Vater „adoptieren“ will.

Fließende Übergänge?

Dass eine „Grenze zwischen erlaubter Zärtlichkeit in der Familie und sexueller Befriedigung auf Kosten von Kindern“ gezogen werden muss, ist mithin unabweislich. Viele bezweifeln aber, dass diese Grenze „eindeutig zu ziehen“ sei, „weil es in einer pluralistischen Gesellschaft verschiedenartige Normsysteme gibt“ (57). So fragt Evelyn Pischner: „Wo sind die Grenzen zu ziehen zwischen einer erwünschten zärtlichen körperfreundlichen Erziehung und sexuellem Missbrauch eines Kindes? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Sexueller Missbrauch fängt oft schleichend im Rahmen des Erziehungsalltags an“ (58). Auch Mechthild von Luxburg geht im Handbuch zur Beratung und Seelsorge an Kindern und Jugendlichen „Die verletzlichen Jahre“ von fließenden Grenzen aus: „Sicher ist… die Umarmung eines sich sträubenden Kindes noch kein sexueller Missbrauch. Aber gerade, wenn wir uns so weit einlassen, dass wir es wagen, uns auch der eigenen Verstrickung in übliche, alltägliche Formen der Gewalt gegenüber Kindern bewusst zu werden, spüren wir, wie fließend und unsicher diese Grenze ist zwischen der Anwendung elterlicher Macht und Autorität zum Nutzen des Kindes und zu seinem Schaden. Zwischen Zärtlichkeiten, die für Erwachsene und Kinder gleichermaßen angenehm und förderlich sind, und deren Missbrauch. – Diese Grenze ist ganz sicher dort überschritten, wo die persönlichen Bedürfnisse des Erwachsenen zum Maßstab des Handelns werden und das Kind mit seinem Recht auf die eigene, individuelle Entfaltung und Abgrenzung nicht mehr wahrgenommen und respektiert wird“ (59).

Nach dem Strafgesetzbuch, § 176, wird „derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt oder wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt… Die Definition des Strafgesetzbuchs ist damit sehr weit gefasst und zeigt vor allem in seinen scheinbar oder tatsächlich gewaltfreien Formen fließende Übergänge zu harmlosen Verhaltensweisen innerhalb sexuell offener und unbekümmerter Familien. Das entscheidende Kriterium ist die oft nicht leicht zu beantwortende Frage, ob die scheinbar harmlosen Handlungen am Kinde vom Erwachsenen zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse vorgenommen werden oder nicht. Nicht jedes gemeinsame Bad des Vaters mit seiner Tochter im Vorschulalter oder das Abtrocknen des Kindes im Genitalbereich braucht schon als sexueller Missbrauch gewertet zu werden“ (60). Aber wie können die Grenzen eindeutig bestimmt werden, wenn selbst das Strafrecht auf die subjektive Einstellung dessen verweist, der mit einem Kind in bestimmter Weise umgeht?

Katharina Ruschky widerspricht der Auffassung von Barbara Kavemann, Missbrauch beginne „im Grunde bei allen Verhaltensweisen, die dem Mädchen vermitteln, dass Männer frei über es verfügen können, beispielsweise lüsterne Blicke, das Klatschen auf den Po oder das Betasten und Begutachten körperlicher Rundungen“. Sie wehrt sich vor allem gegen den Satz: „Auch die Anwesenheit eines sexuell erregten Erwachsenen kann unter bestimmten Umständen vergewaltigend sein, auch wenn er das Kind dabei nicht berührt“, und spitzt polemisch zu: „Warum sagt man nicht gleich, dass jedwede Sexualität, jede Anspielung, jeder Witz in Gegenwart von Kindern zu unterbleiben hat, die vor dem Gottseibeiuns um jeden Preis zu schützen sind? In einer seltsamen Umkehrung sollen in dieser Weltsicht Männer so unter Kuratel gestellt werden, wie im Islam die Frauen. Verhüllt und mit niedergeschlagenen Augen müssen sie ihren Ruf als anständige Menschen, als Nicht-Missbraucher täglich neu erweisen. Nur sie sind verantwortlich für das Unheil, das die Sexualität stiftet, wenn sie nicht allerschärfstens überwacht wird. Von uns, den Frauen“ (61).

Man muss dieser Polemik nur ein paar Beispiele missbrauchenden Verhaltens gegenüberstellen, „die körperlich nicht schmerzen“, um zu erkennen, dass es nicht darum geht, Männer pauschal kontrollieren zu wollen. Es geht vielmehr um den Skandal, dass allzu viele Männer es sich offenbar erlauben bzw. einem Zwang nachgeben, Dinge zu tun, die sich einfach nicht gehören und deren Wirkung auf die Seele eines Kindes unabsehbar ist. So schreiben Ellen Bass und Laura Davis: „Manchmal ist Missbrauch gar nicht körperlich. Vielleicht stand dein Vater in der Badezimmertür und machte Anspielungen oder grinste nur anzüglich, wenn du zur Toilette gingst. Vielleicht lief dein Onkel nackt herum, lenkte die Aufmerksamkeit auf seinen Penis, erzählte von seinen sexuellen Heldentaten, fragte dich über deinen Körper aus“ (62). Ursula Enders erwähnt im Zartbitterbuch u. a. folgende sexuellen Demütigungen und Verletzungen: „Die 15jährige A. wird vom Vater beim Baden durch das Schlüsselloch beobachtet. – Den sechsjährigen D. zwingt eine Gruppe männlicher Jugendlicher, die Hose herunterzulassen, anschließend ‚amüsieren‘ sich die Großen über den kleinen Penis des Jungen. – Herr B. hat seine Freunde zum Doppelkopf eingeladen. Als seine 13jährige Enkelin die belegten Brötchen herumreicht, packt er sie an die Brust mit dem Kommentar: ‚Wird sie nicht proper?‘ Schallendes Gelächter der Kartenrunde… – Herr M. verlangt von seinen Töchtern, dass sie ihn regelmäßig wecken. Oft liegt er morgens nackt im Bett, befriedigt sich selbst und zwingt die Mädchen, ihm zuzusehen… – Eine Mutter ‚untersucht‘ ihre 10jährige Tochter und steckt ihr Gegenstände in die Vagina. – Der 16jährige F. penetriert seine drei Monate alte Stiefschwester mit dem Finger… – Der Schulbusfahrer lässt sich von der siebenjährigen S. ‚kratzen‘, denn es juckt ihn so in der Hose und er muss doch den Bus lenken“ (63).

Entschieden abzulehnen ist die von Reinhart Wolff getroffene Unterscheidung zwischen „Vorformen“ und „Formen sexueller Kindesmisshandlung“ mit unterschiedlichen Graden von Traumatisierung, wobei „sexuelle Anmache“, „Exhibitionismus“ und „Voyeurismus“ sowie das „Berühren / Streicheln“ der Geschlechtsteile einschließlich der Masturbation vor einem Kind und der Masturbation des Erwachsenen durch das Kind „keine bis geringe Traumatisierung“ zur Folge haben sollen!!! Selbst wenn das so sein sollte, sind die entsprechenden Taten keineswegs zu billigen (64). Solche Sätze sind dazu geeignet, alles in ein fragwürdiges Licht zu rücken, was er sonst an bedenkenswerten Argumenten gegen eine übereifrige Hexenjagd auf mutmaßliche Inzesttäter vorbringen mag.

In einer Studie von Nel Draijer heißt es: „164 Frauen, das sind 15,6 Prozent der Stichprobe, waren vor ihrem 16. Lebensjahr in der einen oder anderen Form von einem Familienmitglied sexuell missbraucht worden“, von denen „nicht alle, aber mindestens 54 Prozent… als Erwachsene psychisch beeinträchtigt“ waren. „In der Teilstichprobe der sexuell missbrauchten Frauen“ findet sich demgegenüber aber nur 44,4 Prozent schwerer und mehrmaliger sexueller Missbrauch mit vollzogenem Geschlechtsverkehr in Verbindung mit Drohungen und Gewalt“, so dass offenbar auch „leichter Missbrauch (z. B. lästige sexuelle Berührungen)“, der in 12,5 Prozent der Fälle vorkommt, und „ein- oder mehrmaliges Betasten der Genitalien“ (43,1 Prozent) zu seelischen Schädigungen führen kann (65).

Während Rutschky und Wolff vor allem die Interessen zu Unrecht angeschuldigter Männer im Blick haben, machen sich andere Sorgen darüber, ob Kinder nicht auch durch eine neuerliche „Puritanisierung und Moralisierung der Gesellschaft“ geschädigt werden könnten. Frigga Haug meint beispielsweise: „Wer auf die Suche geht nach unschuldigen, reinen und freien Praxen in irgendeiner Familie, wird scheitern müssen… Zunächst scheint noch ganz klar, dass unter Sexualität jene Praxen verstanden werden sollen, die zur Fortpflanzung gehören und die ganz selbstverständlich als Praxen zwischen erwachsenen Männern/Vätern und kleinen Mädchen/Töchtern ausgeschlossen sein sollten; schnell verschwindet dies zugunsten von Begleithandlungen, die auf Lust und Triebabfuhr des Mannes aus sind, um schließlich bei allen Arten von Berührungen zu landen, sofern sie vor allem zwischen erwachsenen Männern und minderjährigen Mädchen geschehen… Vorbei sind die Zeiten, in denen Kindern selbst ‚Sexualität‘ zugestanden wurde, die sie unter herrschaftlichen und einseitigen Abhängigkeitsverhältnissen allerdings nur schwer entfalten können.“ Nach Haug ist die Unterscheidung zwischen Nähe und Sex naturgemäß dann besonders schwierig, wenn man in der Familie weder über Gefühle spricht noch überhaupt Sprachformen besitzt, um sich über Sexualität auszutauschen. Sie hält es für „wenig wahrscheinlich, dass Berührungen, Worte, Liebkosungen als solche traumatische Wirkungen haben können“. Vielmehr leidet das Kind unter undurchschaubaren praktizierten „Widersprüchen“: „So wenn Teile des Körpers für gewöhnlich tabuisiert sind, als zu Verbergende unsprechbar gemacht werden, die eigene gute Führung vom Verbergen, Verheimlichen, Verdrängen abhängig gemacht wird und zugleich eine Autoritätsfigur da gewaltsam durchdringt und zusätzliches Schweigen als Gehorsam fordert“ (66). Ähnlich denkt Marianne Krüll: „Da die Sexualität in der Familie ein Tabuthema ist, kann auch nicht geklärt werden, was als Sexualität gelten soll und deshalb nur zwischen dem Ehepaar erlaubt ist, und was demgegenüber normale, harmlose Zärtlichkeit ist, die zwischen allen ausgetauscht werden kann. Diese offene Frage führt zu fundamentaler Unsicherheit. Und so kommt es oft, dass man entweder alles vermeidet, was in die Richtung von Sexualität deutet, v. a. also jede Art von Körperkontakt, oder aber, dass man eine körperliche Freizügigkeit (zum Beispiel nackt herumlaufen) heuchelt und damit die Probleme nur noch verstärkt“ (67). Umgekehrt könnte man also sagen: Die Verantwortung von Eltern für die Aufrechterhaltung der Grenze zwischen Zärtlichkeit und Sexualität im Blick auf die Kinder beginnt bereits bei der Sexualerziehung. Wenn Eltern sich trauen, über Gefühle und Sexualität mit ihren Kindern zu sprechen, dann macht es Kindern auch nichts aus, wenn sie die auch sexuell gefärbte Zärtlichkeit der Eltern untereinander mitbekommen, wenn sie in der Familie Nacktheit erleben oder einmal einen „schmutzigen“ Witz mitbekommen – sie werden all dies von sexuellen Übergriffen besser unterscheiden können.

In einem Faltblatt des Deutschen Kinderschutzbundes über den sexuellen Missbrauch von Kindern in der Familie wird ein Hinweis gegeben, wie man mit Kindern über so heikle Dinge wie Missbrauch durch Erwachsene reden kann: Es gibt „Dinge (zum Beispiel Sex)…, die Erwachsene nur mit Erwachsenen tun dürfen, und nicht mit Kindern… Das ist Erwachsenen verboten, weil diese Dinge jetzt noch nicht gut sind für das Kind, sondern erst dann, wenn es erwachsen ist“ (68).

Wenn man von außen entscheiden will, ob in einem konkreten Fall Missbrauch vorliegt oder nicht, kann man in der Tat nicht immer eindeutige Ergebnisse erwarten. „In vielen Fällen ist es gerade bei innerfamilialem sexuellem Missbrauch für Außenstehende schwierig, die Grenze zwischen liebevoller Zärtlichkeit und sexuellen Übergriffen zu bestimmen. Entscheidende Kriterien sind das Erleben des Mädchens (Jungen) und die Sexualnormen, die in einer Familie gelten. In einer Familie, in der Kinder gewohnt sind, ihre Eltern nackt zu sehen, ist es noch kein Anzeichen von sexueller Ausbeutung, wenn der Vater sich im Badezimmer aufhält, während die Tochter (der Sohn) badet. Schämt sich das Kind jedoch und bittet den Vater, es allein zu lassen, und entspricht der Erwachsene diesem Wunsch nicht, dann beginnt damit die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung eines Mädchens (Jungen)“ (69).

Da die Unterscheidung zwischen Nähe und Sex eine Angelegenheit des Gefühls ist, können letztlich auch nur die Betroffenen selbst wissen, ob eine Grenze überschritten wurde. Wenn sich Wolff gegen „die affirmativen und extensiven Erlebniskonzepte der sexuellen Gewalt im Umkreis der feministischen Missbrauchsdiskussion“ wendet und Kriterien des Missbrauchs fordert, die „intersubjektiv überprüfbar“ sein müssen, dann läuft er Gefahr, Menschen erneut zu Objekten zu machen, indem er ihnen die Beurteilung ihrer eigenen Erfahrungen entzieht. Bei der „Überprüfung“ von mutmaßlichen Missbrauchserfahrungen lassen sich subjektive Elemente nicht ausschalten, und zwar nicht nur die Subjektivität der betroffenen Person, sondern auch diejenige der beobachtenden bzw. „prüfenden“ Personen. Nur so kann Wolff sein Urteil fällen, dass zum Beispiel in vielen Dunkelfeldanalysen „immer wieder Erfahrungen einmaliger drohender oder tatsächlicher sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen von geringem Schweregrad (überwiegend sog. ‚no-contact‘-Fälle) zu lebensbedrohlichen, gewaltsamen Misshandlungsfällen aufgeblasen“ werden (70).

In ihrem Buch „Väter als Täter“ betonen Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter: „Es geht ganz sicher nicht um das Verbot von Zärtlichkeit, körperlicher Nähe und Wärme. Die Grenze zwischen dieser lebensnotwendigen Zuwendung, die Kinder bei ihren Eltern suchen, und den Berührungen, die der sexuellen Bedürfnisbefriedigung des Mannes dienen, ist aber fließend. Mädchen haben ein genaues Gespür dafür, wann diese Grenze überschritten wird, wann sie benutzt werden und es sich um etwas ‚Verbotenes‘ handelt. Sie fühlen sofort, wenn ihr Vater sie nicht aus Zärtlichkeit und Liebe um ihrer selbst willen streichelt, sondern um sich sexuell zu erregen und/oder zu befriedigen“ (71). Ähnlich argumentiert Dirk Bange: „Ob jemand sich missbraucht fühlt, bestimmen… auch das eigene Selbstbild und die darin enthaltenen gesellschaftlichen Normen und Werte. – Damit ist aber keineswegs gesagt, dass Kinder nicht merken, wenn sie sexuell missbraucht werden. Der überwiegende Teil der Kinder spürt genau, dass etwas nicht stimmt. Fast alle Kinder können zwischen zärtlichen Berührungen und ausbeuterischem Anfassen unterscheiden“ (72). Ganz gleich, ob man, sozusagen von außen gesehen, bestimmte Handlungen als harmlos beurteilen würde – sie sind es nicht, wenn ein Kind sich bei Berührungen oder bestimmten Arten von Zuwendung unwohl fühlt. „Knuddeln und Schmusen schadet nicht, vorausgesetzt, Ihr Kind ist damit einverstanden“, heißt es darum auch in einem Faltblatt des Deutschen Kinderschutzbundes (73). Es ist also gut, einem Kind zu signalisieren, dass es auch gegenüber den Eltern und anderen Erwachsenen Nein sagen darf, wenn es etwas nicht will (74).

Wird das biblische Gebot, „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren!“ so ausgelegt, als ob man den Eltern niemals Widerworte geben dürfe, unterstützt natürlich auch die Kirche einen Teufelskreis, innerhalb dessen ein Kind sich nicht wehren kann, wenn die Eltern sexuelle Übergriffe verüben. In zwei päpstlichen Verlautbarungen zum Thema der Familie finde ich zu diesem Thema keine Stellungnahme; weder gehört das Recht, nein zu sagen, zu den 1981 im Apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“ von Papst Johannes Paul II. erwähnten „Rechten des Kindes“ (75) noch spielt es 1994 in den Überlegungen zum 4. Gebot in seinem „Brief an die Familien“ eine Rolle (76).

Der Frauenbewegung ist es zu verdanken, dass erstmalig in der Geschichte der Menschheit die Bereitschaft dafür gewachsen ist, dem Gefühl der sexuell ausgebeuteten Mädchen und Frauen wirklich Vertrauen und Glauben zu schenken. Vor jeder Suche nach mehr oder weniger objektiven Kriterien für den Beweis von sexuellem Missbrauch geht es im Umgang mit anvertrauten Kindern (auch Jungen) in erster Linie darum, das Vertrauen auf die eigene Wahrnehmung und die eigenen Gefühle ernstzunehmen und zu stärken.

In einer Broschüre des Rheinland-Pfälzischen Gleichstellungsministeriums wird den Mädchen über den sexuellen Missbrauch nicht nur gesagt: „das ist etwas Schlimmes, was Erwachsene mit Kindern machen“, sondern es werden konkrete Beispiele genannt, so dass sich ein Kind darunter auch etwas vorstellen kann: „Wenn ein Mann oder älterer Junge Dich in einer Weise berührt, die Du nicht magst, zum Beispiel: – wenn er Dir unter die Bluse greift, um Deine Brust zu streicheln, – wenn er Dir unter den Rock fasst, um Deine Scheide (Muschi…) zu berühren, – wenn er mit seinem Finger in Deiner Scheide reibt, – wenn er Dich auf den Schoß zieht, um mit komischen Bewegungen sich an Dir zu reiben, – wenn er seinen Hosenlatz an Dir reibt…, – wenn er seine Zunge in Deinen Mund steckt…“ – und einiges mehr (77).

Zugleich aber geht es auch darum, dass Eltern fähig werden, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, ihren Gefühlen und ihrer Wahrnehmung zu trauen. Fängt Missbrauch schon dort an, wo man sich nackt vor dem Kind zeigt, wo das Kind die Genitalien der Eltern sehen darf, wo das Kind beim Ausziehen, Baden, Waschen oder auf der Toilette beobachtet wird? Wird die Grenze bei einem intimen Kuss überschritten? Helga Saller beantwortet diese Fragen differenziert: „Die zuletzt beschriebenen Verhaltensweisen machen deutlich, wie problematisch und schwierig es ist, eine Grenze zu ziehen zwischen wichtigem und positivem Körperkontakt und Eingehen auf die Fragen und Neugierde von Kindern einerseits und beginnendem Missbrauch andererseits… Oft kann zunächst nur der betroffene Erwachsene selbst wissen, ob er die körperliche Nähe vorwiegend deshalb sucht, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder ob er auf die Bedürfnisse des Kindes achtet“ (78).

Ähnlich schreibt der Psychoanalytiker Mathias Hirsch: „Ein Kind ist lebensnotwendig auf Körperkontakt, Zärtlichkeit und Streicheln, Umarmen und körperliches Spiel mit Erwachsenen (Eltern) angewiesen. Die Grenze zum ausbeuterischen, missbräuchlichen sexuellen Körperkontakt zu erkennen, ist nicht immer leicht. Sie liegt wiederum da, wo die Bedürfnisse, die befriedigt werden sollen, die des Erwachsenen sind und nicht die des Kindes… Das Kind hat ein Recht, körperliche Zärtlichkeit uneigennützig zu bekommen; das bedeutet nicht, dass nicht auch der Erwachsene befriedigt sein kann, dem Kind etwas zu geben oder auch von ihm etwas (zurück)zubekommen. Sexuelle Erregung ist nicht das primäre Ziel eines Kindes, das Körperkontakt zu einem vertrauten Erwachsenen sucht, und wenn es das tut, hat m. E. bereits ein Erwachsener einmal eine Form sexuellen Kontakts zu dem Kind aufgenommen“ (79).

Rosemarie Steinhage stellt kategorisch fest: „Es gibt keinen fließenden Übergang von Schmusen, Zärtlichsein mit der Tochter und sexuellem Missbrauch. Sexuelle Übergriffe geschehen nicht zufällig, auch nicht ‚aus Versehen‘, ohne dass der Täter sie bemerkt; sie sind von Männern immer beabsichtigt und bewusst ausgeführt.“ Sie richtet ihre Aufmerksamkeit auf die Beweggründe des Täters und auf seine planungsvolle Strategie der Absicherung und Fortführung des sexuellen Missbrauchs. Sie macht mit Recht deutlich, dass der Mann auf jeden Fall die Verantwortung für den sexuellen Missbrauch trägt, denn kein Mann, der über seine Gefühle und sein Verhalten nachdenkt, kann einfach so in den Missbrauch hineinschlittern; und dass ein Mann einfach sein Denken ausschaltet, wenn es um den Kontakt zu seiner Tochter geht, ist schon zumindest fahrlässiges, auf jeden Fall unverantwortliches Verhalten. „Allein die Tatsache, dass ein Vater, der mit seiner Tochter badet und beim Anblick der Tochter einen erigierten Penis bekommt, ist kein sexueller Missbrauch. Ein Vater, der sich in dieser Situation verantwortungsbewusst verhält, kann nun zu Ende baden und für sich den Schluss ziehen, dass er nicht mehr gemeinsam mit ihr badet, weil ihm die Situation unangenehm ist, weil es ihm schwer fällt, Grenzen zu wahren o. ä. Er kann aus denselben Gründen auch das gemeinsame Baden abbrechen. Wenn er jedoch seine Tochter auf sein erigiertes Glied aufmerksam macht, ihr zeigt, wie sie es berühren muss, damit es ihm Lust bereitet, oder wenn er die Tochter nun in einer besonderen Weise berührt oder wäscht in der Absicht, sich selbst oder seine Tochter sexuell zu stimulieren, so ist das der Beginn des Missbrauchs“ (80).

Wie planvoll missbrauchende Täter in ihrem Umgang mit Kindern vorgehen, zeigen die Bücher „Sexueller Missbrauch: die Täter“ und „Monster oder liebe Eltern“ (81). Der niederländische Therapeut Ruud Bullens, der sich in der Therapie für Missbrauchstäter hervorragend auskennt und den ich in Leiden persönlich kennenlernte, prägte für dieses planmäßige Vorgehen, um ein Missbrauchsopfer für die Tat mitverantwortlich zu machen, den Begriff des „Grooming“.

Dem widerspricht nicht die Auffassung von Mathias Hirsch: „Inzest wird möglich, weil alle beteiligten Erwachsenen aufgrund ihrer eigenen Lebensgeschichte voller Deprivation nicht in der Lage sind, sich empathisch in das Kind einzufühlen, im Gegenteil gezwungen sind, an ihm das zu wiederholen, was ihnen selbst einmal angetan oder vorenthalten wurde. Beim Inzest handelt es sich um eine spezifische Unfähigkeit der Eltern, Grenzen von Privatheit, Körperlichkeit und Sexualität im Kontakt zu ihren Kindern taktvoll zu spüren und einzuhalten, verbunden mit einer Art egoistischer Rücksichtslosigkeit, mit der die eigene Bedürftigkeit, ausgelebt in der sexuellen Befriedigung, an die erste Stelle gesetzt wird“ (82). Denn mit seinen eigenen Problemen kann sich der Täter nicht entschuldigen – als Erwachsenem ist ihm zuzumuten, sich für seine eigenen Schwierigkeiten professionelle Hilfe zu suchen, statt zu ihrer „Bewältigung“ eine Kinderseele zu zerstören.

Ein missbrauchender Erwachsener verleugnet Realität, schaltet bis zu einem gewissen Grad sein Denken aus. Die Verleugnung der „Realität des Missbrauchs“ führt zur „Konstruktion einer irrealen Welt, in der das, was stattgefunden hat, kein Missbrauch ist, sondern Ausdruck ‚väterlicher‘ Zuwendung, Zärtlichkeit, Sorge um die körperliche Entwicklung des Kindes, Befriedigung der ‚Neugierde des Kindes‘, ‚Einführung des Kindes in die Welt der Sexualität‘“. In seinem eigenen Erleben gibt es also doch so etwas wie einen gleitenden Übergang von nicht-missbrauchendem zu missbrauchendem Verhalten, aber nur deswegen, weil er es sich nicht erlaubt, wahrzunehmen, dass er die Grenze längst überschritten hat: „Im Prozess der Grenzüberschreitung verschiebt sich zugleich die Grenze selbst. Es ist ein unmerklicher Prozess, dem der missbrauchende Erwachsene sich anvertraut. Die Wahrnehmung passt sich dem neuen Grenzverlauf an.“ Klaus-Jürgen Bruder schildert genau, welcher Prozess im Innern des Missbrauchstäters vor sich geht: „War die ursprüngliche Grenze der Liebkosung durch das Tabu der Berührung der Genitalien gesetzt, so wird im Prozess des Missbrauchs diese Grenze immer weiter verschoben, die Genitalien werden zunächst in die Berührung mit einbezogen. Die Qualität der Berührung selbst markiert nun die neue Grenze, an der erst Halt zu machen ist, an der das Unerlaubte beginnt. Zunächst wird sie kurz und schüchtern sein, dann, wenn diese Grenzverschiebung assimiliert worden ist, liegt die neue Grenze beim massiven erregenden Streicheln, usw. Es handelt sich um einen Prozess mehr oder weniger kleiner Schritte, durch die die Grenze jeweils immer wieder und immer weiter verschoben wird“. Zugleich „deutet der Missbrauchende den Missbrauch um. Es ist ein ständiger, kontinuierlicher Prozess der Uminterpretation des Missbrauchsverhaltens im Sinne des Bildes, das der missbrauchende Erwachsene von seinem Tun hat: des ‚guten Vaters‘, desjenigen, der sein Kind wirklich liebt, des einzigen, der es versteht“ (83).

Mithin würde ich Gisela Brauns ausschließende Alternative, „dass es sich beim sexuellen Missbrauch um eine Gewaltform handelt und nicht um falsch verstandene Liebe oder eine Verwechslung von Zärtlichkeit und Sexualität“, weil nämlich „der sexuelle Missbrauch häufig einherging mit Ablehnung, Vernachlässigung und Misshandlung“ (84), in ein „Sowohl – Als auch“ umwandeln: wer als Vater sein Denken und sein Verantwortungsbewusstsein ausschaltet und sich in einen Prozess der Verwechslung von Zärtlichkeit mit Sexualität hineingleiten lässt, übt damit Gewalt aus. Nach Lempp kann „bei innerfamiliärem sexuellem Missbrauch… in aller Regel nicht mehr zwischen gewaltsamen und nicht gewaltsamen sexuellen Handlungen unterschieden werden, da der Erwachsene, zu dem eine persönliche Bindung besteht, immer eine Art ‚Gewalt‘ ausübt“ (85).

„Selbst Blicke und Worte“, schreibt Anne Veltins, „können, indem sie die erwähnten Formen sexueller Gewaltanwendung anbahnen und quasi ‚schleichende Übergänge‘ bilden, den Charakter von sexueller Gewalt haben. Wesentlich scheinen mir hierfür neben den konkreten Handlungen eben die Gedanken und Absichten des Erwachsenenen, seine Situation und seine Zwecke, die er mit den sexuellen Handlungen mit einem Kind verfolgt, bewusst oder unbewusst (86). Aber eben weil diese Form von Gewalt von den Tätern als Liebe definiert wird und weil die betroffenen Kinder häufig keine andere Form von Zuwendung erfahren, ist es für die Kinder so schwer, diese Gewalt überhaupt als Gewalt zu erkennen und sich dagegen zu wehren.

Nach Dirk Bange „können auch Menschen, die ihre Erfahrungen (mit sexueller Ausbeutung) neutral oder positiv bewerten, trotzdem Opfer sein“, weil sie nicht die sexuelle Erfahrung als solche, sondern den winzigen Anteil von Zuwendung, der darin enthalten oder wenigstens erwünscht war, nicht hätten missen wollen: „Das ist besser als nichts und als ganz ohne Liebe zu leben“ (87).

Anne Veltins sieht „bei einer derartigen Erweiterung des Gewaltbegriffs“, wie ich ihn skizziert habe, „natürlich die Gefahr, dass dieser völlig aufgeweicht wird und nicht mehr zu einer differenzierten Stellungnahme taugt; ihn nicht so auszuweiten hieße aber, ihn letztlich auf physisch-brutale Übergriffe einzuschränken und damit andere Formen der Verletzung des Kindes zu beschönigen… Es fragt sich, ob eine Vergleichbarkeit auf der Ebene, was schlimmer sei, überhaupt Sinn macht. Denn vielleicht halten ständige schlüpfrige Zweideutigkeiten und Anspielungen ein Kind in viel größerer Abhängigkeit von dem betreffenden Erwachsenen, gerade weil es nicht recht zu fassen kriegt, was ihm da unangenehm ist und trotz körperlicher Unversehrtheit wehtut. Vielleicht kann es so weniger Widerständigkeit entfalten, als wenn es festgehalten und geschlagen wird, damit aber auch weiß, dass ihm wehgetan wird und wer das tut. Die Deutlichkeit der Gewalt gibt dem Kind unter Umständen Möglichkeiten zur Gegenwehr an die Hand, die ein Kind, das eher unüberschaubaren Übergriffen ausgesetzt ist, nicht so leicht entwickelt. Das Einsetzen physischer Gewalt bei den sexuellen Handlungen mit einem Kind kann natürlich auch im Gegenteil dazu führen, dass es völlig verängstigt wird“ (88).

In einer Veröffentlichung des Zentrums für Kindheitsforschung wird behauptet: „Kinder zeigen, dass sie sich sicher, stark und frei fühlen (wollen), um sich sexuellen Übergriffen in verschiedenen Lebensbereichen zu stellen. Außerdem vermittelten sie uns, dass sie eine Kompetenz entwickelt haben, um mit alltäglichen Übergriffen umgehen zu können“ (89). Die Studie zielt darauf ab, eine „Täter-Opfer-Stigmatisierung“ zu vermeiden, durch die Kinder, Jugendliche und Frauen als Opfer einmal mehr entmündigt werden, da „eine Hilfeleistung oder Aufdeckung ohne Einwilligung des Kindes (oder der Frauen) wieder einmal eine Grenzverletzung und eine Wegnahme von Entscheidungs- und Handlungskompetenz bedeutet“. Unterstellt wird, dass „Sexualität (wieder einmal) in einen dunklen, bösen und gewalttätigen Bereich gedrängt wird, vor dem Kinder und Frauen geschützt werden müssen.“ Angeblich kommt es „zu einer erschreckenden Allianz der VerteidigerInnen der Opfer(Frau)-Täter(Mann)-Zuweisung mit konservativen PolitikerInnen und klerikalen VertreterInnen: Frauen- und Kindersexualität sollen so über einen vermeintlichen Schutz wieder einmal verhindert bzw. überwachbar werden“ (90). Wie man allerdings Grenzüberschreitungen zwischen Erwachsenen und Kindern derart undifferenziert in einen Topf werfen kann mit einer lustvoll und eigenständig gelebten Sexualität von Frauen bzw. Kindern auf je ihre Weise, bleibt mir schleierhaft. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel „Grenzverletzungen in Form von intimen Berührungen“ als harmlos erscheinen, da sie ja von den befragten Kindern „in der Regel… als alltägliche Erfahrungen“ und nicht als sexueller Missbrauch wahrgenommen werden (91).

„Wie massiv der Missbrauch in unserer Gesellschaft heruntergespielt wird“, lässt sich nach Ellen Bass und Laura Davis daran ablesen, dass Frauen, die in einer Gruppentherapie ihre Erfahrungen bearbeiten wollen, oft Angst haben, „dass ihr Missbrauch nicht schlimm genug sei und sie nicht teilnehmen dürften. Sie sagen: ‚Es war kein Inzest, nur ein Freund der Familie‘, oder ‚Ich war vierzehn, und es ist nur einmal passiert‘, oder ‚Er hat mir nur Filme gezeigt‘, oder ‚Es war mit meinem Bruder. Er war nur ein Jahr älter als ich.‘… – Die Tatsache, dass jemand anderes schlimmer missbraucht worden ist als du selbst, macht doch dein eigenes Leiden nicht kleiner! Es ist ganz einfach sinnlos, Schmerz miteinander zu vergleichen“ (92). Eva Hildebrand bestätigt diese Einschätzung: „Die einzelne Frau vermag nur unter großen Ängsten ihre Geschichte zu erzählen. Das Kind in ihr weiß, dass jetzt ihre Welt zusammenbricht. Sie hat nicht allein die so strengen Familienregeln durchbrochen, sondern auch ein Gesellschaftstabu verletzt. Von daher ist es auch zu verstehen, dass Frauen ihre Inzesterlebnisse gern bagatellisieren, indem sie die Erfahrungen der anderen ‚schlimmer‘ als ihre eigenen finden und dadurch eine Hierarchie des Schmerzes errichten. Für den Therapeuten ist es wichtig, solche Tendenzen nicht zu unterstützen und die Frau, ohne sie mit anderen zu vergleichen, auf ihren eigenen Schmerz zurückzuführen“ (93).

Die Tatsache, dass viele Kinder Missbrauch nicht als Missbrauch bezeichnen, wenn ihnen positive Erfahrungen von elterlicher Nähe fehlen, und dass sie irgendwelche Bewältigungsmechanismen entwickeln, entbindet Eltern nicht von ihrer Verantwortung für die Gestaltung der Nähe zu ihren Kindern.

„Inzestoide Familie“ und „Counter-Incest“

Dennoch kann es in vielen Einzelfällen schwierig bleiben, einen Inzestverdacht als außenstehende HelferInnen nachzuweisen, um einem betroffenen Kind zu helfen. Besonders dann, „wenn keine eindeutigen Angaben vorliegen und der Untersucher auf Beobachtung kindlichen Verhaltens und familiäre Interaktion, auf Erfahrung, Gespür, Intuition und sein ‚ungutes Gefühl‘ angewiesen ist, bleibt die Verdachtsdiagnose unsicher. Eine zusätzliche Unschärfe ergibt sich durch unterschiedliche Definitionen des Inzests, die vom vollzogenen Koitus bis zur verbalen Belästigung reichen“ (94). Hellmuth Braun-Scharm und Reiner Frank haben für diese „Inzestfamilien ohne Inzest“ den Begriff der „inzestoiden Familie“ in die Diskussion eingeführt (95), in der „eine chronische Atmosphäre der Verlockung, Verleugnung und Diffusität“ im Vordergrund steht, „sexualisiertes Verhalten… sich oft nur in Anspielungen, Andeutungen, diskreten Distanzminderungen und Grenzüberschreitungen“ zeigt, in der mithin „enge, unklare, generationsübergreifende und sexualisierte Bindungen“ vorliegen, jedoch ohne dass „manifeste sexuelle Übergriffe geschehen.“ Im Gegensatz zu Reinhart Wolff und den Forschern des Kindheitszentrums wird diese Dynamik jedoch in ihren möglichen schädigenden Auswirkungen nicht verharmlost. „Von einer intakten Familie unterscheidet sich die inzestoide Familie insbesondere durch die Dauer und das Ausmaß der beschriebenen Dynamik, verbunden mit der Unfähigkeit, die beginnende Fehlentwicklung positiv beeinflussen zu können. Dabei sind inzestoide Familien immer noch vergleichsweise ‚normale‘ Familien und verfügen über genügend Kontrollmechanismen, um den manifesten Inzest vermeiden zu können.“ „]Es sind vermutlich inzestoide Familienstrukturen, „die sowohl als Disposition zum realen Inzest wie auch als Abwehr dagegen interpretierbar“ sind, „als gleichsam geronnene Ambivalenz“, die am ehesten einer familientherapeutischen Beeinflussung zugänglich sein könnten, während Täter in „Inzestfamilien mit häufigen sexuellen Übergriffen“ weitaus planvoller und schuldverleugnender vorgehen, als dass sie sich in einem solchen Setting ihrer Verantwortung stellen könnten (96).

Auch die rigide und meist wohl unbewusste Abwehr inzestuöser Impulse durch Väter kann zu massiven seelischen Problemen für ihre Töchter führen. „Fast alle mit dem Vater identifizierten Frauen erleben zu irgendeinem Zeitpunkt, meist zu Beginn der Pubertät, die Zurückstoßung durch den Vater, der ihnen die schmerzende Botschaft vermittelt, dass sie zu dem Zeitpunkt, wo sie körperlich zur Frau werden, von ihm nicht mehr geliebt werden, dass sie außerdem, um ‚Frau‘ zu werden, auf viele Verhaltensformen verzichten müssen, die in unserer patriarchalischen Gesellschaft nur Männern vorbehalten sind“ (97).

1985 prägten die amerikanischen TransaktionsanalytikerInnen Brenda Bary und Ron Ohlson den Begriff „Counter-Incest“ für ein starres und gefühlsmäßig zweideutiges, verletzendes „Abwehrverhalten“ gegenüber dem Inzest: „‚Counter-Incest‘… ist Folge einer Reaktionsbildung gegenüber inzestuösen Wünschen und Impulsen, die ein Vater und eine Tochter erleben… Vater und Tochter hatten in diesen Fällen in den Jahren der frühen Entwicklung eine Menge Nähe miteinander erfahren, wobei der Vater in gutem körperlichen Kontakt der Tochter Wärme, Halt, Zärtlichkeit und allgemeine Aufmerksamkeit vermittelte. Als jedoch die Tochter die Pubertät erreichte bzw. beide ihrer sexuellen Entwicklung gewahr wurden, erschrak der Vater über sein Begehren und zog sich zurück, um sich gegen seine inzestuösen Gefühle zu schützen. Er wurde dann in seinem Verhalten starr, kalt, zurückgezogen und formell, oft auch sehr streng bezüglich der sozialen Aktivitäten der Tochter“ (98). Rita und Blair Justice hatten bereits 1979 ein solches rigides Inzest-Abwehrverhalten erwähnt: „Einige Väter reagieren auf die zutagetretende erwachsene Sexualität ihrer Tochter mit Rückzug und Abwehr. Sie fühlen sich dermaßen bedroht durch ihre Attraktivität, dass sie aufhören, sie zu berühren und sie in den Arm zu nehmen. So wird sie einer wichtigen Quelle von Zuwendung und gefühlsmäßiger Unterstützung beraubt zu einer Zeit, in der sie beides notwendig braucht“ (99).

Michael Märtens hat nun – ähnlich wie Hellmuth Braun-Scharm – die vom „Konzept des ‚Counter-Incest‘ abgeleitete Idee, dass auf der einen Seite Inzeste und auf der anderen Seite eine distanzierte, körperfeindliche Haltung zu Schwierigkeiten in der kindlichen Entwicklung führen“, als Möglichkeit des Einstiegs in eine Familientherapie angesehen: „Das Entfalten einer Situation als schwer lösbares Dilemma erleichtert den Einstieg in das wichtige Thema der Grenzziehungen und der Grenzüberschreitungen. Wenn man ausschließlich den Aspekt der Grenzüberschreitungen fokussiert, werden einseitige Schuldzuweisungen hervorgerufen. Durch die Beschreibung einer Kontraposition und die Einbettung des Themas in den Fragenkomplex elterlicher Sorge und Liebe für ihre Kinder wird eine implizite positive Konnotation der Absichten des Täters eingeführt“ – also die Unterstellung, dass in seiner Motivation auch gut gemeinte Elemente mitschwingen können. Auch dieser familientherapeutische Ansatz stößt aber an eine Grenze: „Eine strikte Unterscheidung zwischen Motiven und den Handlungen selbst ist bei positiven Konnotationen im Zusammenhang mit Gewalt notwendig, da Gewalt niemals positiv konnotiert werden sollte“ (100).

Inzest zwischen Geschwistern

Wie ist es mit dem Bruder-Schwester-Inzest? Wenn Menschen die Frage aufwerfen, ob Inzest vielleicht doch gerechtfertigt sein könnte, argumentieren sie häufig mit der Unsinnigkeit des Tabus im Blick auf Geschwister. Warum sollten Geschwister nicht erste sexuelle Erfahrungen miteinander haben außer aufgrund von überholten archaisch-religiösen Tabus? Wenn es uns nicht ausreicht, aufgrund einer tiefsitzenden Inzestscheu einfach irgendwie zu wissen, dass es anders ist, „wie Bruder und Schwester“ miteinander umzugehen, als eine sexuelle Beziehung miteinander zu haben, müssen wir überlegen, ob denn auch der Geschwisterinzest schädliche Auswirkungen haben kann.

Jörg Klein sieht im „Geschwisterinzest“ in der Regel „keinen Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (101). Und Lebovici schreibt: „Inzestuöse Beziehungen zwischen Brüdern und Schwestern sind häufiger. Man kann sie weitgehend mit den erotischen Spielen von Kindern untereinander vergleichen. Außer in jenen seltenen Fällen, in denen diese inzestuösen und echten Bindungen zwischen zwei Kindern eines einzigen Paares entstehen, handelt es sich um eine inzestuöse Situation, die scheinbar keine schweren Konsequenzen nach sich zieht. Dennoch spricht man bei dieser Gelegenheit vom letzten Tabu; es ist das Tabu des Inzests als Teil der glücklichen Fälle von geschwisterlichen Beziehungen, die sogar als ‚eheliche Gemeinschaft‘ und mit der Geburt von Kindern ablaufen“ (102).

Jörg Fegert hat sich zu dieser Frage differenziert geäußert: „Sexuelle Beziehungen zwischen einem älteren Bruder und einer abhängigen oder schwächeren Schwester können massive psychische Folgen haben. Die Eltern sind in diesen Fällen für das Opfer nur schwer erreichbar; oft herrscht zu Hause ein sexualisiertes Klima – andererseits wird über Sexualität mit den Kindern kaum gesprochen. Sicherlich gibt es das Spielchen ‚Zeig mir deins und ich zeig dir meins!‘, solange es die Zivilisation gibt. Es ist zwischen jüngeren Geschwistern von ungefähr gleicher Altersstufe für gewöhnlich harmlos, doch können Beziehungen, die über die Grenzen gegenseitiger Neugier hinausgehen und zu jahrelangen Abhängigkeitsverhältnissen werden, zu schweren psychischen Verletzungen führen“ (103). Nach Dirk Bange ist „im Bereich der sexuellen Gewalt unter gleichaltrigen Kindern… eine Grenzziehung allerdings sehr schwierig. Von sexueller Ausbeutung sollte nach meiner Meinung nur dann gesprochen werden, wenn die sexuellen Handlungen eindeutig gegen den Willen des einen Kindes stattfinden… Diese sehr genaue Unterscheidung zwischen gewalttätigem und nicht gewalttätigem Verhalten ist notwendig, um nicht in eine neue Prüderie zu verfallen, die den Kindern ihr Recht auf einvernehmliche Sexualität mit anderen Kindern abspricht“ (104).

Ineke Jonker zählt hingegen eine Reihe von Faktoren auf, weswegen „die Folgen von Bruder-Schwester-Inzest… für das Mädchen oft schwerer als die von Vater-Tochter-Inzest“ sind. Die Tochter fühlt sich „von beiden Eltern als schlechtes Kind gesehen, und die normale Solidarität zwischen Bruder und Schwester ist verschwunden… Das Kind fühlt sich noch mehr gedemütigt durch die Vergewaltigung von ihrem Bruder als von ihrem Vater, weil der letzte als Elternteil deutlich mehr Macht als sie hat… Das Mädchen fühlt sich abgewiesen von beiden Eltern und außerdem als die Konkurrenz ihrer Schwägerin. Der Vater stirbt eher als der Bruder“ (105). Nicht immer ist es so offensichtlich wie in einem von Ursula Enders dokumentierten krassen Fall: „Ein Vater fordert seine beiden Söhne auf, ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit der Schwester zu machen“ (106). Doch auch sonst führt der verführende Bruder eine Art „Stellvertreter-Krieg“, indem er die vom Vater auf die Tochter gerichteten und abgewehrten inzestuösen Impulse auslebt – dabei ist es sogar möglich, dass dieser Bruder die vom Vater abgewiesene Suche der Tochter nach Nähe in sexualisierter Form als „Anmache“ erlebt – „sie hat es doch gewollt!“

Dadurch, dass die Tochter in diesem Fall jedoch den Inzest nicht in der Beziehung mit dem Vater erlebt, bleibt sie über den Charakter dessen, was ihr geschieht, noch mehr im Unklaren. Zudem erlebt sie nicht einmal das, was andere Inzest-Opfer in der Beziehung zum Vater erleben: eine – wenn auch furchtbar ausgestaltete – Zuwendung durch den Vater selbst. Beim Bruder-Schwester-Inzest ist nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater vollkommen abwesend, das Kind noch einsamer. Im Bibelkreis einer psychiatrischen Klinik lernte ich eine Patientin kennen, die aufgrund solcher Erfahrungen nicht anders konnte, als sich immer wieder in neue Beziehungsabenteuer zu stürzen, um den „guten Vater“ zu finden und ihrer Einsamkeit zu begegnen.

In der biblischen Geschichte von der Vergewaltigung Tamars, der Tochter Davids, durch ihren Halbbruder Amnon (2. Buch Samuel, Kapitel 13), zeigen sich Züge eines Geschwisterinzests mit traumatischen Folgen. David schützt seine Tochter nicht in ausreichendem Maße. Eine Verschwörung des Schweigens soll stattdessen den guten Ruf des Königshauses und das Leben des Täters schützen. Amnon wird zwar später von seinem Bruder Absalom getötet, aber die Tochter gilt als geschändet, als ob sie selbst eine Schuld auf sich geladen hätte: „So blieb Tamar einsam im Hause ihres Bruders Absalom“. Das Opfer wird verurteilt. Diese Hinweise und Einsichten verdanke ich einem Gespräch mit der Pfarrerin der Remonstratenser-Kirche, Edith Plantier, in Amsterdam am 4. Oktober 1995, die über diesen Text am Sonntag zuvor eine Predigt gehalten hatte.

Bei einer Bibelarbeit von Rita Klemmayer konnten Teilnehmerinnen besonders „Tamars Ohnmacht“ nachempfinden, wie sie „diesem Männerbündnis“ ausgeliefert ist und sie „den eigenen Schmerz, die Schuld eines anderen und ihre Ehrlosigkeit“ tragen muss (107). Fokkelien van Dijk-Hemmes weist darauf hin, dass es für Tamar noch erträglicher gewesen wäre, wenn Amnon sie aufgrund der Vergewaltigung geheiratet hätte. „Als deflorierte Jungfrau stellt sie einen Makel in der patriarchalen Ordnung dar“ (108). Und nach Susanne Rössler tut David „trotz Zorn seinem Sohn Amnon nichts zuleide, denn er liebte ihn. Tamar – die Tochter – war anscheinend keiner Vaterliebe wert“ (109).

Anmerkungen

(1) Katharina Rutschky, Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten & Fiktionen, Hamburg 1992, S. 43f.

(2) Mia Puhl, Editorial zum Themenheft „Zum Missbrauch ist nicht alles gesagt“. In: Sozialmagazin, 17. Jahrgang, Heft 10, 1992, S. 3.

(3) Helga Saller, Sexuelle Ausbeutung von Kindern, S. 28. In: Deutscher Kinderschutzbund, Bundesverband e. V., Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Ursachen, Vorurteile, Sichtweisen, Hilfsangebote. Hannover 1987, S. 27-39.

(4) Neil Gilbert, Social Constraints on Primary Prevention: The Case of Child Sexual Abuse Policy, S. 283: „Adults frequently cannot distinguish between a friendly pat, an affectionate hug, and a sexual advance“. In: Hans-Uwe Otto und Gaby Flösser (Hg.), How to Organize Prevention: Political, Organizational, and Professional Challenge to Social Sciences, Berlin 1992, S. 279-290.

(5) Klaus-Jürgen Bruder, Sexueller Missbrauch in der Familie, S. 167. In: Ulrike Lehmkuhl (Hg.), Familie und Gesellschaftsstruktur, München 1994, S. 166-176.

(6) Josephine Rijnaarts, Lots Töchter. Über den Vater-Tochter-Inzest, Düsseldorf 1988, S. 270f.

(7) So formuliert Klaus-Jürgen Bruder, Sexueller Missbrauch in der Familie, S. 167, in Anlehnung an Dux (1992, 85).

(8) Nach Neil Gilbert, Social Constraints on Primary Prevention: The Case of Child Sexual Abuse Policy, S. 288: „Adults frequently cannot distinguish between a friendly pat, an affectionate hug, and a sexual advance“. In: Hans-Uwe Otto und Gaby Flösser (Hg.), How to Organize Prevention: Political, Organizational, and Professional Challenge to Social Sciences, Berlin 1992, S. 279-290. Originalzitat: „It is hard to set criteria governing physical intimacy between parents and children, since this behaviour is intensely private and very diverse.“

(9) Ebenda: “The diversity exists not only among individual families, but among cultural groups. For example, in a survey of 358 Californians drawn from several cultural groups, when asked if it was acceptable for a grandfather to playfully touch his 3 year old grandson‘s genitals with pride, over 90% of Black, White and Hispanic respondents said no, while 43% of the Asian respondents thought it was alright. For many Asians, the grandfather‘s show of affection and pride associated with touching his grandson has no seductive or abusive connotations. When asked if it was acceptable for a father or mother to kiss in front of their 12 year old son, over 95% of Black, White, and Hispanic respondents said yes, while 57% of the Asian subjects gave a negative response. Here kissing was perceived by many Asians as a form of sexual foreplay to be conducted in private. (These findings are from a study by Helen Ahn on cultural diversity and prevention training being conducted at the Family Welfare Research Group, U. C. Berkeley).“

(10) Wilhelm Brinkmann, Gewalt gegen Kinder. Eine provokative Skizze gegen Scheinheiligkeit und vordergründige Aufregung, S. 26. In: Wilhelm Brinkmann und Michael-Sebastian Honig (Hg.), Kinderschutz als sozialpolitische Praxis. Hilfe, Schutz und Kontrolle, München 1994, S. 21-43.

(11) Lloyd deMause, Gequält, missbraucht, ermordet, S. 55 (im Kasten, These 4). In: Psychologie heute, Jahrgang 4, Heft 7, 1977, S. 48-55.

(12) Wilhelm Brinkmann, Gewalt gegen Kinder. Eine provokative Skizze gegen Scheinheiligkeit und vordergründige Aufregung, S. 27. In: Wilhelm Brinkmann und Michael-Sebastian Honig (Hg.), Kinderschutz als sozialpolitische Praxis. Hilfe, Schutz und Kontrolle, München 1994, S. 21-43.7

(13) Christa Meves, Die Ideologisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, S. 329f. In: Katholische Bildung, 95. Jahrgang, Heft 7/8, 1994, S. 328-331.

(14) Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V., „Let‘s talk about sex“. Ein Sex-Heft für Jugendliche, Gesamtgestaltung und inhaltliche Gestaltung: Frank Herrath, Mainz 1993.

(15) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 26.

(16) Ebenda, S. 28.

(17) Carl Marquit, Der Täter, Persönlichkeitsstruktur und Behandlung, S. 122. In: Lone Backe, Nini Leick, Joav Merrick und Niels Michelsen (Hg.), Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien, Köln 1986, S. 118-136.

(18) „Mein Mann schaut heimlich Pornos“, mit Beiträgen von Prof. Dr. Norbert Kluge und Milan Nespor. In: prima. Das kreative Ideen-Magazin, Heft 10, 1995, S. 93.

(19) Benjamin DeMott, Inzest. Der Angriff auf das letzte Tabu. In: Psychologie heute, Jahrgang 7, Heft 10, 1980, S. 14-18.

(20) Helga Riedmaier, Inzest, S. 19f. In: Partnerberatung, 21. Jahrgang, Heft 1, 1989, S. 18-26.

(21) Ernest Borneman, Kindersexualität, Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Pädophilie. Ein Beitrag zur Klärung der Begriffe, S. 124. In: Christian König, Gestörte Sexualentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Begutachtung, Straffälligkeit, Therapie, München 1989, S. 120-128.

(22) Ernest Borneman, Wenn der Versuch der Verhinderung Schaden erzeugt. Sexualfreundlichkeit und sexuelle Gewalt, S. 87. In: Frank Herrath (Hg.), Jugendsexualität zwischen Lust und Gewalt, Wuppertal 1990, S. 81-90.

(23) Zitat ohne eingeklammerte Wörter: Ernest Borneman, Kindersexualität, Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Pädophilie. Ein Beitrag zur Klärung der Begriffe, S. 122. In: Christian König, Gestörte Sexualentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Begutachtung, Straffälligkeit, Therapie, München 1989, S. 120-128. – Zitat ohne unterstrichene Wörter: Ernest Borneman, Wenn der Versuch der Verhinderung Schaden erzeugt. Sexualfreundlichkeit und sexuelle Gewalt, S. 86. In: Frank Herrath (Hg.), Jugendsexualität zwischen Lust und Gewalt, Wuppertal 1990, S. 81-90.

(24) Ernest Borneman, Kindersexualität, Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Pädophilie. Ein Beitrag zur Klärung der Begriffe, S. 125. In: Christian König, Gestörte Sexualentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Begutachtung, Straffälligkeit, Therapie, München 1989, S. 120-128.

(25) Anne Veltins, Helfen oder Beweisen? Über die Widersprüche im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, S. 59. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(26) Ernest Borneman, Kindersexualität, Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Pädophilie. Ein Beitrag zur Klärung der Begriffe, S. 125. In: Christian König, Gestörte Sexualentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Begutachtung, Straffälligkeit, Therapie, München 1989, S. 120-128. – In der zweiten Version des Artikels (Ernest Borneman, Wenn der Versuch der Verhinderung Schaden erzeugt. Sexualfreundlichkeit und sexuelle Gewalt, S. 87. In: Frank Herrath (Hg.), Jugendsexualität zwischen Lust und Gewalt, Wuppertal 1990, S. 81-90) kann man diese pädophilen-freundlichen Ausführungen nicht mehr lesen.

(27) Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter, Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Reinbek bei Hamburg 1984, zitieren auf S. 106f. aus der Zeitschrift Lui, 9/1982, § 173 – Inzest, das letzte Tabu. Eine Untersuchung von Dr. Toni Meissner.

(28) Ebenda, S. 105f., Zitat aus der Zeitschrift Penthouse, August 1982, Verbotene Früchte. Enthüllungen von Jochen Ziem.

(29) Ebenda, S. 104.

(30) Ebenda, S. 104 und 107, Zitat der Reporterin Charlotte Seeling in der Zeitschrift Cosmopolitan 6/1983.

(31) Ebenda, S. 106.

(32) Helmut Kentler, Eltern lernen Sexualerziehung, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 90.

(33) Helmut Kentler, Täterinnen und Täter beim sexuellen Missbrauch von Jungen, S. 148f. In: Katharina Rutschky und Reinhart Wolff, Handbuch Sexueller Missbrauch, Hamburg 1994, S. 143-156.

(34) Kommune 2 (Christel Bookhagen, Eike Hemmer, Jan Raspe, Eberhard Schultz), Kindererziehung in der Kommune. In: Kursbuch 17, 1969, S. 147-178. Ein Ausschnitt aus diesem Bericht wird zitiert bei Helmut Kentler (Hg.), Sexualwesen Mensch. Texte zur Erforschung der Sexualität, Hamburg, S. 110ff.

(35) Alice Miller, Du sollst nicht merken. Variationen über das Paradies-Thema. Frankfurt am Main 1981, S. 191ff.

(36) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 26f.

(37) Niels Ernst, Psychosexuelle Entwicklung und Inzest, S. 33. In: Lone Backe, Nini Leick, Joav Merrick und Niels Michelsen (Hg.), Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien, Köln 1986, S. 26-38.

(38) Gerhard Amendt, Nimmt die sexuelle Befreiung ein böses Ende? Eltern und Erzieher können nicht mehr zwischen Liberalität und Grenzenlosigkeit trennen / Gerhardt Amendt zur Krise der Sexualerziehung. In: Frankfurter Rundschau, Nr. 257, 4. November 1992, S. 17.

(39) Benjamin DeMott, Inzest. Der Angriff auf das letzte Tabu. In: Psychologie heute, Jahrgang 7, Heft 10, 1980, S. 17.

(40) Hermann Wegener, Sexueller Missbrauch: Zwischen Therapie und Strafverfolgung, S. 33. In: Psychomed, Jahrgang 4, Heft 1, 1992, S. 32-35.

(41) Anne Veltins, Helfen oder Beweisen? Über die Widersprüche im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, S. 59. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(42) Hermann Wegener, Sexueller Missbrauch: Zwischen Therapie und Strafverfolgung, S. 33. In: Psychomed, Jahrgang 4, Heft 1, 1992, S. 33.

(43) Elisabeth Müller-Luckmann, Die sexuelle Vater-Tochter-Beziehung, S. 61. In: Ingeborg Retzlaff (Hg.), Gewalt gegen Kinder. Misshandlung und sexueller Missbrauch Minderjähriger, Neckarsulm 1989, S. 58-63.

(44) Dirk Bange, Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen; Köln 1992, S. 50f.

(45) Rolf Katterfeldt, Inzest: Eine traumatische Beziehung, S. 279. In: Praxis der Psychotherapie und Psychosomatik, 38. Jahrgang, Heft 5, 1993, S. 278-286.

(46) Hellmuth Braun-Scharm und Reiner Frank, Die inzestoide Familie, S. 136. In: Acta Paedopsychiatrica, Jahrgang 52, Heft 2, 1989, S. 134-142.

(47) Klaus-Jürgen Bruder, Sexueller Missbrauch in der Familie, S. 167f.

(48) Helga Riedmaier, Inzest, S. 19f. In: Partnerberatung, 21. Jahrgang, Heft 1, 1989, S. 21.

(49) Eva Hildebrand, Therapie erwachsener Frauen, die in ihrer Kindheit inzestuösen Vergehen ausgesetzt waren, S. 57. In: Lone Backe, Nini Leick, Joav Merrick und Niels Michelsen (Hg.), Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien, Köln 1986, S. 52-68.

(50) Ebenda, S. 60.

(51) Jörg Klein, Inzest: Kulturelles Verbot und natürliche Scheu, Opladen 1991, S. 166.

(52) Elisabeth Trube-Becker, Kinder als Opfer, S. 72. In: Christian Büttner und Aurel Ende, Gefördert und misshandelt. Kinderleben zwischen 1740 und heute, Weinheim 1987, S. 69-77.

(53) Sándor Ferenczi, Sprachverwirrung zwischen den Erwachsenen und dem Kind. Die Sprache der Zärtlichkeit und der Leidenschaft (1933), S. 311. In: Sándor Ferenczi, Schriften zur Psychoanalyse II, Frankfurt am Main 1972, S. 303-313.

(54) Rolf Katterfeldt, Inzest: Eine traumatische Beziehung, S. 280. In: Praxis der Psychotherapie und Psychosomatik, 38. Jahrgang, Heft 5, 1993, S. 278-286.

(55) Judith Lewis Herman, Father-Daughter-Incest, London 1981, S. 169. Zitiert nach Thomas Layne, Therapie mit Inzestfamilien und Überlebenden. Eine psychohistorische Herausforderung. Übersetzt von Christiane Schmitt, S. 71. In: Gestalttherapie, Jahrgang 4, Heft 2, 1990, S. 67-72.

(56) Eva Hildebrand, Therapie erwachsener Frauen, die in ihrer Kindheit inzestuösen Vergehen ausgesetzt waren, S. 57. In: Lone Backe, Nini Leick, Joav Merrick und Niels Michelsen (Hg.), Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien, Köln 1986, S. 52-68.

(57) Heinrich Kupffer, Sexueller Missbrauch – als Problem unserer Gesellschaft, S. 99. In: Unsere Jugend, 41. Jahrgang, Heft 3, 1989, S. 99-105.

(58) Evelyn Pischner, Sexueller Missbrauch von Kindern: Hinweise für Helfer, S. 52. In: Unsere Jugend, 43. Jahrgang, Heft 2, 1991.

(59) Mechthild von Luxburg, Und bist du nicht willig… Gewalt und sexueller Missbrauch von Kindern in Familie und Gesellschaft, S. 310. In: Richard Riess und Kirsten Fiedler (Hg.), Die verletzlichen Jahre. Handbuch zur Beratung und Seelsorge an Kindern und Jugendlichen, Gütersloh 1993, S. 302-322.

(60) Reinhart Lempp, Misshandlung und sexueller Missbrauch, S. 590. In: Christian Eggers, Reinhart Lempp, Gerhardt Nissen und Peter Strunk, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Berlin 1989.

(61) Katharina Rutschky, Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten & Fiktionen, Hamburg 1992, S. 48f.

(62) Ellen Bass und Laura Davis, Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für missbrauchte Frauen. Aus dem amerikanischen Englisch von Karin Ayche, Berlin 1992, S. 20.

(63) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 22f.

(64) Reinhart Wolff, Der Einbruch der Sexualmoral, S. 85. In: Katharina Rutschky und Reinhart Wolff, Handbuch Sexueller Missbrauch, Hamburg 1994, S. 77-94.

(65) Nel Draijer, Die Rolle von sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung in der Ätiologie psychischer Störungen bei Frauen, S. 132f. In: Joest Martinius und Reiner Frank (Hg.), Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung von Kindern. Erkennen, Bewusstmachen, Helfen. Bern 1990, S. 128-142.

(66) Frigga Haug, Zur Einführung: Versuch einer Rekonstruktion der gesellschaftstheoretischen Dimensionen der Missbrauchsdebatte, S. 15f. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(67) Marianne Krüll, Feministisches Denken als Kritik am Sexismus in der Familientherapie und in der Gesellschaft, S. 91. In: Almuth Massing und Inge Weber (Hg.), Lust und Leid. Sexualität im Alltag und alltägliche Sexualität, Berlin / Heidelberg / New York 1987, S. 79-102.

(68) Monika Weber-Hornig, Was Sie tun können, wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde. Informationen für Eltern, Sternschnuppe 1-90, Kinderschutzzentrum Mainz 1990, S. 8.

(69) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 22.

(70) Reinhart Wolff, Der Einbruch der Sexualmoral, S. 85. In: Katharina Rutschky und Reinhart Wolff, Handbuch Sexueller Missbrauch, Hamburg 1994, S. 82 und 84.

(71) Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter, Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Reinbek bei Hamburg 1984, S. 10f.

(72) Dirk Bange, Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen; Köln 1992, S. 53.

(73) Monika Weber-Hornig, Was Sie tun können, wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde. Informationen für Eltern, Sternschnuppe 1-90, Kinderschutzzentrum Mainz 1990, S. 7.

(74) Hildegard Schaufelberger, Sag nein! Bücher zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern. In: Kindergarten heute, 23. Jahrgang, Heft 12, 1993, S. 30-35.

(75) Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 33, Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II. über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1981, S. 29f.

(76) Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 112, Brief Papst Johannes Paul II. an die Familien, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1994, S. 37ff.

(77) Else Hambsch, Was ist sexueller Missbrauch? Wo hole ich mir Hilfe? Mädchen schreiben für Mädchen. Eine Informationsbroschüre. Herausgegeben vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann, Mainz 1992, S. 7.

(78) Helga Saller, Sexueller Missbrauch von Kindern – ein gesellschaftliches Problem, S. 181. In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, 37. Jahrgang, Heft 5, 1986, S. 179-184.

(79) Mathias Hirsch, Realer Inzest. Psychodynamik des sexuellen Missbrauchs in der Familie, 2., überarbeitete Auflage, Berlin / Heidelberg / New York 1990, S. 11.

(80) Rosemarie Steinhage, Sexuelle Gewalt an Mädchen. Eine Einführung in die Thematik und Handreichungen für die begleitende therapeutische Arbeit mit Mädchen und Frauen, S. 84. In: Praxis der Klinischen Verhaltensmedizin und Rehabilitation, Heft 14, 1991, S. 83-90.

(81) Günther Deegener, Sexueller Missbrauch: die Täter, Weinheim 1995. – Klaus-Jürgen Bruder und Sigrid Richter-Unger, Monster oder liebe Eltern? Sexueller Missbrauch in der Familie, Berlin 1995.

(82) Mathias Hirsch, Realer Inzest. Psychodynamik des sexuellen Missbrauchs in der Familie, 2., überarbeitete Auflage, Berlin / Heidelberg / New York 1990, S. 15f.

(83) Klaus-Jürgen Bruder, Sexueller Missbrauch in der Familie, 168f.

(84) Gisela Braun, Zum Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen. Vergleichende Untersuchungen, S. 25. In: Sozialmagazin, 17. Jahrgang, Heft 5, 1992, S. 22-28.

(85) Reinhart Lempp, Misshandlung und sexueller Missbrauch, S. 592. In: Christian Eggers, Reinhart Lempp, Gerhardt Nissen und Peter Strunk, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Berlin 1989.

(86) Anne Veltins, Helfen oder Beweisen? Über die Widersprüche im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, S. 59. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(87) Dirk Bange, Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen; Köln 1992, S. 52, nach einem bei Louise Armstrong aufgezeichneten Erfahrungsbericht.

(88) Anne Veltins, Helfen oder Beweisen? Über die Widersprüche im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern, S. 59f. In: Klaus Holzkamp u. a. (Hg.), Sexueller Missbrauch: Widersprüche eines öffentlichen Skandals, Forum Kritische Psychologie, Hamburg 1994.

(89) Georg Neubauer, Inge Emmerich und Dirk Achterwinter, Gefährdungslagen in „verinselten“ Lebensräumen: Sexueller Missbrauch, S. 177. In: Zentrum für Kindheits- und Jugendforschung (Hg.), Wandlungen der Kindheit. Theoretische Überlegungen zum Strukturwandel der Kindheit heute, Opladen 1993, S. 163-181.

(90) Ebenda, S. 166f.

(91) Ebenda, S. 172.

(92) Ellen Bass und Laura Davis, Trotz allem. Wege zur Selbstheilung für missbrauchte Frauen. Aus dem amerikanischen Englisch von Karin Ayche, Berlin 1992, S. 20.

(93) Eva Hildebrand, Therapie erwachsener Frauen, die in ihrer Kindheit inzestuösen Vergehen ausgesetzt waren, S. 62. In: Lone Backe, Nini Leick, Joav Merrick und Niels Michelsen (Hg.), Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien, Köln 1986, S. 52-68.

(94) Hellmuth Braun-Scharm, Die inzestoide Familie als Ort psychosexueller Fehlentwicklung, S. 123. In: Joest Martinius und Reiner Frank (Hg.), Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung von Kindern. Erkennen, Bewusstmachen, Helfen. Bern 1990, S. 123-127.

(95) Hellmuth Braun-Scharm und Reiner Frank, Die inzestoide Familie, S. 134. In: Acta Paedopsychiatrica, Jahrgang 52, Heft 2, 1989, S. 134-142.

(96) Hellmuth Braun-Scharm, Die inzestoide Familie als Ort psychosexueller Fehlentwicklung, S. 124-127. In: Joest Martinius und Reiner Frank (Hg.), Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung von Kindern. Erkennen, Bewusstmachen, Helfen. Bern 1990.

(97) Marianne Krüll, Feministisches Denken als Kritik am Sexismus in der Familientherapie und in der Gesellschaft, S. 90. In: Almuth Massing und Inge Weber (Hg.), Lust und Leid. Sexualität im Alltag und alltägliche Sexualität, Berlin / Heidelberg / New York 1987, S. 79-102.

(98) Brenda Bary and Ron Ohlson, Counter-Incest: The Father-Daughter-Dilemma, S. 275. In: Transactional Analysis Journal, Volume 15, No. 4, 1985, S. 275-277. Das Originalzitat: „‚Counter-incest‘… is based on a reaction-formation to incestous desires and impulses experienced by a father and a daughter… Father and daughter are described as having been very close in the early developmental years, with father being warm, making good physical contact, holding, caressing, and generally attending to his daughter. However, when the daughter reached puberty, or when both of them became aware of her sexual development, the father became frightened of his desires and withdrew to protect against his incestuous feelings. He then became rigid, cold, withdrawn, formal, and often very strict concerning his daughter‘s social activities.“

(99) Blair Justice and Rita Justice, The Abusing Family, New York 1976, S. 213: „Some fathers deal with their daughter‘s emerging adult sexuality by withdrawing and rejecting. They are so threatened by her attraction that they stop touching and giving her hugs. She is deprived of an important source of affection and emotional support at a time when she needs both“.

(100) Michael Märtens, Familienorientierte Behandlung sexueller Grenzverletzungen, S. 111. In: Praxis der Klinischen Verhaltensmedizin und Rehabilitation, Heft 14, 1991, S. 105-115.

(101) Jörg Klein, Inzest: Kulturelles Verbot und natürliche Scheu, Opladen 1991, S. 184.

(102) Serge Lebovici, Inzest und Ödipusprinzip, S. 84. In: Christian Büttner und Aurel Ende, Gefördert und misshandelt. Kinderleben zwischen 1740 und heute, Weinheim 1987, S. 78-86.

(103) In Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 67.

(104) Dirk Bange, Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen; Köln 1992, S. 55.

(105) Ineke Jonker, Intervention bei akutem sexuellem Missbrauch in der Familie unter Berücksichtigung der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen / Eltern und Kindern, S. 10. In: Schlangenbrut. Streitschrift für feministisch und religiös interessierte Frauen, 7. Jahrgang, Heft 25, 1989, S. 5-13.

(106) Ursula Enders (Hg.), Zart war ich, bitter war‘s. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Erkennen – Schützen – Beraten, Köln 1990, S. 23.

(107) Rita Klemmayer, Wer schützt die Missbrauchten vor dem missbrauchten Gott derer, die sie missbrauchen? oder: Sexueller Missbrauch an Mädchen in christlichen Familien, S. 159. In: Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen, Villigster Forum: „Therapie, Interventionen u. Prävention bei sexuellem Missbrauch von Mädchen u. Jungen“, 24.-25.3.1990 in Haus Villigst, Schwerte 1991, S. 149-165.

(108) Fokkelien van Dijk-Hemmes, Tamar and the Limits of Patriarchy: Between Rape and Seduction (2 Samuel 13 and Genesis 38), S. 142f. In: Mieke Bal (Hg.), Anti-Covenant. Counter-Reading Women‘s Lives in the Hebrew Bible, JSOT 81 (Journal for the Study of the Old Testament, Supplement Series), Sheffield 1989, 135-156. Originalzitat: „A deflowered virgin is a blot on the patriarchal order.“

(109) Susanne Rössler, Amnons Schandtat an Absaloms Schwester, S. 347. In: Das Baugerüst. Zeitschrift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der evangelischen Jugendarbeit und außerschulischen Bildung, Heft 4, 1992. Themenheft: Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, S. 345-347.

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